Kündigung vor längerer Auslandsreise?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

wem67
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Kündigung vor längerer Auslandsreise?

Beitrag von wem67 » 03.06.2015, 17:02

Hallo @alle,

Ich möchte in Zukunft jedes Jahr für einige Monate auf die Philippinen.
Kann ich ohne Probleme meine Krankenversicherung kündigen und bei Wiedereinreise muss die letzte GKV mich wieder aufnehmen? oder muss ich die Beiträge nachzahlen weil Versicherungspflicht besteht?

Danke im Voraus für alle Auskünfte.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 03.06.2015, 19:35

handelt es sich bei der Krankenversicherung in Deutschland um eine

freiwilligen Versicherung

Pflichtversicherung,


wenn Pflichtversicherung, Pflichtversicherung als was
-Arbeitnehmer
- Rentner
oder oder oder oder

wird jedes Mal ein Abmeldung beim deutschem Meldeamt erfolgen.

Besteht eine Auslandskrankenversicherung mit einer Dauer von mehr als 42 Tage (6 Wochen).

Falls nein, wie ist die Absicherung im Krankheitsfall für das Ausland sichergestellt.

Bitte ALLE Fragen genau bentworten.

wem67
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Beitrag von wem67 » 03.06.2015, 20:28

Ich befinde mich momentan in einer Umschulung, die Rentenversicherung ist der Kostenträger.
Die Maßnahme läuft bis März 2016.
Wenn ich keinen Job finde, bekomme ich Arbeitslosengeld 1, für 1 Jahr, dann Harz 4.
Da ich keine Lust auf Harz4 habe, möchte ich dann 6 Monate Philippinen und 6 Monate in D Leben, ohne staatliche Unterstützung.
Über abmelden habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, mache das dann so wie es besser für mich ist.
Eine Auslandskrankenversicherung würde ich abschließen.

Danke schon mal.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 04.06.2015, 10:14

bei der Versicherung müsste es sich demnach um eine Pflichtversicherung handeln.

Wer aus einer PflichtVers ausscheidet und einen nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGB V hat (Ausscheiden aus einer Pflichtversicherung und KEINE Erwerbstätigkeit = EINEN Mont noch Leistungsansprüche) und INNERHALB dieses Monat
einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat (dies ist eine Auslandskrankenversicherung von läääänger als 42 Tage)

für den ist die beitragspflichtige obligatorische Anschlussversicherung
AUSGESCHLOSSEN

Steht in § 188 Abs. 4 Satz 3 SGB V

Kompliziert, nicht wahr. Erst recht, wenn man den § 188 Abs.4 Satz 3 und dann § 19 SGB V liest und beides im Kopf kombnieren muss.

OK , ich versuche es einfacher:
1.Ausscheiden aus Pflichtversicherung
2. im nächsten Monats keine Erwerbstätigkeit
3. Auslandsreise KV läääänger als 6 Wochen (42 Tage), Beginn
des Auslandsaufenthaltes innerhalb eines Monat

==== KEINE beitragspflichtige Versicherung.

Allerdings solltes Du dies Deiner KK mitteilen.

Andere Lösung:
Abmeldung beim deutschen Meldeamt wegen Auslandsverzug unmittelbar nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung
==== keine beitragspflichtige Versicherung (es gilt dann nicht mehr deutsches Recht)

heinrich
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Beitrag von heinrich » 04.06.2015, 10:19

Nachtrag; auch die ABemeldung beim Meldeamt sollte der KK mitgeteilt werden (bitte dem Fachbereich für freiwillige Versicherung/obligatorische Anschlussversicherung, andere verstehen nicht, was du sagen willst).


Wenn Du der KK nix mitteilst, passiert folgendes möglicherweise:

KK schreibt an alte Anschrift. Evt. werden Briefe nicht zurückgehen an KK.
Was denkt KK. Du bist noch hier in D.
Du antwortest nicht. Was denkt KK: Du machst dies extra (passiert hundertfach).
Was macht KK. Sie setzt Dich im Höchstbeitrag fest (ca. 700 EUR pro Monat).

Du kommst irgendwann zurück und hast nach 10 Monaten 7.000 EUR Schulden an der Backe.

ALSO: mit den ZUSTÄNDIGEN Fachbereich der KK reden und dann denen einen Nachweis (2 Möglichkeiten beschrieben) einreichen.

wem67
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Beitrag von wem67 » 04.06.2015, 21:32

Danke für die ausführliche Amtwort.

Ich denke ich habe verstanden wie ich keine Beiträge nachzahlen muss.
Wie ist es wenn ich aus dem Ausland zurück komme und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, bin ich dann freiwillig GKV bei meiner letzten KK?

wem67
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Beitrag von wem67 » 05.06.2015, 08:02

Guten Morgen,

ich muss doch noch mal nachhaken.....

z.B. Nach meiner Umschulung, am Tag nach meiner Prüfung bin ich automatisch nicht mehr über die Rentenversicherung bei der GKV versichert.
Das heißt ich bin versicherungslos.
Ich melde mich nicht arbeitslos.
Ich verlasse im ersten Monat nach Ausbildung D für mehr als 42 Tage und schließe eine Auslandskrankenversicherung ab.

Ich habe somit keine Versicherungspflicht und muss auch nichts nachzahlen?

Wenn ich zurück komme und mich Arbeitssuchend melde, bin ich automatisch wieder pflichtversichert bei meiner letzten KK?

Wenn ich zurück komme und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, bin ich freiwillig GK bei meiner letzten KK?
Ohne Einkommen ist der mindestbeitrag in der GKV ca. 160€?

Sorry als Laie ist das alles nicht so einfach zu verstehen und von der KK bekommt man auch unterschiedliche Auskünfte

Danke noch mal.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.06.2015, 15:02

zur Ausreise:
ich müsste hier meine Antwort vom 4.6.2015 0:14 Uhr wiederholen.

Mehr kann dazu nicht gesagt werden.

Zur Wiedereinreise: später mehr.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.06.2015, 15:24

jetzt zur Wiedereinreise, es wird wieder kompliziert:

kommst zurück und hättest keine Arbeit.


Es handelt sich nicht um freiwillige Versicherung, sondern um eine Mitgliedschaft nach § 5 ABs. 1 Nr. 13 SGB V (auch Bürgerversicherung oder Auffangpflichtversicherung genannt).
Beiträge und Leistungen sind die GLEICHEN wie bei der freiwilligen Versicherung. Möglicherweise hat man Dir daher gesagt, dass es eine freiwillige Versicherung sei (spielt aber keine Rolle, wenn alles gleich ist).

In diese Mitgliedschaft kommst Du nur dann nicht, rein wenn Du am Tag der Wiedereinreise SGB XII Bezieher wärest (Sozialhilfe beziehen würdest).
Probleme könnte es auch geben, wenn Du dann keinen deutschen Pass mehr haben solltest.

Sollte Dir jemand sagen, dass eine solche Mitgliedschaft allein aus dem Grund nicht möglich ist, dass Du zuletzt privat versichert warst, weil Du diese Auslandsreisekrankenversicherung hattest (einmal privat immer privat) dann gilt dies für eine solche AuslandsreiseKV NICHT. Es hat bei einer AuslandsreiseKV keine Zuordnung zur PKV bestanden.




Wenn Du immer verschiedene Auskünfte liegt das evt. daras, dass
1. der Sachverhalt um Nuancen unterschiedlich dargestellt wird
2. Du nicht in der Fachabteilung (ich würde nach Fachabteilung
für freiwillige Versicherung bzw. Bürgerversicherung fragen)
Dort brauchst Du dann einen ERFAHRENEN Menschen

Andere werden die Sache mit der AuslandsKV nicht drauf haben.


PS: der Beitrag noch heutigem Stand: 165,38 EUR / Monat
Wenn Du mindestens ein Kind hast: 163,02 EUR/ Monat





NOch eine Ergänzug zur Ausreise: die AuslandsreiseKV muss auch läääänger als 42 Tage einen Schutz bieten.

SPRICH mit Deiner KK.

wem67
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Beitrag von wem67 » 05.06.2015, 21:11

Vielen Dank noch mal für Deine hilfreichen Tipps.

Ich habe im Ausländerforum eine ähnliche Frage gestellt, leider antwortet niemand.
Weißt Du zufällig ob ein Ausländer mir Niederlasungserlaubnis genauso vorgehen kann?

heinrich
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Beitrag von heinrich » 06.06.2015, 09:41

jetzt kööönte es nooooch viel komplizierer werden.

Ausländer welchen Landes ?????

Nationalität eines EU Landes/Schweiz oder oder oder

wem67
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Beitrag von wem67 » 06.06.2015, 12:04

Hallo Heinrich,

Das habe ich vor einigen Tagen gepostet.

Hallo @alle,

Meine Lebenspartnerin ist Filipina, hat einen Philippinischen Pass, eine deutsche Daueraufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis, ist seit 2008 in Deutschland gemeldet.
Sie lebt von vermieteten Wohnungen und etwas Witwenrente.
Sie ist freiwillig Gesetzlich Krankenversichert.
Sie fliegt jedes Jahr für ca. 5 Monate in ihre Heimat und hat bisher immer ihre vollen Krankenkassenbeiträge bezahlt, zwischen 200€ und 280€
Die MhPlus bietet ihr an, wenn sie mehr als 3 Monate außer Lande ist, das sie nur ca. 50€ monatlich bezahlt.
Ist schon mal viel besser als die Knappschaft.

Jetzt meine Frage
Wenn Sie die freiwillige gesetzliche Krankenkasse kündigt bevor sie 5 Monate das Land verläßt, muß die letzte Krankenkasse sie wieder aufnehmen oder können die auch ablehnen und sie müßte dann in eine private Krankenversicherung, die dann viel teurer wird?

Danke für jegliche Hilfe


Vielleicht kannst Du damit was anfangen?

heinrich
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Beitrag von heinrich » 10.06.2015, 07:01

Daueraufenthaltsgenehmigung/Niederlassungserlaubnis


Frage: länger als 12 Monate ??????

wem67
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Beitrag von wem67 » 10.06.2015, 17:20

Ja, seit Februar 2014.
Davor hat sie immer jährlich verlängert.

kreso25

Beitrag von kreso25 » 15.06.2015, 12:51

Mal ganz abgesehen von den eigentlichen Kernfragen: Ein derartiger Gesetzes-Dschungel schreckt alle ab, die vorhaben, über eine zeitlich begrenzte Tätigkeit im Ausland beruflich wieder Fuß zu fassen. Extrem kontraproduktiv, wie ich finde... :(

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