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Uhrzeit der Krankmeldung relevant für Krankengeld?

Verfasst: 04.05.2015, 20:47
von stefan1966
Hallo!
Ich bin seit dem 24.04.2015 bis 12.05. wegen Ischialgie krank geschrieben (Erstbescheinigung bis 30.04.2015, Folgebescheinigung 01.05. bis 12.05.2015).
Meine Beschäftigung endet aufgrund ordnungsgemäßer Kündigung am 06.05.2015.
Am 13.05. steht eine bereits länger geplante Hand-Operation mit weiterer Krankschreibung/ Arbeitsunfähigkeit an.

Die Arbeitsagentur erklärte sich nach Meldung für nicht zuständig, da ich bis zur erfolgten Genesung nach der OP arbeitsunfähig und nicht vermittelbar sei und somit ein Leistungsbezug (ALG1) nicht in Betracht käme.

Die Krankenkasse erklärte auf telefonische Nachfrage, man sende mir einen Auszahlschein bzgl. Krankengeld für die Zeit vom 07. bis 12.05.

Ab 13.05. sei die Arbeitsagentur als Leistungsräger (ALG 1) zuständig, da ich ja an diesem Tag von 0:00 Uhr bis zum Beginn der OP am Vormittag theoretisch arbeitsfähig sei und erst ab dem OP-Beginn die erneute Arbeitsunfähigkeit aus anderem Grund bestünde.

Frage 1: Entspricht das den Tatsachen? Auf einer Krankmeldung ist doch immer nur das Datum des ersten Krankheitstages angegeben, aber keine Uhrzeit?

Frage 2: Gesetzt den Fall, es gäbe eine eine Folgebescheinigung bzgl. der Ischalgie über den Tag der Hand-OP hinaus. Bestünde dann ein Anspruch auf Krankengeld bis Ende der Arbeitsunfähigkeit nach der Hand-Operation (d.h., bei zwei sich kurzfristig überschneidenden, unterschiedlichen Krankheiten)?

Vorab vielen Dank für Antworten

Gruß
Stefan1966

Verfasst: 04.05.2015, 22:53
von Czauderna
Hallo,
nein, die Uhrzeit der Feststellung ist nicht entscheidend sondern der Tag.
In deinem Fall sehe ich das Problem, dass deine erste AU. am 12.5. endet
und damit auch die Versicherungspflicht, d.h. am 13.5. hast du kein Versicherungsverhältnis mit einem Krankengeldanspruch und ich fürchte, die Kasse wird dir daraufhin auch kein Krankengeld zahlen wollen.
Gruss
Czauderna

Re: Uhrzeit der Krankmeldung relevant für Krankengeld?

Verfasst: 05.05.2015, 09:03
von GerneKrankenVersichert
stefan1966 hat geschrieben:
Frage 1: Entspricht das den Tatsachen? Auf einer Krankmeldung ist doch immer nur das Datum des ersten Krankheitstages angegeben, aber keine Uhrzeit?
Die Frage wäre in einem Forum zu ALG besser aufgehoben. Im Bereich der Entgeltfortzahlung gibt es die Regelung, dass für den Tag Gehalt gezahlt werden muss, wenn man sich in den Verfügungsbereich des Arbeitgebers begeben hat, also auf den Weg zur Arbeit gemacht hat und dann die Kurve zum Arzt nimmt.
stefan1966 hat geschrieben: Frage 2: Gesetzt den Fall, es gäbe eine eine Folgebescheinigung bzgl. der Ischalgie über den Tag der Hand-OP hinaus. Bestünde dann ein Anspruch auf Krankengeld bis Ende der Arbeitsunfähigkeit nach der Hand-Operation (d.h., bei zwei sich kurzfristig überschneidenden, unterschiedlichen Krankheiten)?
Ja, wichtig wäre allerdings, dass die Folgebescheinigung spätestens am 12.05.2015 ausgestellt wird.