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Krankengeld nach Kündigung

Verfasst: 04.05.2015, 09:50
von Christine24
Guten Morgen ,

ich habe eine neue Arbeit am 13.04.15 (schwere Getränkekisten tragen) angetreten, nach einer Woche wurde mir gekündigt zum 02.05.15. (Kündigungsfrist 2Wochen i.d.Probezeit)

Am Tag vorher war ich beim Arzt und wurde krankgeschrieben, bis 10.05.15
Im Kündigungsschreiben wurde ich gleichzeitig unwiderruflich freigestellt.

Heute am 4.5.15 habe ich vom Arbeitgeber auch Lohn bekommen.
Die Krankmeldung hatte ich nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet, da ich eh freigestellt wurde. (Und nicht wollte, dass die Krankenkasse Krankengeld zahlen muß, ersten 4 Wochen)
Jetzt weiß ich, dass ab 03.05.15 die Krankenkasse - Krankengeld zu zahlen hätte.
Muß ich mich bei der Kasse melden u. Auszahlungsscheine beantragen u. wann müssen diese beim Arzt zum Ausfüllen vorgelegt werden.
Habe ich was falsch gemacht, dass ich die Krankmeldung nicht an den Arbeitgeber weitergeleitet habe.
Soll ich vorsichtshalber zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden.

Über die Hilfestellung bedanke ich mich im voraus.

Gruß Christine

Verfasst: 04.05.2015, 11:33
von GerneKrankenVersichert
Hast du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Kasse abgegeben? Wenn ja, wann?

Die Kasse muss auf jeden Fall über das Ende des Arbeitsverhältnisses informiert werden. Sie fordert dann beim Arbeitgeber die Meldung über die Höhe des Gehaltes an, um das Krankengeld berechnen zu können. Und ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber dann das gezahlte Gehalt zurückfordern wird.

Verfasst: 04.05.2015, 12:00
von Christine24
Hallo und Danke,

die Arbeitsunfähigkeitsmeldung, insgesamt 3 Stück, wurden vom Arzt direkt an die Krankenkasse gesandt.
Wenn der Arbeitsgeber nicht weiß, dass ich Krankgeschrieben war, und die Kasse nur die letzte Krankmeldung erwähnt, oder gar nicht...... Würde sich die Krankenkasse, dann strafbar machen?
Muss ich mich mit der Kasse in Verbindung setzen?

Verfasst: 04.05.2015, 12:37
von GerneKrankenVersichert
Du musst dich nicht mit der Kasse in Verbindung setzen. Ich empfehle es allerdings, da es noch einige Zeit dauern kann, bis die Kasse von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfährt.

Wenn du von der Kasse etwas Ungesetzliches erwartest, solltest du es auch direkt mit der Kasse klären. Ich würde es ablehnen, dem Arbeitgeber ein falsches Datum mitzuteilen. Und ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber ganz genau nachfragen wird, seit wann du arbeitsunfähig bist.

Verfasst: 04.05.2015, 17:54
von Christine24
Vielen Dank, ich habe die Krankenkasse angeschieben und warte auf eine Rückmeldung.

Krankengeld und Gehalt

Verfasst: 01.07.2015, 13:11
von Christine24
Hallo GerneKrankenVersichert,

Du hast mir bei vorstehenden Problemen und Fragen geholfen.
Es ist alles von Seiten meiner Krankenkasse zu meiner Zufriedenheit geschehen.
Bin seit 9.6.15 nicht mehr in Krankengeldbezug. Ich war jetzt auch 14 Tage in Urlaub, deshalb schreibe ich auch verspätet. Muß mich ab 9.6.15 auch wieder freiwillig versichern.
Jetzt habe ich vom 28.4.15-02.05.15 Krankengeld und Arbeitslohn bekommen. Der Krankenkasse hatte ich das schon geschrieben, dass ich bis 2.5.15 Gehalt bekomme.
Der Arbeitsgeber hat sich nicht automatisch gemeldet, wie das normalerweise der Fall ist.
Ich glaube ich sollte bzw. muß mich dann beim Arbeitgeber melden, wollte es aber nochmal bestätigt haben.

Gruß Christine