Erstattung Fahrtkosten zur Tagesklinik, teilstationär
Verfasst: 09.06.2015, 09:04
Hallo,
ich habe gesehen, dass es das Thema 2014 schon mal gab; und offensichtlich gibt es jetzt aktuell eine Änderung zuungunsten der Versicherten.
Ich war jetzt in einer psychosomatischen Tagesklinik. Für alle Patienten der Gruppe wurden regelmäßig die Anträge auf Fahrtkostenerstattung von der Klinik bestätigt und manche der Patienten erhielten auch schon Erstattungen - aber irgendwie mit unterschiedlichen km-Sätzen.
Ich hatte 25 km Fahrtweg mit dem Pkw - ich wohne auf dem Land und mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre ich dort nicht hingekommen. Meine Krankenkasse verwendete keine Vordrucke, ich sollte formlos einreichen, es würde 13 Cent pro gefahrenem km geben.
Ich bekam einen Bescheid mit 0,13 Cent pro Entfernungs-km, für die erste und letzte Fahrt richtigerweise der Eigenanteil 10 Euro gesamt abgezogen.
Ich rief an und machte geltend: nicht die Entfernungs-km. sondern die gefahrenen km - also fehlt die Hälfte. Ergebnis: Verschlechterung, keine Fahrtkostenerstattung, auch nicht diese geringen 13 Cent, da es eine neue Richtlinie gibt, ca. vor 6 bis 8 Wochen verabschiedet und gültig für alle gesetzlichen Krankenkassen. Vorher wurde der Eigenanteil von 5 Euro nur zur ersten und letzten Fahrt abgezogen, ab sofort bei jeder einfachen Fahrt - mit dem Ergebnis, dass nichts mehr rauskommt. Lt. Auskunft galt die Fahrerei zu Tagesklinik bisher als Serienfahrt mit der günstigen Regelung des Abzugs des Eigenanteiles nur zur ersten und zur letzten Fahrt. Jetzt gelten nur noch Ausnahmen als Serienfahrten, z.B. die Fahrt zur Chemo.
Kann jemand an diese neue Richtlinie heran? Ist das etwas, gegen das man gerichtlich vorgehen kann?
Ich bin dankbar für jeden Hinweis, im Internet mit Googelei bin ich nicht weiter gekommen.
ich habe gesehen, dass es das Thema 2014 schon mal gab; und offensichtlich gibt es jetzt aktuell eine Änderung zuungunsten der Versicherten.
Ich war jetzt in einer psychosomatischen Tagesklinik. Für alle Patienten der Gruppe wurden regelmäßig die Anträge auf Fahrtkostenerstattung von der Klinik bestätigt und manche der Patienten erhielten auch schon Erstattungen - aber irgendwie mit unterschiedlichen km-Sätzen.
Ich hatte 25 km Fahrtweg mit dem Pkw - ich wohne auf dem Land und mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre ich dort nicht hingekommen. Meine Krankenkasse verwendete keine Vordrucke, ich sollte formlos einreichen, es würde 13 Cent pro gefahrenem km geben.
Ich bekam einen Bescheid mit 0,13 Cent pro Entfernungs-km, für die erste und letzte Fahrt richtigerweise der Eigenanteil 10 Euro gesamt abgezogen.
Ich rief an und machte geltend: nicht die Entfernungs-km. sondern die gefahrenen km - also fehlt die Hälfte. Ergebnis: Verschlechterung, keine Fahrtkostenerstattung, auch nicht diese geringen 13 Cent, da es eine neue Richtlinie gibt, ca. vor 6 bis 8 Wochen verabschiedet und gültig für alle gesetzlichen Krankenkassen. Vorher wurde der Eigenanteil von 5 Euro nur zur ersten und letzten Fahrt abgezogen, ab sofort bei jeder einfachen Fahrt - mit dem Ergebnis, dass nichts mehr rauskommt. Lt. Auskunft galt die Fahrerei zu Tagesklinik bisher als Serienfahrt mit der günstigen Regelung des Abzugs des Eigenanteiles nur zur ersten und zur letzten Fahrt. Jetzt gelten nur noch Ausnahmen als Serienfahrten, z.B. die Fahrt zur Chemo.
Kann jemand an diese neue Richtlinie heran? Ist das etwas, gegen das man gerichtlich vorgehen kann?
Ich bin dankbar für jeden Hinweis, im Internet mit Googelei bin ich nicht weiter gekommen.