Uhrzeit der Krankmeldung relevant für Krankengeld?
Verfasst: 04.05.2015, 20:47
Hallo!
Ich bin seit dem 24.04.2015 bis 12.05. wegen Ischialgie krank geschrieben (Erstbescheinigung bis 30.04.2015, Folgebescheinigung 01.05. bis 12.05.2015).
Meine Beschäftigung endet aufgrund ordnungsgemäßer Kündigung am 06.05.2015.
Am 13.05. steht eine bereits länger geplante Hand-Operation mit weiterer Krankschreibung/ Arbeitsunfähigkeit an.
Die Arbeitsagentur erklärte sich nach Meldung für nicht zuständig, da ich bis zur erfolgten Genesung nach der OP arbeitsunfähig und nicht vermittelbar sei und somit ein Leistungsbezug (ALG1) nicht in Betracht käme.
Die Krankenkasse erklärte auf telefonische Nachfrage, man sende mir einen Auszahlschein bzgl. Krankengeld für die Zeit vom 07. bis 12.05.
Ab 13.05. sei die Arbeitsagentur als Leistungsräger (ALG 1) zuständig, da ich ja an diesem Tag von 0:00 Uhr bis zum Beginn der OP am Vormittag theoretisch arbeitsfähig sei und erst ab dem OP-Beginn die erneute Arbeitsunfähigkeit aus anderem Grund bestünde.
Frage 1: Entspricht das den Tatsachen? Auf einer Krankmeldung ist doch immer nur das Datum des ersten Krankheitstages angegeben, aber keine Uhrzeit?
Frage 2: Gesetzt den Fall, es gäbe eine eine Folgebescheinigung bzgl. der Ischalgie über den Tag der Hand-OP hinaus. Bestünde dann ein Anspruch auf Krankengeld bis Ende der Arbeitsunfähigkeit nach der Hand-Operation (d.h., bei zwei sich kurzfristig überschneidenden, unterschiedlichen Krankheiten)?
Vorab vielen Dank für Antworten
Gruß
Stefan1966
Ich bin seit dem 24.04.2015 bis 12.05. wegen Ischialgie krank geschrieben (Erstbescheinigung bis 30.04.2015, Folgebescheinigung 01.05. bis 12.05.2015).
Meine Beschäftigung endet aufgrund ordnungsgemäßer Kündigung am 06.05.2015.
Am 13.05. steht eine bereits länger geplante Hand-Operation mit weiterer Krankschreibung/ Arbeitsunfähigkeit an.
Die Arbeitsagentur erklärte sich nach Meldung für nicht zuständig, da ich bis zur erfolgten Genesung nach der OP arbeitsunfähig und nicht vermittelbar sei und somit ein Leistungsbezug (ALG1) nicht in Betracht käme.
Die Krankenkasse erklärte auf telefonische Nachfrage, man sende mir einen Auszahlschein bzgl. Krankengeld für die Zeit vom 07. bis 12.05.
Ab 13.05. sei die Arbeitsagentur als Leistungsräger (ALG 1) zuständig, da ich ja an diesem Tag von 0:00 Uhr bis zum Beginn der OP am Vormittag theoretisch arbeitsfähig sei und erst ab dem OP-Beginn die erneute Arbeitsunfähigkeit aus anderem Grund bestünde.
Frage 1: Entspricht das den Tatsachen? Auf einer Krankmeldung ist doch immer nur das Datum des ersten Krankheitstages angegeben, aber keine Uhrzeit?
Frage 2: Gesetzt den Fall, es gäbe eine eine Folgebescheinigung bzgl. der Ischalgie über den Tag der Hand-OP hinaus. Bestünde dann ein Anspruch auf Krankengeld bis Ende der Arbeitsunfähigkeit nach der Hand-Operation (d.h., bei zwei sich kurzfristig überschneidenden, unterschiedlichen Krankheiten)?
Vorab vielen Dank für Antworten
Gruß
Stefan1966