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10 Wochen Frist
Verfasst: 19.06.2015, 10:15
von Ratsuchender222
Hallo liebes forum,
ich bin seit 5 Monaten wegen depressiver Verstimmungen krankgeschrieben (job im krankenschein gekündigt geworden).
War 2 mal beim MDK vorstellig. Nun hat die Kasse mir eine 10 wochen Frist gesetzt um leistungen zur teilhabe zu stellen, weil laut mdk gutachten hervorgeht, dass meine erwerbsfähigkeit gefährdet sei.
Mein Gespräch mit dem mdk arzt war durchaus positiv und er schlug mir vor dieses zu beantragen damit ich mich weiterbilden kann in meinem beruf.
Nun passt mir das aber irgendwie nicht so dass er mich so beurteilt das erwerbsminderung gefährdet ist, weil das ist sie nicht! mir geht es ja schon wieder etwas besser und ich denke ich brauche einfach noch etwas zeit um mich zu regenerieren.
Ausserdem möchte ich nicht dass die kasse über mich und meine zukunft entscheiden kann, bezüglich umdeutung in einen Rentenantrag ect. Denn in Rente möchte ich gewiss nicht, wäre ja auch weniger als hartz 4.
Lege ich nun Widerspruch gegen die Frist ein?
Was ist wenn ich mir einen neuen Job suche und mich beim a-amt melde d.h. mein arzt schreibt mich gesund . Bleibt dieses gutachten dann troztdem weiter bestehen, wenn mich die krankheit wieder einholen sollte?
Danke im voraus für die antworten und einen lieben gruß
Ratsuchender
Verfasst: 19.06.2015, 11:06
von Czauderna
Hallo,
Ja, kann ich verstehen - wer will sich schon gerne sagen lassen von einem Außenstehenden , dass die Erwerbsfaehigkeit bedroht ist - das möchte man doch schon selbst entscheiden können . Nur ist es eben so, dass man in dieser Frage eben nicht selbst entscheiden kann. stell dir nur mal vor, es wäre in der Praxis tatsaechlich anders, dann könntest du jetzt und heute entscheiden dass du in Rente gehen willst, und nicht nur du, jeder andere Versicherte auch.
Aber, natürlich kannst du gegen die Aufforderung einen Widerspruch einlegen. dieser sollte aber auch eine entsprechende Begruendung beinhalten, das was du hier geschrieben hast, wird deiner Kasse mit Sicherheit nicht ausreichen.
Du solltest deinen Arzt mit ins Boot holen. In meinen Augen das sicherste Argument wäre, wenn du innerhalb der 10-Wochen-Frist arbeitsfähig wirst.
Die Sache mit der Rente kann übrigens nur dann zum Zuge kommen, wenn der RV-Traeger deinen Antrag gleich als Rentenantrag umdeuten will, da muss es aber bei dieser Diagnose sich wirklich sehr schlecht um dich bestellt sein oder wenn die dann durchgeführte Reha ohne Erfolg gewesen ist.
Dein Argument zur Rentenhoehe zieht in diesem Zusammenhang leider auch nicht, und niedriger als Harzt IV ? - wie alt bist du denn ?
Gruß
Czauderna
Verfasst: 19.06.2015, 11:19
von Ratsuchender222
ich bin 38, das steht für mich auch nicht zur diskusion. Rente will ich auf keinen fall.
Eine gute Option wäre es gewesen eine Berufliche Rehabilition ..aber für welchen Preis evtl? ist mir irgendwie alles zu unsicher
Müsste ich denn auch eine medizinische Reha mitbeantragen ? in der Aufforderung der Kasse steht nur Leistungen zur Teilahbe am Arbeitsleben, in dem Antrag den mir der RentenV.T zugesandt hat. ist auch ein Antrag für med. Reha bei!?
Verfasst: 19.06.2015, 13:19
von Czauderna
Hallo,
Ich kenne es nur so, dass die Kasse zur Beantragung einer medizinischen Reha auffordern darf (§ 51 SGB V) und dafür eine 10-Wochen-Frist setzen muss.
Für die berufliche Reha gilt dies nicht, d.h. Meines Wissens nach, sie kann und darf dich nicht zwingen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 19.06.2015, 13:39
von Ratsuchender222
Hallo czauderna,
d.h. ich muss med reha beantragen?! und werde dort quasi nochmal begutachtet und es wird über mich entschieden?
Wie sieht es aus wenn ich die Frist einfach verstreichen lasse, am letzen tag gesund geschrieben werde.. einen neuen job beginne UND ich will es weiss gott nicht hoffen, wenn mich nach ein paar wochen die Krankheit wieder einholen sollte, kann sich die kasse dann sofort wieder auf dieses Gutachten vom MDK berufen oder wie es dann aus?
Lieben Gruß
Ratsuchender
Verfasst: 19.06.2015, 13:53
von Czauderna
Ratsuchender222 hat geschrieben:Hallo czauderna,
d.h. ich muss med reha beantragen?! und werde dort quasi nochmal begutachtet und es wird über mich entschieden?
Wie sieht es aus wenn ich die Frist einfach verstreichen lasse, am letzen tag gesund geschrieben werde.. einen neuen job beginne UND ich will es weiss gott nicht hoffen, wenn mich nach ein paar wochen die Krankheit wieder einholen sollte, kann sich die kasse dann sofort wieder auf dieses Gutachten vom MDK berufen oder wie es dann aus?
Lieben Gruß
Ratsuchender
Hallo,
Ich hatte ja geschrieben, nur der Eintritt der Arbeitsfaehigkeit kann dich direkt und sicher vor der Sperrung des Krankengeldes schützen. Die Sperre würde übrigens mit dem Folgetag nach Ende der 10-Wochen-Frist beginnen.
Dein, dir vorschwebende Loesung hört sich zwar auf den ersten Blick gut an, allerdings würde in diesem Fall die Kasse bei einer erneuten AU. Wegen dieser Diagnose sofort das Krankengeld sperren und erst mit der Zahlung beginnen, wenn du dann den Antrag gestellt hättest .
Ich kann dir nur raten, stell den Antrag, schöpfe die Frist aus und mach die Reha - mit 38 schickt dich die Rentenversicherung nicht in die Rente, ich habe das bei dieser Diagnose noch nicht erlebt, aber das ist nur ein Rat.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 19.06.2015, 14:01
von GerneKrankenVersichert
Ich würde auf jeden Fall mal mit dem behandelnden Arzt reden. Der MDK entscheidet normalerweise nicht ohne fachärztliche Befunde, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Von daher kann der Plan, ohne Reha wieder arbeiten zu gehen, der falsche sein und zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen. Und ob "einfach Zeit, sich noch etwas zu regenieren" bei einer Depression der richtige Weg ist, solle m. E. ebenfalls mit dem Facharzt besprochen werden.
Ich bin auch skeptisch, ob bei dieser Diagnose eine berufliche Reha zur Weiterbildung im Beruf bewilligt würde. Da ist normalerweise eher eine medizinische Reha angezeigt.
Ob und was geschieht, wenn du auf eigene Verantwortung nun wieder arbeitest, kann hier niemand beurteilen. Die Kasse könnte auf Idee kommen, das Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung zu versagen (§ 66 Abs. 2 SGB V), dazu müsste sie dich allerdings vorab informieren. Ich gehe davon aus, dass das nicht geschehen wird, wenn du dich wieder arbeitsfähig meldest, aber dass nichts unmöglich ist, habe ich in diesem Forum gelernt.
Verfasst: 19.06.2015, 14:10
von Ratsuchender222
ich bin ja nächste woche wieder beim mdk. besteht die möglichkeit dass das Gutachten wieder zurückgezogen werden kann, indem ich sage dass es mir nun wieder besser geht( so ist es ja auch wirklich) oder was muss ich tun damit dieses gutachten geändert wird?
Wenn ich widerspruch einlege gegen die 10 wochen frist, was könnte dieses für auswirkungen haben?
Danke euch für die Antworten (tolles Forum)
Verfasst: 19.06.2015, 15:15
von Czauderna
Hallo,
Na, wenn der MDK sein Gutachten so zurückzieht, dann ist er sein Geld nicht wert - heute so, morgen so, nein, das wird er sicher nicht machen, jedenfalls nicht deshalb weil du es anders siehst.
Den Widerspruch legst du auch nicht beim MDK ein sondern bei der Kasse.
Die Auswirkungen eines Widerspruchs sind einfach erklärt. entweder gibt die Kasse dem Widerspruch statt, dann wird die Aufforderung aufgehoben oder sie hilft dem Widerspruch nicht ab, dann gilt die Frist weiterhin.
Allerdings, aber das ist nun reine Spekulation, könnte die Kasse auch deinem Widerspruch stattgeben und dich sofort als arbeitsfähig sehen, die Frage wäre dann, was hätte dich dann den Widerspruch genutzt ?
Gruß
Czauderna
Verfasst: 19.06.2015, 15:17
von GerneKrankenVersichert
Der MDK hat nur beratende Funktion und stützt sich auf die Berichte der Fachärzte. Deshalb wieder mein Tipp: Rede mit deinem Arzt. Wenn er der Meinung ist, dass sich dein Gesundheitszustand gebessert hat und die Erwerbsfähigkeit (nicht mehr) gefährdet oder gemindert ist, lege mit einem Attest deines Arztes Widerspruch gegen die Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ein.
Schließt sich dein Arzt der Einschätzung des MDK an, so kannst du einen Widerspruch gegen die Aufforderung zum Reha-Antrag einreichen und darlegen, warum dieser Antrag für dich unzumutbar ist. Die Kasse muss dann eine Ermessensentscheidung treffen. Die Grenzen sind allerdings relativ eng gesetzt und ohne Unterstützung deines Arztes schätze ich die Chancen als gering ein, dass die Aufforderung zurückgezogen wird.
Verfasst: 19.06.2015, 20:00
von Ratsuchender222
@czauderna
naja heute so morgen so ...ist es ja auch nicht...denke bei einer erkrankung, gibt es schon Fortschritte oder Rückschritte und somit kann doch der Gesundheitszustand vor einem monat andersaussehen als jetzt.
@gernekrankenversichert
ich denke das ist eine gute Lösung gemeinsam mit meinem arzt und einem attest gegen die geminderte erwerbsfähigkeit vorzugehen. zumal mein HA (der mich auch krank schreibt) nie der meinung war das erwerbsminderung vorlag.
Von daher würde ich auch gerner dieses gutachten lesen was der kasse vom MDK vorliegt. kann ich das mit einem widerspruch anfordern?
LG
Verfasst: 19.06.2015, 20:32
von Czauderna
Hallo,
Vielleicht nur nochmal zur Klarstellung - Arbeitsunfaehigkeit und Erwerbsfaehigkeit bzw. Erwerbsminderung, das ist nicht das gleiche.
Klar kannst du Einsichtnahme in das Gutachten verlangen und die wirst du auch bekommen . Das Problem wird hier sein, wie willst du selbst aber auch dein Arzt das Argument entkräften dass die Erwerbsfaehigkeit bedroht ist.
Meiner Meinung nach trifft diese Beurteilung auf fast alle, langwierigen Erkrankungen zu, aber ich bin ja auch kein Mediziner.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 19.06.2015, 21:33
von Ratsuchender222
hmmm, ja das ist in tat nicht das gleiche das stimmt.
gehen wir mal davon aus, ich gehe demnächst wieder arbeiten, was passiert mit diesem Gutachten...wird es irgendwann gelöscht oder ungültig?
oder wird es nun ein leben lang dort in meiner akte liegen und im bedarf eingestzt werden können?
lg
Verfasst: 19.06.2015, 22:53
von Czauderna
Hallo,
Natürlich wird es das nicht, dich dein restliches Leben lang verfolgen.
Was ich geschrieben habe kann eintreten bei einer zeitnahen, erneuten AU. und es kommt natürlich auch darauf an wie deine Kasse in solchen Farllen denkt und handelt - es kann auch gar nix passieren.
Ich meine, du machst dir unnötig Sorgen, besprich die Sache mit deinem Arzt und entscheide dich dann ob du die Reha beantragst oder den Widerspruch formulierst.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 25.06.2015, 07:10
von Ratsuchender222
Guten morgen,
sitze gerade und fomuliere den widerspruch, mein arzt (der mich krank schreibt) meinte ich solle den widerspruch am besten mit der fachärztin (wo ich auch in behandlung bin) fomulieren (da hab ich aber erst wieder in einer woche einen termin). da meine frist sich stark dem ende nähert...fomuliere ich jetzt einfach einen satz das ich dem schreiben widerspreche.
Hier nochmal eine frage...kann der widerspruch auswirkungen auf meine krankengeldzahlung haben..können sie die einstellen bis der widerspruch bearbeitet ist?
gruß und danke
Ratsuchender