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Krankengeld und Beiträge zur Renten/Arbeitslosenversicherung

Verfasst: 20.05.2015, 12:35
von sandral
Hallo,
da ich hier im Forum nix dazu gefunden habe:

Ich habe meiner Krankenkasse die AU lückenlos nachgewiesen, jedoch den 1. Auszahlschein nach 6 Wochen einreichen können. Bedeutet also, dass in einem Monat kein Krankengeld ausgezahlt wurde und dann eben für 1,5 Monat als Einmalzahlung erhalten habe.

Keine Ahnung, wie die Krankenkasse nun die Beiträge an die RV und ALV deklariert.

Frage hierzu:
Könnte hierbei eine "Beitragslücke" bei der Arbeitslosenversicherung entstehen? Würde doch bedeuten, dass im Schlimmsten-Fall (nach Aussteuerung) das ALG I um 2 Monate gekürzt wird, oder? oder meldet die Krankenkasse dies so, dass jeden Monat ein Beitrag geflossen ist (4 Wochen + 2 Wochen) ????
:roll:

Verfasst: 20.05.2015, 13:00
von Swantje B.
Gemeldet wird der Zeitraum, für den Beiträge gezahlt werden. Der Auszahlungszeitpunkt spielt dabei keine Rolle. Du brauchst dir also keine Sorgen machen.

Gruß
Swantje

Verfasst: 20.05.2015, 13:12
von sandral
Dann bin ich beruhigt.
Gibt´s aber eine Lücke, wenn kein Krankengeld gezahlt wird ?

Verfasst: 20.05.2015, 13:56
von broemmel
Die Lücke wird gemeldet.