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Unfall in der Türkei. nur 1/4 Kostenrückerstattung Barmer?
Verfasst: 26.05.2015, 10:07
von grinfoxx
Hallo zusammenn,
toll Euch hier gefunden zu haben und ein Hallo an alle!
Es geht hier um meine Freundin folgendes:
wir sind im Mai recht spontan in den Türkei Urlaub geflogen, daher haben wir auch keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen, bzw. dieses Schein mitgenommen.
Meine Freundin hat am dritten Tag einen kleinen Beachvolleyball Unfall gehabt, heißt ein Mitspieler wollte einen Ball annehmen und landete auf ihrer Nase.
Sie wurde dort im Hotel noch ärztlich versorgt und sollte dann ins Krankenhaus zum Röntgen.
Das ganze ist dann mit dem Krankenwagen passiert und wir sind 50km durch die Gegend gefahren *hust*, dass war allerdings der direkte Weg.
Vor Ort dann Röntgen und die Behandlung.
Die Krankenkarte meiner Freundin haben sie nicht akzeptiert (Barmer), man sagte uns allerdings, das würde die Krankenkasse erstatten (haha).
Zurück in Deutschland zur Barmer gefahren und den Antrag mit den allen Quittungen und der Auflistung der Untersuchungen ausgefüllt.
Insgesamt betrug die Rechnung 430 Euro.
Behandlung vor Ort: 95,-
Behandlung Krankenhaus: 95,-
Röntgen: 80,-
Krankentransport 110,-
extra lange Strecke: 50,-
Gestern dann den Brief von der Barmer gekommen, erstattet werden nur 120 Euro
Geschockt .
Uns war natürlich bewusst, dass wir nicht alles wieder bekommen, aber zumindest mit der hälfte haben wir gerechnet, zumal behauptet wurde- die Barmer bezahle nur die Deutschen-Sätze, doch sind die wirklich so gering?
Auch gab es keine Auflistung, welche Kosten jetzt übernommen wurde, der Betrag stand einfach nur da.
Lohnt es sich, da nochmal einen Brief zurückzusenden? Bzw. gibt es überhaupt noch Möglichkeiten die sie ausschöpfen kann? Sie hat sich den Türkei Urlaub vom Munde abgespart, da sie nen armer Azubi ist.
Verfasst: 26.05.2015, 10:46
von Christo
Hi,
ohne die einzelnen Positionen zu kennen, die die Barmer erstattet hat, ist das schwierig zu sagen.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass für die ärztliche Behandlung hier in Deutschland nicht so viel gezahlt wird. Für das Röntgen auch keine 80 Euro.
Was sich vielleicht lohnt nachzuschauen, wie die Transportkosten mit dem Krankenwagen abgerechnet wurden. Das Problem ist, dass in Deutschland Fahrtkosten nur zur stationären Behandlung erstattet werden. Wenn der Krankentransport in der Türkei zum Krankenhaus "nur" zur ambulanten Behandlung war, wird bei den Fahrtkosten Garnichts erstattet.
Was meiner Meinung nach sinnvoller ist: Wendet euch an den Mitspieler beim Beachvolleyball. Der hat wahrscheinlich eine private Haftpflicht. Von dem könntet ihr das Geld für die verschiedenen Rechnungen erhalten. Für genau sowas ist nämlich eine Privathaftpflicht da.
Verfasst: 26.05.2015, 11:10
von grinfoxx
Danke für die Antwort!
Die Daten haben wir natürlich nicht, die Gäste sind am nächsten Tag abgereist und haben sich auch nicht mehr blicken lassen.
Angenommen, ich würde die Daten herausfinden, wie würde ich das geltend machen können? Ich hab da keinerlei Idee, da mich sowas noch nie betroffen hat.
Verfasst: 26.05.2015, 11:30
von KKA
Vorschlag:
Brief an die Barmer und fragen, wie sich die Erstattungssumme zusammensetzt und nach welchen Richtlinien wie viel, in welchem Leistungsfall, wann erstattet wird. Das müsste die Barmer detailliert beantworten.
Gruß
KKA
Verfasst: 26.05.2015, 11:40
von grinfoxx
KKA hat geschrieben:Vorschlag:
Brief an die Barmer und fragen, wie sich die Erstattungssumme zusammensetzt und nach welchen Richtlinien wie viel, in welchem Leistungsfall, wann erstattet wird. Das müsste die Barmer detailliert beantworten.
Gruß
KKA
Der Brief ist heute Morgen schon rausgegangen, bin mal gespannt.
Einfach eine Zahl hinklatschen, gefällt mir so nicht
Verfasst: 26.05.2015, 12:13
von Czauderna
Hallo,
also, ich kenne zwei Vorgehensweisen in solchen Fällen.
Einmal - es werden die Kosten erstattet, die in Deutschland bei gleiche Behandlung zu Lasten der Kasse angefallen wären, abzgl. eines
Verwaltungskostenabschlags - die andere Methode - die deutsche Kasse fragt nach den "Vertragssätzen" der zuständigen Auslandskrankenkasse ( in diesem Fall der Türkei) und erstattet diese Sätze abzgl. eines Verwaltungskostensatzes. Von daher sind die 15% schon nachvollziehbar.
Warum die Krankenversicherten-Karte nicht anerkannt wurde ist auch klar - der sich auf der Rückseite befindliche "Internationale Krankenschein" gilt eben nicht für die Türkei.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.05.2015, 08:00
von Christo
grinfoxx hat geschrieben:Danke für die Antwort!
Die Daten haben wir natürlich nicht, die Gäste sind am nächsten Tag abgereist und haben sich auch nicht mehr blicken lassen.
Angenommen, ich würde die Daten herausfinden, wie würde ich das geltend machen können? Ich hab da keinerlei Idee, da mich sowas noch nie betroffen hat.
Am einfachsten wäre es (wenn du die Kontaktdaten hast) mit ihnen Kontakt aufzunehmen, den Vorfall kurz zu schildern und dann um die Daten zur privaten Haftpflicht zu bitten. Dann reicht man die Rechnungen dort ein. Die private Haftplicht wird sich dann mit dem Schädiger in Verbindung setzen. Irgendwann bekommt man dann den Betrag.
Handelte es sich bei dem Schädiger um einen Deutschen? Ich frage, weil in Deutschland es eigentlich recht verbreitet ist, eine Haftpflicht zu haben. Wie es im Ausland ausschaut ist schwer zu sagen.
Verfasst: 27.05.2015, 08:31
von grinfoxx
Hallo,
ja ist ein Deutscher.
Das Hotel will den Namen nicht rausrücken, habe ihn aber aufgrund seines Vornamen's bei Facebook gefunden. Meine Freundin hat sich gestern bei Ihm gemeldet, bislang keine Antwort. Da er dort einen Fantasie Namen benutzt,
habe ich ansonsten wohl keine Chance, oder gibt es da noch eine Möglichkeit?
Gruß
Verfasst: 27.05.2015, 09:09
von grinfoxx
Übrigens, meine Freundin besitzt noch eine Unfallversicherung, geht darüber eventuell etwas?
Verfasst: 27.05.2015, 09:12
von KKA
grinfoxx hat geschrieben:Hallo,
ja ist ein Deutscher.
Das Hotel will den Namen nicht rausrücken, habe ihn aber aufgrund seines Vornamen's bei Facebook gefunden. Meine Freundin hat sich gestern bei Ihm gemeldet, bislang keine Antwort. Da er dort einen Fantasie Namen benutzt,
habe ich ansonsten wohl keine Chance, oder gibt es da noch eine Möglichkeit?
Gruß
Deine Frage verlässt den Rahmen der hier möglichen Ratschläge.
Nur soviel:
Wenn es 'nur' ein Unfall war, ist zunächst zu klären, ob überhaupt ein haftrechtlicher Vorgang daraus konstruiert werden kann. Die Aufnahme juristischer Schritte dürfte fruchtlos bleiben.
Gruß
KKA
Verfasst: 27.05.2015, 09:14
von KKA
grinfoxx hat geschrieben:Übrigens, meine Freundin besitzt noch eine Unfallversicherung, geht darüber eventuell etwas?
Einfach mal anrufen, den Vorgang schildern und fragen, ob die Unfallversicherung in solchen Fällen greift....
Gruß
KKA
Verfasst: 27.05.2015, 11:42
von GerneKrankenVersichert
Wenn ich mir so überlege, welche Beträge auf meiner Patientenquittung aufgeführt sind, so kommt mir der Erstattungsbetrag noch relativ hoch vor. Nur mal als Beispiel für die deutschen Erstattungssätze:
Röntgen 8,01 €
http://www.kbv.de/media/sp/EBM_Nuklearm ... _OPMBE.pdf
Seite 140
Wenn man sich für die Kostenerstattung nach deutschen Sätzen entscheidet, ist die Satzung der jeweiligen Krankenkasse maßgebend, hier also:
http://www.barmer-gek.de/barmer/web/Por ... y=Data.pdf
Die BARMER GEK behält sich vor, die Ermittlung des Erstattungsbetrages zu vereinfachen. Und wenn tatsächlich 120,-- € und nicht 118,67 € überwiesen wurden, gehe ich von einer vereinfachten Pauschalerstattung aus, die m. E. über dem liegt, was in D gezahlt worden wäre.
Wenn die Kasse keine vereinfachte Pauschalerstattung durchführen würde, müsste sie u. a. prüfen, ob es sich in der Türkei um Vertragsbehandler handelte (§ 13 Abs. 4 SGB V). Was ich bei dem Hotelarzt mit fast 100prozentiger Sicherheit ausschließen würde. Nähere Infos:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/p ... uerkei.pdf . Außerdem Abschläge wegen Verwaltungkostenprüfung ansetzen. Und ein Krankentransport zum Nasenroentgen wird in D wie bereits angemerkt nicht gezahlt. Diese ganze Prüferei würde im Endeffekt höhere Kosten verursachen, als eine hoch angesetzte pauschale Erstattung und sehr lange dauern. Nachteil einer pauschalen Erstattung ist natürlich, dass nicht jeder einzelne Erstattungsbetrag belegt werden kann.
Lange Rede, kurzer Sinn: Diese Angelegenheit unter Erfahrungen abbuchen, es über die Unfallversicherung der Freundin versuchen und auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, damit diese im nächsten Fall die Restkosten übernimmt.