Als Geschäftsführer kann man sich ja gegen Vermögensschäden, für die man nach einer Unternehmenspleite persönlich haftet, per D+O absichern
Wenn ich dann von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte: Kann eine D+O-Versicherung einen Grund für eine Ablehnung zur Wiederaufnahme sein, ganz nach dem Grundsatz: "von diesem Geld erst mal bitte schön weiter in die private einzahlen " ???
Hat schon mal jemand Erfahrungen mit einer solchen Konstellation gemacht ?
Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse trotz D+O möglich ?
Moderator: Czauderna
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