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Feste zahnspange (kosten)!?
Verfasst: 02.06.2015, 15:36
von rif28
Hallo zusammen.
Folgendes Anliegen habe ich.
Meine Frau lebt seit paar Monaten bei mir in Deutschland. Sie bekam letztes Jahr im Sommer ihre feste zahnspange, nur oben.
Die bekam sie in Marokko. Ihre letzte Behandlung in Marokko war letztes Jahr im Winter.
Da meine Frau, erstmal nicht mehr zurückkehrt nach Marokko, möchte Sie die zahnspange loswerden, weil ihre Zähne langsam schmerzen.
Auch ist ein Backenzahn gebrochen. Für eine Behandlung beim Zahnarzt, muss sie die zahnspange loswerden.
Jetzt haben wir mit unserer Krankenkasse (AOK) gesprochen, ob sie die Summe, für das entfernen der zahnspange bezahlen können, weil wir es uns finanziell nicht leisten können. Die haben mir gesagt, das sie die Kosten nicht bezahlen...
Jetzt wollte ich euch fragen, welche Möglichkeiten wir haben...
Lohnt es sich, mit einer anderen Krankenkasse sich in Verbindung zu setzen und eventuell die krankenkasse wechseln, damit sie die einmalige Summe bezahlt?
Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Danke im voraus für die Antworten.
Verfasst: 02.06.2015, 21:36
von Czauderna
Hallo,
bei einer Zahnspange handelt es sich um eine kieferorthpädische Behandlung und da ich davon ausgehe dass deine Ehefrau schon über 18 Jahre alt ist, liegt dafür meiner Meinung nach keine Leistungsplicht der Kasse vor. Ich glaube nicht dass das eine andere Kasse anders sieht als deine jetzige Kasse.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 02.06.2015, 22:56
von rif28
Was würde es so in etwa kosten, wenn man die feste zahnspange entfernen lässt. Grob geschätzt?
Re: Feste zahnspange (kosten)!?
Verfasst: 03.06.2015, 09:38
von Bully
rif28 hat geschrieben: möchte Sie die zahnspange loswerden, weil ihre Zähne langsam schmerzen.
Jetzt haben wir mit unserer Krankenkasse (AOK) gesprochen, ob sie die Summe, für das entfernen der zahnspange bezahlen können, weil wir es uns finanziell nicht leisten können. Die haben mir gesagt, das sie die Kosten nicht bezahlen..
Was würde es so in etwa kosten, wenn man die feste zahnspange entfernen lässt. Grob geschätzt?
Hallo rif28
wenn Deine Frau
massive Schmerzen hat, solltet Ihr einen Termin
bei einem Kieferorthopäden vereinbaren.
Er wird Euch dann sagen, ob die Entfernung med.notwendig ist, und er seine Leistung mit der AOK abrechnen kann.
sollte er keine Abrechnungsmöglichkeiten sehen, könnt Ihr auch mit Ihm eine Ratenzahlung vereinbaren.
Alles Gute
Gruß Bully
Verfasst: 16.06.2015, 02:53
von vlac
Hallo,
zunächst einmal muss man sagen, dass die Zahnspange keinesfalls im Mund bleiben darf, wenn keine ärztliche Kontrolle und Einstellung stattfindet. Es drohen schwere Schäden an Gebiss und Kiefer, die der Beschreibung im Ausgangspost nach zu urteilen, auch bereits eingetroffen zu sein scheinen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Entfernung der Zahnspange allerdings nicht, weil es sich bei der kieferorthopädischen Behandlung von Erwachsenen bis auf wenige Ausnahmen nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen handelt. Die gesamte Behandlung muss vom Patienten bezahlt werden. Die Kosten werden auch dann nicht von der Krankenkasse übernommen, wenn durch die nicht erfolgte Anpassung der Zahnspange akute Schmerzen entstehen, denn es ist im System einfach nicht vorgesehen.
In Deutschland ist, und ich muss dazu sagen, dass ich mir das alles von Experten habe erklären lassen, ist es also so, dass zu Beginn der kieferorthopädischen Behandlung ein Behandlungsvertrag mit dem Arzt geschlossen wird, der natürlich auch einen Kostenvoranschlag beinhaltet. Es passiert immer mal wieder, dass Patienten zwischendrin finanziell die Luft ausgeht, Rechnungen nicht beglichen werden können, und die Behandlung abgebrochen werden muss. Der Kieferorthopäde muss dann die Zahnspange entfernen, und die ausstehenden Zahlungen auf zivilrechtlichem Wege beim Patienten eintreiben.
Man kann auch nicht warten, bis Schmerzen eintreten, um Kosten zu sparen, denn in diesem Fall müsste, selbst wenn die Kostenübernahme grundsätzlich möglich wäre, müsste man sich vorwerfen lassen, die Erkrankung vorsätzlich herbei geführt zu haben.
Im Falle dieses Threads ist es aber so, dass die Zahnspange im Ausland eingesetzt wurde, und es noch keinen deutschen Kieferorthopäden gibt. Die Kosten werden definitiv nicht von der Krankenkasse übernommen, und der Arzt muss sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Er ist nicht dazu verpflichtet.
Ich muss aber auch sagen, dass die hier beschriebene Situation auch in sich Fragen aufwirft: In Marokko ist Kieferorthopädie nur bis zum 14. Lebensjahr eine Leistung des Gesundheitssystems; die Preise sind ungefähr mit jenen in Deutschland vergleichbar. Kieferorthopädie ist dementsprechend vor allem ein Angebot für die Oberschicht, für die die daraus entstehenden Kosten aber dennoch eine höhere Belastung darstellen, als für die Menschen in Europa.
Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, warum sich jemand eine Zahnspange einsetzen lässt, und dann die Behandlung bereits wenige Monate später nicht weiter verfolgt, aber die Zahnspange nicht entfernen lässt. Die Ausreise nach Deutschland kann nicht kurzfristig erfolgt sein; der Antragsprozess auf ein Visum nimmt einige Zeit in Anspruch.