Beitragsnachzahlung
Verfasst: 15.06.2015, 16:29
Hallo zusammen,
ich war in den Jahren 2012 - 2014 als Studentin selbstständig tätig und meine Beiträge wurde unter Vorbehalt eingestuft.
Leider habe ich mich in den letzten Jahren mehr um meinen Studienabschluss als um meine Steuer gekümmert, so dass ich jetzt erst meinen Steuberscheid für das Jahr 2012 eingereicht habe. Durch diese zeitlich Verzögerung wurde meine Umsatzsteuer als Einkommen angerechnet, so dass ich jetzt knapp 6.000 Euro nachzahlen muss. Dabei wurde der Bescheid von 2012 für die Jahre 2013 und 2014 als Grundlage genommen. Doch ist das monatliche Bruttoeinkommen um einige Hundert Euro höher als in den Jahren 2013 und 2014. Ich sagte der Krankenkasse am Telefon, dass ich Widerspruch einlegen würde und die Bescheide für fehlende Jahre so schnell wie möglich nachreichen werde. Die Daten für 2013 wurden dem Finanzamt auch schon übermittelt und eine Schätzung des Finanzamtes liegt mir auch schon vor. Die Krankenkasste (AOK nordwest) teilete mir am Telefon mit, dass an dem Betrag nichts mehr zu machen sei. Ist das rechtens? Auch wenn ich den Steuerbescheid so schnell wie möglich nachreiche?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Myata
ich war in den Jahren 2012 - 2014 als Studentin selbstständig tätig und meine Beiträge wurde unter Vorbehalt eingestuft.
Leider habe ich mich in den letzten Jahren mehr um meinen Studienabschluss als um meine Steuer gekümmert, so dass ich jetzt erst meinen Steuberscheid für das Jahr 2012 eingereicht habe. Durch diese zeitlich Verzögerung wurde meine Umsatzsteuer als Einkommen angerechnet, so dass ich jetzt knapp 6.000 Euro nachzahlen muss. Dabei wurde der Bescheid von 2012 für die Jahre 2013 und 2014 als Grundlage genommen. Doch ist das monatliche Bruttoeinkommen um einige Hundert Euro höher als in den Jahren 2013 und 2014. Ich sagte der Krankenkasse am Telefon, dass ich Widerspruch einlegen würde und die Bescheide für fehlende Jahre so schnell wie möglich nachreichen werde. Die Daten für 2013 wurden dem Finanzamt auch schon übermittelt und eine Schätzung des Finanzamtes liegt mir auch schon vor. Die Krankenkasste (AOK nordwest) teilete mir am Telefon mit, dass an dem Betrag nichts mehr zu machen sei. Ist das rechtens? Auch wenn ich den Steuerbescheid so schnell wie möglich nachreiche?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!
Myata