Erlass von Beitragsnachzahlung - TK besteht auf Forderung
Verfasst: 19.05.2015, 11:22
Hallo in die Gemeinde,
ich habe ein Problem mit der TK.
Ich war von 2007 bis 2012 nicht in der GKV und habe mich dann wieder als freiwillig pflichtversicherter versichert.
Zwischenzeitlich waren inkl. Säumniszuschlägen knapp 30.000 Euro aufgelaufen obwohl ich in den Jahren sehr wenig verdient habe (was aber ja auch hier nicht entscheidend ist).
Ich habe zwischenzeitlich die Beiträge immer gezahlt und auch rund 10.000,- an alten Beträgen bezahlt. Ich hatte damals versucht mit der TK eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren oder den Erlass der Säumniszuschläge zu erreichen. Es wurde aber überhaupt kein Entgegenkommen gezeigt was begründet wurde, dass man gar keine Möglichkeit hätte und auf die Eintreibung bestehen müsse, schon von Gesetzes wegen (ein Hinweis auf Planung zum Schuldenerlass wurden damals als Gerücht kommentiert, ich hatte wirklich den Eindruck als wenn die TK mit aller Härte versuchte zu holen was noch zu holen ist...). Im gesamten nichtversicherten Zeitraum wurden keine Leistungen in Anspruch genommen, dies hatte ich der TK schon damals schriftlich bestätigt.
Die Forderung wurde dann kurz vor dem Schuldenerlass noch zur Vollstreckung an das Hauptzollamt abgegeben. Eintreibung verlief aber ohne Erfolg, seitdem wurde auch nicht weiter vollstreckt. Mit dem Schuldenerlass dachte ich das die Sache nun erledigt sei.
Jetzt schickt die TK mir keine neue Versichertenkarte und begründet dies das ja noch um 22.000 Euro Beitragsrückstände wären und daher keine normale Versicherung besteht. Der Schuldenerlass wäre hier nicht gültig da ich mit der Frist bis Ende 2013 keinen Antrag gestellt hätte, daher wäre weiterhin der volle Betrag zu zahlen. Ich argumentierte das ich mich doch schon in 2012 wieder angemeldet hätte und ich dadurch ja dann sogar schlechter gestellt wäre. Die Mitarbeiterin war aber sehr patzig und meinte das sei eben mein Pech. Nicht die Anmeldung bei der Versicherung sei entscheidend sondern ein Antrag auf Erlass bis zum 31.12.2013.
Nun habe ich recherchiert und das Schreiben vom GKV Spitzenverband sagt:
Freue mich über Hinweise.
Beste Grüße
ich habe ein Problem mit der TK.
Ich war von 2007 bis 2012 nicht in der GKV und habe mich dann wieder als freiwillig pflichtversicherter versichert.
Zwischenzeitlich waren inkl. Säumniszuschlägen knapp 30.000 Euro aufgelaufen obwohl ich in den Jahren sehr wenig verdient habe (was aber ja auch hier nicht entscheidend ist).
Ich habe zwischenzeitlich die Beiträge immer gezahlt und auch rund 10.000,- an alten Beträgen bezahlt. Ich hatte damals versucht mit der TK eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren oder den Erlass der Säumniszuschläge zu erreichen. Es wurde aber überhaupt kein Entgegenkommen gezeigt was begründet wurde, dass man gar keine Möglichkeit hätte und auf die Eintreibung bestehen müsse, schon von Gesetzes wegen (ein Hinweis auf Planung zum Schuldenerlass wurden damals als Gerücht kommentiert, ich hatte wirklich den Eindruck als wenn die TK mit aller Härte versuchte zu holen was noch zu holen ist...). Im gesamten nichtversicherten Zeitraum wurden keine Leistungen in Anspruch genommen, dies hatte ich der TK schon damals schriftlich bestätigt.
Die Forderung wurde dann kurz vor dem Schuldenerlass noch zur Vollstreckung an das Hauptzollamt abgegeben. Eintreibung verlief aber ohne Erfolg, seitdem wurde auch nicht weiter vollstreckt. Mit dem Schuldenerlass dachte ich das die Sache nun erledigt sei.
Jetzt schickt die TK mir keine neue Versichertenkarte und begründet dies das ja noch um 22.000 Euro Beitragsrückstände wären und daher keine normale Versicherung besteht. Der Schuldenerlass wäre hier nicht gültig da ich mit der Frist bis Ende 2013 keinen Antrag gestellt hätte, daher wäre weiterhin der volle Betrag zu zahlen. Ich argumentierte das ich mich doch schon in 2012 wieder angemeldet hätte und ich dadurch ja dann sogar schlechter gestellt wäre. Die Mitarbeiterin war aber sehr patzig und meinte das sei eben mein Pech. Nicht die Anmeldung bei der Versicherung sei entscheidend sondern ein Antrag auf Erlass bis zum 31.12.2013.
Nun habe ich recherchiert und das Schreiben vom GKV Spitzenverband sagt:
Bevor ich jetzt wieder in Kontakt trete möchte ich gerne sicher sein ob die Mitarbeiterin der TK Recht hat (kein Erlass da Frist vorbei). So wie ich das GKV Schreiben verstehe muss doch die TK bei mir nachfragen ob ich Leistungen bezogen habe bzw. keine Leistungen einreichen werde und in dem Fall die Beiträge und Säumniszuschläge komplett erlassen. Die Frist galt ja nur für Neufälle aber nicht für Altfälle?Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen
bei Anzeige der Voraussetzungen der Versicherungspflicht
nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bis zum 31. Juli 2013
(1) Hat ein Versicherter das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5
Abs. 1 Nr. 13 SGB V bis zum 31. Juli 2013 angezeigt, sind die für die Zeit seit dem Beginn der
Versicherungspflicht bis zum Ende des Monats, der dem Tag der Anzeige vorhergeht (Nacherhebungszeitraum),
noch nicht gezahlten Beiträge zu erlassen. Ein Erlass der Beiträge setzt voraus,
dass das Mitglied schriftlich erklärt, während des Nacherhebungszeitraums Leistungen für sich
nicht in Anspruch genommen zu haben oder im Falle in Anspruch genommener Leistungen auf
eine Kostenübernahme oder Kostenerstattung zu verzichten. Ein Erlass der Beiträge scheidet aus,
wenn der Nacherhebungszeitraum nicht mehr als drei Monate umfasst. Der Erlass setzt bei geschlossenen
Beitragskonten grundsätzlich einen Antrag voraus.
(2) Sofern im Falle des Erlasses von Beiträgen nach Absatz 1 auf die Beitragsforderung für den
Nacherhebungszeitraum Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV zu erheben waren, sind diese zu
erlassen. Gleiches gilt für Vollstreckungskosten, Gebühren und Zinsen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
Freue mich über Hinweise.
Beste Grüße