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Auslands-Urlaub während AU - Krankengeld bekommen?
Verfasst: 17.05.2015, 01:21
von sandral
Wollte mal fragen, ob jemand von Euch schon jemals während eines Auslandsaufenthaltes Krankengeld bekommen hat?
Ich will mit meinem Mann für 1 Woche nach Malle und würde gerne mal wissen, wie das die Krankenkasse handhaben?
Genehmigung? mit Krankengeld
Genehmigung ohne Krankengeld ist doch identisch mit einer Ablehnung, oder?
LG Sandra
Re: Auslands-Urlaub während AU - Krankengeld bekommen?
Verfasst: 17.05.2015, 09:01
von Czauderna
sandral hat geschrieben:Wollte mal fragen, ob jemand von Euch schon jemals während eines Auslandsaufenthaltes Krankengeld bekommen hat?
Ich will mit meinem Mann für 1 Woche nach Malle und würde gerne mal wissen, wie das die Krankenkasse handhaben?
Genehmigung? mit Krankengeld
Genehmigung ohne Krankengeld ist doch identisch mit einer Ablehnung, oder?
LG Sandra
Hallo,
Schon mal vorher hier gesucht ?
Das Thema hatten wir schon öfters.
Grundsätzlich handhaben es die Kassen so, dass sie zwar mit einer Auslandsreise einverstanden sind, wenn der Arzt nix dagegen hat, aber für diese Zeit kein Krankengeld zahlen. Ich denke, das wird deine Kasse bei eine Woche Malle genau so sehen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 17.05.2015, 12:44
von sandral
@Czauderna: Vielen Dank, ja habe hier gesucht, nur verwirren mich so einige Angaben.
Ich habe noch ein Beschäftigungsverhältnis.
Einerseits habe ich hier gelesen, dass eine KK einen Auslandsaufenthalt als Gelegenheit nutzt, dass Krankengeld komplett zu streichen (selbst die UPB hat das so gesagt) und andererseits, wird das KG bei anderen nach Urlaubsende wieder bezahlt.
Was für Konsequenzen hat denn die Ruhendstellung?
(was ist mit Rentenbeiträgen, Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung) ???
Ich bin verwirrt
Verfasst: 17.05.2015, 14:43
von Czauderna
sandral hat geschrieben:@Czauderna: Vielen Dank, ja habe hier gesucht, nur verwirren mich so einige Angaben.
Ich habe noch ein Beschäftigungsverhältnis.
Einerseits habe ich hier gelesen, dass eine KK einen Auslandsaufenthalt als Gelegenheit nutzt, dass Krankengeld komplett zu streichen (selbst die UPB hat das so gesagt) und andererseits, wird das KG bei anderen nach Urlaubsende wieder bezahlt.
Was für Konsequenzen hat denn die Ruhendstellung?
(was ist mit Rentenbeiträgen, Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung) ???
Ich bin verwirrt
Hallo,
wenn die Kasse dir "nur" das Krankengeld sperrt, dann hats du eben kein Krankengeld, aber für den Zeitraum auch keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, ansonsten ändert sich nix - die Krankengeldzahlung wird dann nach der Rückkehr wieder aufgenommen, natürlich immer vorausgesetzt, dass die Arbeitsunfähigkeit auch ärztlich attestiert ist.
Wenn die Kasse allerdings die AU. beendet, was auch möglich ist (kommt auf die Kasse an), dann bist du nicht mehr AU. sondern hast Urlaub, ob bezahlt oder unbezahlt, dass musst du dann mit deinem Arbeitgeber klären. Wenn du dann allerdings zurück kommst und dein Arzt dich erneut AU. schreibst, dann fängt der Fall von vorne an und ob dein Arbeitgeber (AU-Urlaub-AU) und die Kasse (KG-Urlaub_KG), das so ohne weiteres auf sich beruhen lassen, dass weiss ich nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.05.2015, 09:29
von BlueJohn
Czauderna hat geschrieben:
Hallo,
wenn die Kasse dir "nur" das Krankengeld sperrt, dann hats du eben kein Krankengeld, aber für den Zeitraum auch keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, ...
... und genau das ist der Punkt bei mir!
Denn bei mir stellt sich aktuell die gleiche Frage. Ich bekomme aktuell noch Krankengeld. Und erst im September rum kein Krankengeld mehr, womit ich dann zum Arbeitsamt muss. Wenn ich jetzt aber in Urlaub fahre, den man mir zwar genehmigt, aber für den Zeitraum nur kein Krankengeld zahlt und ich für diesen Zeitraum keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden - hat das schwerwiegende Konsequenzen auf die Länge meines Arbeitslosengeldes danach.
Oder sehe ich das falsch???
LG BlueJohn
Verfasst: 21.05.2015, 10:34
von Czauderna
BlueJohn hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:
Hallo,
wenn die Kasse dir "nur" das Krankengeld sperrt, dann hats du eben kein Krankengeld, aber für den Zeitraum auch keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, ...
... und genau das ist der Punkt bei mir!
Denn bei mir stellt sich aktuell die gleiche Frage. Ich bekomme aktuell noch Krankengeld. Und erst im September rum kein Krankengeld mehr, womit ich dann zum Arbeitsamt muss. Wenn ich jetzt aber in Urlaub fahre, den man mir zwar genehmigt, aber für den Zeitraum nur kein Krankengeld zahlt und ich für diesen Zeitraum keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt werden - hat das schwerwiegende Konsequenzen auf die Länge meines Arbeitslosengeldes danach.
Oder sehe ich das falsch???
LG BlueJohn
Hallo,
leider kann ich dir das nicht beantworten, wäre eine Frage für einen Experten vom Arbeitsamt, aber vielleicht kann ja ein anderer Experte hier
helfen.
Gruss
Czauderna
PS: Deinen irrtümlich angelegten Thread habe ich gelöscht