Hallo zusammen,
durch meine Recherchen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass ihr mir hier helfen könnt. Meine Suchen im Internet haben leider zu keinem Ergebnis geführt.
Folgende Situation: Ich bin seit Dezember 2014 krank geschrieben und beziehe seit Mitte Januar Krankengeld. Nun steht im Juli unser Sommerurlaub (Ostsee) an, den wir schon vor der Krankheit gebucht haben.
Dies habe ich meinem Arzt beim letzten Termin auch gesagt und er hat nichts gegen den Urlaub einzuwenden.
Er meinte aber, dass er mich für diesen Zeitraum dann "gesund schreiben" (geht das eigentlich?) müsse. Im Anschluss an den Urlaub ist entweder eine ambulante Reha, die schon beantragt ist, oder eine weitere Arbeitsunfähigkeit oder eine Wiedereingliederung möglich.
Wenn mein Arzt mich jetzt für die 2 Wochen "gesund schreibt" würde ich ja während meines Urlaubs wieder in die Entgeldfortzahlung meines AG rutschen, oder? Muss mein AG dem zustimmen, es wäre ja auch möglich, dass ich nach dem Urlaub wieder arbeitsunfähig geschrieben werde oder auch mit einer Wiedereingliederung beginne.
Wäre dadurch eine evtl. Wiedereingliederung gefährdet weil die Krankheit unterbrochen wurde?
Ist es möglich trotz AU den Urlaub anzutreten, natürlich mit Zustimmung des Arztes?
Ich bedanke mich schon vorab für Eure Hilfe!
Vielen Dank, Andre
Urlaub während / nach Krankengeld
Moderator: Czauderna
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Re: Urlaub während / nach Krankengeld
Das erscheint mir eher so, als könne der Arzt die weitere Krankschreibung nicht verantworten, wenn du in Urlaub fahren kannst.Andre H. hat geschrieben: Folgende Situation: Ich bin seit Dezember 2014 krank geschrieben und beziehe seit Mitte Januar Krankengeld. Nun steht im Juli unser Sommerurlaub (Ostsee) an, den wir schon vor der Krankheit gebucht haben.
Dies habe ich meinem Arzt beim letzten Termin auch gesagt und er hat nichts gegen den Urlaub einzuwenden.
Er meinte aber, dass er mich für diesen Zeitraum dann "gesund schreiben" (geht das eigentlich?) müsse. Im Anschluss an den Urlaub ist entweder eine ambulante Reha, die schon beantragt ist, oder eine weitere Arbeitsunfähigkeit oder eine Wiedereingliederung möglich.
Die Kasse wird wohl nichts dagegen haben, wenn sie vor einer Wiedereingliederung zwei Wochen Krankengeld sparen kann. Wie das beim AG aussieht, ist eine arbeitsrechtliche Sache, die du mit ihm klären solltest.Andre H. hat geschrieben: Wenn mein Arzt mich jetzt für die 2 Wochen "gesund schreibt" würde ich ja während meines Urlaubs wieder in die Entgeldfortzahlung meines AG rutschen, oder? Muss mein AG dem zustimmen, es wäre ja auch möglich, dass ich nach dem Urlaub wieder arbeitsunfähig geschrieben werde oder auch mit einer Wiedereingliederung beginne.
Wäre dadurch eine evtl. Wiedereingliederung gefährdet weil die Krankheit unterbrochen wurde?
Das kommt ganz darauf an. Wenn durch den Urlaub der Heilungsprozess unterbrochen oder verlangsamt wird, kann die Kasse die Zustimmung verweigern, auch bei einem Urlaub in D. Ich nehme an, dass das auch das Problem des Arztes mit der weiteren Krankschreibung darstellt. Könnte die Wiedereingliederung oder die ambulante Reha ohne deinen Urlaub schon zwei Wochen früher beginnen? Wenn ja, sehe ich schlechte Chancen.Andre H. hat geschrieben: Ist es möglich trotz AU den Urlaub anzutreten, natürlich mit Zustimmung des Arztes?