Guten Tag,
nach 78 Wochen endet die Krankengeldzahlung durch meine Krankenkasse Mitte Juni 2015.
Kasse fordert mich jetzt aktuell auf, innerhalb 10 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen. Oder innerhalb 4 Wochen Widerspruch gegen diese Reha-Aufforderung zu stellen.
Da ich noch 24 Monate auf ALGI Anspruch habe, erhielt ich vom Arbeitsamt eine Einladung für Mitte Mai 2015 um meine weitere berufliche Situation zu besprechen.
Wie verhalte ich mich nun gegenüber meiner Krankenkasse, wenn das Krankengheld in den nächsten 7 Wochen automatisch für immer ausläuft ?
Muss ich trotzdem Widerspruch gegen den Reha-Antrag (= Verwaltungsakt) einlegen?
Oder brauche ich wegen der 10 Wochen-Frist logischerweise nichts zu unternehmen und Verwaltungsakt ist dann automatisch abgeschlossen?
Welche richtige Vorgehensweise würdet Ihr mir empfehlen ?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Krankengeldzahlung endet in 7 Wochen,soll trotzdem in Reha!
Moderator: Czauderna
Hallo,
Empfehlen werde ich dir nix, nur meine Ūberlegung werde ich dir schreiben.
Also, wenn du keinen Antrag stellst wird die Kasse dir das Krankengeld sperren. Jetzt sollte man meinen, na und, ich bekomme doch sowieso keines mehr, dann können Sie mir auch keines sperren. Das ist erst mal richtig, nur, wenn der Anspruch wieder auflebt, dann gibt es wahrscheinlich kein Krankengeld weil eben der Antrag fehlt. Die Kasse wird dies sicher merken, du sicher nicht, und bis du es merkst kann u.U. eine Zeit vergangen sein.
Natürlich kann es auch anders kommen, aber darau sollte man sich nicht verlassen.
Mach, was du für richtig hältst.
Gruß
Czauderna
Empfehlen werde ich dir nix, nur meine Ūberlegung werde ich dir schreiben.
Also, wenn du keinen Antrag stellst wird die Kasse dir das Krankengeld sperren. Jetzt sollte man meinen, na und, ich bekomme doch sowieso keines mehr, dann können Sie mir auch keines sperren. Das ist erst mal richtig, nur, wenn der Anspruch wieder auflebt, dann gibt es wahrscheinlich kein Krankengeld weil eben der Antrag fehlt. Die Kasse wird dies sicher merken, du sicher nicht, und bis du es merkst kann u.U. eine Zeit vergangen sein.
Natürlich kann es auch anders kommen, aber darau sollte man sich nicht verlassen.
Mach, was du für richtig hältst.
Gruß
Czauderna
Titel: Krankengeldzahlung endet in 7 Wochen
Hallo,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muss zum Sachverhalt noch folgende Informationen hinzufügen.
Eine Reha ist eine sehr sinnvolle Einrichtung um wieder schnell mobil zu werden, nur der Zeitpunkt ist noch wegen fehlender Mobilität zu früh für mich.
Ich bin in einer Universitätsklinik in Behandlung und habe von meiner behandelnde Oberärztin attestiert bekommen, dass ich derzeit meinen Fuß
nicht belasten darf, da ich eine Orthese trage.
Habe auch verschiedene Kliniken der Deutschen Rentenversicherung meine aktuellen Berichte zugesandt, mit der Bitte zu prüfen, inwieweit bei meinem derzeitigen Gesundheitszustand eine Reha möglich ist.
Ich habe diverse schriftlich ärztliche Stellungnahem erhalten, dass ohne Orthopädische Maßschuhe die noch gefertigt werden müssen, derzeit keine erfolgsversprechende Reha möglich ist-
Meine Reha muss ausschließlich durch eine Bewegungstherapie erfolgen wegen (Gewichtsreduzierung) !.
Der Kasse habe ich diese Arztberichte zur Verfügung gestellt, aber leider wurde dies völlig ignoriert und ich erhielt den Reha-Antrag.
Auch der Gutachter vom MDK hat in seinem Bericht den Punkt Reha mit einem Fragezeichen versehen!
Hier nochmals meine Frage, soll ich innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen oder die 10 Wochen Frist verstreichen lassen.
In 18 Monaten kann ich abschlagsfrei in Rente gehen und bekomme dann eh kein Krankengeld mehr.
Gruß Piter
herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich muss zum Sachverhalt noch folgende Informationen hinzufügen.
Eine Reha ist eine sehr sinnvolle Einrichtung um wieder schnell mobil zu werden, nur der Zeitpunkt ist noch wegen fehlender Mobilität zu früh für mich.
Ich bin in einer Universitätsklinik in Behandlung und habe von meiner behandelnde Oberärztin attestiert bekommen, dass ich derzeit meinen Fuß
nicht belasten darf, da ich eine Orthese trage.
Habe auch verschiedene Kliniken der Deutschen Rentenversicherung meine aktuellen Berichte zugesandt, mit der Bitte zu prüfen, inwieweit bei meinem derzeitigen Gesundheitszustand eine Reha möglich ist.
Ich habe diverse schriftlich ärztliche Stellungnahem erhalten, dass ohne Orthopädische Maßschuhe die noch gefertigt werden müssen, derzeit keine erfolgsversprechende Reha möglich ist-
Meine Reha muss ausschließlich durch eine Bewegungstherapie erfolgen wegen (Gewichtsreduzierung) !.
Der Kasse habe ich diese Arztberichte zur Verfügung gestellt, aber leider wurde dies völlig ignoriert und ich erhielt den Reha-Antrag.
Auch der Gutachter vom MDK hat in seinem Bericht den Punkt Reha mit einem Fragezeichen versehen!
Hier nochmals meine Frage, soll ich innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen oder die 10 Wochen Frist verstreichen lassen.
In 18 Monaten kann ich abschlagsfrei in Rente gehen und bekomme dann eh kein Krankengeld mehr.
Gruß Piter
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Es ist relativ einfach; ich würde nix machen und das Krankengeld auslaufen lassen.
Denn nach der sog. Aussteuerung vom Krankengeld kannst Du ALG I als sog. Nahtlosigkeitsprinzip erhalten.
Voraussetzung für das ALG I (Nahtlosigkeitsprinzip) ist, dass Du zumindest auch wieder diesen berüchtigten Antrag auf Reha stellst, mehr nicht. Auch hierfür gibt es dann wieder eine Frist für die Beantragung.
Was steckt hinter diesem berüchtigten Antrag auf Reha in der Praxis? Deine Gesundheit, völlig klar oder vielleicht der finanzielle Aspekt?
Es gibt nämlich Fälle, in denen eine Reha nichts mehr bringt, warum auch immer!? Und genau dies ist der Knackpunkt. Denn, wenn eine Reha nichts mehr bringt, dann wird der Reha-Antrag rückwirkend in einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Und genau in dieser Konstellation (Reha-Antrag wird umgewandelt in Rentenantrag mit Rentenbewilligung) sind beide Sozialleistungsträger (Kasse oder ALG I) schön raus aus dem Schneider. Denn bei einer Rentenbewilligung muss sowohl die Kasse kein Krankengeld als auch die Bundesagentur für Arbeit kein ALG I mehr zahlen.
Jetzt musst Du selber rechnen. Was ist höher? Das Krankengeld, ALG I oder eine vermeintliche Erwerbsminderungsrente?
Denn nach der sog. Aussteuerung vom Krankengeld kannst Du ALG I als sog. Nahtlosigkeitsprinzip erhalten.
Voraussetzung für das ALG I (Nahtlosigkeitsprinzip) ist, dass Du zumindest auch wieder diesen berüchtigten Antrag auf Reha stellst, mehr nicht. Auch hierfür gibt es dann wieder eine Frist für die Beantragung.
Was steckt hinter diesem berüchtigten Antrag auf Reha in der Praxis? Deine Gesundheit, völlig klar oder vielleicht der finanzielle Aspekt?
Es gibt nämlich Fälle, in denen eine Reha nichts mehr bringt, warum auch immer!? Und genau dies ist der Knackpunkt. Denn, wenn eine Reha nichts mehr bringt, dann wird der Reha-Antrag rückwirkend in einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Und genau in dieser Konstellation (Reha-Antrag wird umgewandelt in Rentenantrag mit Rentenbewilligung) sind beide Sozialleistungsträger (Kasse oder ALG I) schön raus aus dem Schneider. Denn bei einer Rentenbewilligung muss sowohl die Kasse kein Krankengeld als auch die Bundesagentur für Arbeit kein ALG I mehr zahlen.
Jetzt musst Du selber rechnen. Was ist höher? Das Krankengeld, ALG I oder eine vermeintliche Erwerbsminderungsrente?