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Berufssoldat/Pension/Krankenkasse

Verfasst: 26.05.2015, 18:59
von aidafan301286
Hallo,

ich habe schon bei google nachgesehen, aber leider keine Antwort erhalten.

Weiß vielleicht jemand, wie ein pensionierter Berufssoldat krankenversichert wird? Er könnte sich privat versichern, aber könnte er auch über die Ehefrau (sie arbeitet selber und ist krankenversichert) versichert werden?

Aus welchen Gründen auch immer exisitert keine Anwartschaft.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
Gaby

Re: Berufssoldat/Pension/Krankenkasse

Verfasst: 26.05.2015, 19:11
von Czauderna
aidafan301286 hat geschrieben:Hallo,

ich habe schon bei google nachgesehen, aber leider keine Antwort erhalten.

Weiß vielleicht jemand, wie ein pensionierter Berufssoldat krankenversichert wird? Er könnte sich privat versichern, aber könnte er auch über die Ehefrau (sie arbeitet selber und ist krankenversichert) versichert werden?

Aus welchen Gründen auch immer exisitert keine Anwartschaft.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
Gaby
Hallo,
nein, über die Ehefrau kann er nicht versichert werden, es sei denn, er hätte weniger als 385,00 € Pension.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.05.2015, 21:03
von heinrich
ja, private Krankenversicherung



Kollege Czauderna
385 EUR-Grenze ist aus dem Jahre 2013
2014 = 395
2015 = 405

Verfasst: 26.05.2015, 21:12
von Czauderna
heinrich hat geschrieben:ja, private Krankenversicherung



Kollege Czauderna
385 EUR-Grenze ist aus dem Jahre 2013
2014 = 395
2015 = 405
#

Kollege Heinrich,

danke - 2013 war ein schönes Jahr, oder ?.
Ich weiß auch nicht, warum mir diese 385,00 € so in Erinnerung geblieben sind.
Nun denn, es sind 405,00 € - aber auch die wird er sicher locker überschreiten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.05.2015, 21:33
von heinrich
klaro

Verfasst: 27.05.2015, 09:54
von Rossi
Die Grenze von 405,00 € könnt ihr meines Erachtens völlig knicken; denn sie gilt bei den Soldaten bzw. Pensionären nicht.

Wenn er als Soldat während der sog. aktiven Phase Anspruch aus Besoldung und Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge hatte, dann war er versicherungsfrei gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Anschließend erhält er das Ruhegehalt mit Anspruch auf Beihilfe und ist dann gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V versicherungsfrei.

Tja und versicherungsfreie Personen kommen gem. § 10 Abs. 1 N.r 3 SGB V nicht in die kostenlose Fami und zwar unabhängig davon, wie hoch das Ruhegehalt ist.

Habe ich dort jetzt etwas übersehen?!

Verfasst: 27.05.2015, 10:00
von Rossi
Aber jetzt zu der eigentlichen Frage des Posters.

Es mag zwar sein, dass der Soldat keine Anwartschaft hat; dies ist auch nicht ganz so schlimm. Denn mit der Anwartschaft sichert sich man bestimmte Dinge frühzeitig ab.

Der ehemalige Soldat bzw. jetzige Pensnionär muss sich auf jeden Fall privat versichern; allerdings nur mit den Restkosten. Die Behilfe dürfte zwischen 70 und 80 % liegen, d.h., dass er nur die Restkosten 30 oder 20 % privat versichern muss.

Er hat auf jeden Fall Anspruch auf den sog. Basistarif; dies darf die PKV auf keinen Fall ablehnen. Die Prämie im Basistarif ist auch begrenzt; sie darf max. bei 30 % Restkosten ca. 221,00 € sowie bei 20 % Restkosten ca. 148,00 € incl. PV liegen.

Verfasst: 27.05.2015, 18:01
von heinrich
Rossi,

Du hast nix übersehen.

Beamten und pensioniert Beamte sind wegen § 6 auch nicht in der FAMI, wenn das Gesamteinkommen unterhalb der üblichen FAMI-Grenze liegt

Das hatte ich (ich wollte Koll Czauderna nur informieren, dass es aktuellere Werte gibt) und Czauderna (sicherlich auch) nur deswegen nicht auch noch geschrieben, weil ein Beamter sicherlich eine Pension oberhalb FAMI-Grenze hat und sonst die Antwort evt. zu verwirrend ist.

Verfasst: 01.06.2015, 21:11
von aidafan301286
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für Eure Antworten. So ganz blicke ich da leider immer noch nicht durch.

Was würde das denn jetzt für einen Pensionär mit knapp über 2.000,-- € Pension bedeuten? Privatversicherung mit oder ohne Zuschuss der Beihilfe. Derjenige meinte, die Beihilfe hätte nach seinem Ausscheiden nichts mehr mit ihm zu tun?

Wenn er einen 400-Euro-Job annehmen, was wohl der Fall sein wird, wäre die Sache wahrscheinlich einfacher? Und was wäre, wenn der Minijob wieder aufgegeben wird?

Entschuldigt die vielen Fragen, aber Ihr hat so viel Ahnung davon und ich bin auf dem Gebiet auch nicht richtig fit.

LG
Gaby

Verfasst: 02.06.2015, 07:57
von Rossi
Natürlich bekommst Du als pensionierter Soldat eine Beihilfe. Entweder 70 oder 80 % der Krankheitskosten. Dies solltest Du beim WGBA erfragen.

Für den Rest benötigst Du dann eine PKV.

Ein Mini-Job wird dir nichts bringen; da durch kein Anspruch auf eine GKV besteht. Auch wenn Du einen sv-pflichtigen Job (oberhalb von 450,00 €) aufnehmen solltest, führt dies nicht zu einer Mitgliedschaft in der GKV. Hier kommt dann der Grundsatz der absoluten Versicherungsfreiheit ins Boot.

Verfasst: 02.06.2015, 08:36
von aidafan301286
Dann werde ich demjenigen mal auf die Füße treten. :D Scheinbar weiß er wohl doch nicht so gut Bescheid. :lol:

Obwohl ich auch sagen muss, dass ich das nicht wusste, denn eigentlich sollte doch die Anwartschaft dafür sein, damit man in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. In dem Fall wäre diese ja für alle Aufwendungen zuständig und die Beihilfe hätte dann damit nichts mehr zu tun. Wenn derjenige es versäumt hat, eine Anwartschaft abzuschließen, ist es ja seine Schuld. Warum sollte dann die Beihilfe einspringen?

Es wird mal nachfragen und dann sind wir hoffentlich schlauer.

Danke für die Info.

Verfasst: 02.06.2015, 11:01
von Rossi
Nun ja, Du verwechselst offenbar etwas.

Die meisten Soldaten schließen während der aktiven Zeit eine Anwartschaft für die PKV ab. Damit sichert man sich in der späteren Pensionsphase evtl. Risikozuschläge, das Eintrittsalter und ggf. Ausschlüsse.

Aber seit dem 01.01.2009 ist ja alles anders. Du hast auf jeden Fall Anspuch auf den Basistrarif.

Es kann natürlich auch sein, dass die PKV dir einen sog. Normaltarif anbietet. Dort können aber Risikozuschläge und ggf. Leistungsauschlüsse enthalten sein.