was bedeutet Ausschöpfen aller ambulanten Therapien?
Verfasst: 12.06.2015, 17:57
Ich habe hier im Forum leider nichts passendes gefunden, deshalb möchte ich den Fall erläutern.
Patient hat eine Vorsorgemaßnahme bei der KK gestellt, die wurde abgelehnt mit dem Grund, dass noch nicht alles ambulanten Therapien ausgeschöpft seien.
Patient hat MDK Gutachten angefordert, in dem die angeblich noch nicht durchgeführten Maßnahmen stehen sollten!
Das Gutachten des MDK liegt nur vor und ist ein Aneinanderreihen von Therapien, die der Patient alle schon erfolglos durchgeführt hat.
Wie soll das verstanden werden?
Die KK und der MDK müssen doch wissen, was durchgeführt wurde....um die Ablehnung zu begründen.
Wann gilt eine Therapie als ausgeschöpft?
Gibt es rechtliche Vorgaben oder liegt hier Willkür vor?
Ich unterstelle mal nichts Schlechtes, aber mich lässt diese Vorgehensweise doch stark zweifeln.
Patient hat eine Vorsorgemaßnahme bei der KK gestellt, die wurde abgelehnt mit dem Grund, dass noch nicht alles ambulanten Therapien ausgeschöpft seien.
Patient hat MDK Gutachten angefordert, in dem die angeblich noch nicht durchgeführten Maßnahmen stehen sollten!
Das Gutachten des MDK liegt nur vor und ist ein Aneinanderreihen von Therapien, die der Patient alle schon erfolglos durchgeführt hat.
Wie soll das verstanden werden?
Die KK und der MDK müssen doch wissen, was durchgeführt wurde....um die Ablehnung zu begründen.
Wann gilt eine Therapie als ausgeschöpft?
Gibt es rechtliche Vorgaben oder liegt hier Willkür vor?
Ich unterstelle mal nichts Schlechtes, aber mich lässt diese Vorgehensweise doch stark zweifeln.