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Krankengeld gesperrt wegen Dauerbehandlung
Verfasst: 14.06.2015, 16:41
von moordeuvel
War bis 8/14 AU wegen Schlafapnoe ausgesteuert habe CPAP gerät und habe durch Heilpraktiker die Schlafapnoe im Griff Bin ausgeruht bin wieder voll am Ball jetz hatte ich im Januar einen Sturz hingelegt auf beide Knie
Meniskus Schaden.Neue AU im März nach 6Wochen GKV zahlte aber dann mdk nach einer Woche Ich wäre gesund Widerspruch durch Orthopäden
hat erwähnt das ich wegen Schlafapnoe nur Stationär behandelt werden kann weil wegen Risiko keine ambulante OP
dann Schreiben GKV mein Krankengeld wäre eingestellt weil ich meine
78 Wochen schon ausgereizt hätte darauf Widerspruch mit Unabhängige
Patienten Beratung.Daraufhin ein Schreiben an meinem Hausarzt ob ich
Dauer behandelt würde,er da drauf geantwortet mit ja.Hat mir aber gleich ein
Attest drauf geschrieben das ich im letzten halben Jahr nur in der Praxis war um mir Medikamente für Bluthochdruck und Gicht zu holen und er nur
mit Dauerbehandlung meinte den CPAP und die Medikament jetzt gehst in den Widerspruchausschutz. Diese Woche erste OP in 4 Wochen Nächste und Antrag alg 2. Das ist für mich der soziale Gau. Ist das richtig das man wegen dieser Dauerbehandlung eine Sperre bekommt obwohl die Schlafapnoe für mich keine Behinderung mehr ist seit ich das CPAP habe bin Morgens ausgeruht kann in meinem Job wieder voll arbeiten
wenn der meniskus operiet wurde
mfg Moordeuvel
Verfasst: 14.06.2015, 18:53
von Czauderna
Hallo,
Und was ist nun die Frage ? - Ich rate mal. - Ist es richtig, dass die Krankenkasse den Krankengeldanspruch verweigert ?.
So wie geschildert, meine ich - nein , denn nicht die Behandlung als solches darf angerechnet werden sondern nur Zeiten der Arbeitsunfaehigkeit , d.h.
Wenn der Arzt Arbeitsunfaehigkeit attestiert hat und gleichzeitig einen Zusammenhang zwischen der ersten Diagnose und der neuen Diagnose, nur dann sehe ich die Kasse im Recht .
Gruß
Czauderna
Verfasst: 14.06.2015, 20:16
von moordeuvel
Ja die Frage ist was man unternehmen kann ,und das die Krankenkasse das
Krankengeld verweigert:
Ein eventueller Anspruch auf Krankengeld besteht nicht,wenn sie auf Dauer
behandlungsbedürftig sind
Ihr Arzt bestätigte uns dass sie auf Grund ihrer Erkrankung nach dem
Krankengeld bezug auf Dauer Behandlungsbedürftig sind(CPAP Maske
übernacht ohne die bekommt man die Schlafapnoe nicht im griff )
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht so mit nicht.
Das Attest
Diagnosen:
Hypertonus, Schlafapnoe, Gicht, Diabetes mellitus, Depression, Adipositas,
Müdikeitssyndrom
Diese Diagnosen bedingen eine dauerhafte Behandlungsnotwendigkeit
( Medikamente CPAP-Gerät etc.).
Eine akute Arbeitsunfähigkeit hat sich in den letzten Wochen meinerseits nicht
dargestellt. Herr war nur hier, um sich seine Verordnung für
Medikamente zu holen.
Eine Arbeitsunfähigkeit lief über den behandelnden Orthopäden.
mfg Moordeuvel
Verfasst: 15.06.2015, 10:04
von Czauderna
Hallo
Ich wiederhole mich zwar, aber es muss sein. Der Einsatz eines Hilfsmiitels und/oder eine Dauerbehandlung haben nix mit einem Krankenfeldanspruch zu tun sondern nur das Vorliegen einer Arbeitsunfaehigkeit und der Ursaechliche Zusammenhang der Diagnosen. Wenn es so wäre wie es Diese Kasse ausdrückt, wären alle Menschen mit einem Hilfsmittel oder einer chronischen Erkrankung auch dauerhaft arbeitsunfähig .
Vielleicht sollte man auf dieser Basis den Widerspruch formulieren, natürlich auch unter Verwendung der rechtlichen Vorgaben. Dazu kann ich aber derzeit nix beitragen, da ich im Urlaub bin.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 08.07.2015, 12:48
von moordeuvel
Ich war im Krankenhaus zwecks op ,op gutgelaufen aber Bakterium eingefangen bin seit 3 tagen aus dem Krankenhaus raus hatte den kompletten Schriftverkehr vor ein paar Wochen angefordert von der Krankenkasse .Krankenkasse reagiert nicht oder man bekommt hinhalte Sprüche zu hören (MDK sendet
angeforderte Papiere nicht).Czauderna du schriebst wegen Wiederspruch rechtliche Vorgaben was meintest du.
MFG Moordeuvel
Verfasst: 10.07.2015, 11:56
von Czauderna
moordeuvel hat geschrieben:Ich war im Krankenhaus zwecks op ,op gutgelaufen aber Bakterium eingefangen bin seit 3 tagen aus dem Krankenhaus raus hatte den kompletten Schriftverkehr vor ein paar Wochen angefordert von der Krankenkasse .Krankenkasse reagiert nicht oder man bekommt hinhalte Sprüche zu hören (MDK sendet
angeforderte Papiere nicht).Czauderna du schriebst wegen Wiederspruch rechtliche Vorgaben was meintest du.
MFG Moordeuvel
Hallo,
damit meine ich die Vorgaben, wann ein erneuter Anspruch auf Krankengeld entsteht und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein
müssen - du meinst wahrscheinlich welche §§ sich dahinter verbergen -
sorry, die habe ich gerade nicht zur Hand weil ich z.Zt. nicht im Dienst bin -
vielleicht aknn hier ein anderer Experte aushelfen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.07.2015, 11:29
von moordeuvel
Habe das Prob das die Krankenkasse nicht reagiert und mir den Schriftverkehr zu sendet bekomme nur hin haltende Antworten
Schriftverkehr liegt bei Vorgesetzte und die ist Momentan in Urlaub
oder ähnliches zu hören was kann man tun
mfg