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Pflegegeld bei Krankenkassenwechsel

Verfasst: 28.04.2015, 13:11
von HROFamily
Guten Tag,
folgendes Problem.
Wir sind momentan noch bis Ende April bei unserer alten Kasse versicher und ab Mai bei der neuen.
Unsere beiden Kinder leben bei Pflegeeltrn wir haben regelmäßigen Kontakt.
Es wurde mal Pflegegeld für unseren sohn beantragt wofür wir die Vollmacht gegeben haben für den Antrag und auch wohin die Geldzahlungen gehen etc.
Nun ist es ja so, das wir ab Mai die Kasse wechseln, was müssen wir da nun machen, dass die neue Kasse von dieser Pflegeversicherungsakte weiß?
Wie läuft das denn jetzt mit den weiteren Pflegegeldzahlungen aus?
Wie lange würde denn nun die Bearbeitung bei der neuen Kasse dauern?

Die Pflegeeltern machen schon druck da ja bald mai ist etc.
Und ich möchte da nun nicht als bumann dastehen weil etwas nun nicht reibungslos klappt.

Besten dank schonmal vorab.

Re: Pflegegeld bei Krankenkassenwechsel

Verfasst: 28.04.2015, 14:22
von Czauderna
HROFamily hat geschrieben:Guten Tag,
folgendes Problem.
Wir sind momentan noch bis Ende April bei unserer alten Kasse versicher und ab Mai bei der neuen.
Unsere beiden Kinder leben bei Pflegeeltrn wir haben regelmäßigen Kontakt.
Es wurde mal Pflegegeld für unseren sohn beantragt wofür wir die Vollmacht gegeben haben für den Antrag und auch wohin die Geldzahlungen gehen etc.
Nun ist es ja so, das wir ab Mai die Kasse wechseln, was müssen wir da nun machen, dass die neue Kasse von dieser Pflegeversicherungsakte weiß?
Wie läuft das denn jetzt mit den weiteren Pflegegeldzahlungen aus?
Wie lange würde denn nun die Bearbeitung bei der neuen Kasse dauern?

Die Pflegeeltern machen schon druck da ja bald mai ist etc.
Und ich möchte da nun nicht als bumann dastehen weil etwas nun nicht reibungslos klappt.

Besten dank schonmal vorab.
Hallo,
der neuen Kasse den bewilligungsbescheid der alten Kasse in Kopie zusenden, damit diese sich die entsprechenden Unterlagen anfordern kann.
Empfehlenswert wäre auch, der alten Kasse Name und Adresse der neuen Kasse mitzuteilen, also zweigleisig zu verfahren, und in beiden Fällen auf die vorliegende Vollmacht hinweisen.
Da die Pflegegeldzahlungen im voraus vorgenommen werden, glaube ich allerdings nicht, dass das mit dem Pflegegeld für Mai noch zeitlich hinhaut.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.04.2015, 14:50
von HROFamily
ich habe garnichts mehr in kopie.habe nicht mla bescheid bekommen der liegt nur bei den pflegeeltern vor.
auch meinte meine alte kasse, das die vollmacht nur für sie gilt und für die neue eine neue vorliegen muss, da sie das so handhaben das man immer eine neue kopie vorlegen muss.
allerdings möchte ich auch erstmal wissen was in den akten steht, wir wissen so garnichts, welche stufe, welche höhe nichts.
pflegeelern sagten auch nur gerade mal paar tage vor ende des monats obwohl sie seit märz wissen das es ein kassenwehcsel gibt, das wir das mal da angeben sollen.
bis dato wussten wir von der bewilligung nichts.
wie gesagt habe also nichts zum vorlegen der alten kasse, auch keinen bescheid, unsere kasse meinte zu uns das sie uns keine auskunft gebenkann ber art und höhe aus datenschutzgründen, obwohl wir die eltern sind.

kann man nich auch so verfahren das ein konto für den sohnemann angelegt wird worauf das pflegegeld überwiesen wird?
ich habe mir mla sagen lassen, dass das pflegegeld immer dem zusteht der das braucht also der bedürftige. ich würde nämlich auch gerne mal wissen wollen wofür denn die gelder ausgegeben werden, auch darüber wird uns nichts gesagt, da er in keinen sportverein geht und keine exra therapien bekommt wo es eventuell was kosten würde wird das ganze geld in die eigene tasche der PFE fließen:-)

Verfasst: 28.04.2015, 15:35
von broemmel
Ganz ehrlich.

Wieso rufst Du nicht Deine neue Kasse an? In einem einfachen Telefongespräch wären schon lange alle fragen geklärt. Der Zeitaufwand wäre kleiner und vor allem wüsste die neue Kasse schon über die Pflegestufe Bescheid und hätte die Unterlagen angefordert

Verfasst: 29.04.2015, 14:02
von HROFamily
tja, wieso müssen wir das außerdem machen? die wollen doch das geld dann sollen sie doch die kasse anrufen.
ich habe einfach gefragt und ich möchte auch akteneinsicht es ist immerhin unser sohn.
ich habe das der kasse bereits schon mitgeteilt allerdings wird dies auch nicht von heute auf morgen gehen.

Verfasst: 29.04.2015, 21:49
von vlac
Hallo,

ich möchte jetzt mal ganz dumm nachfragen, ob es hier wirklich um eine Pflegestufe geht, also das Kind so schwer krank ist, dass es pflegebedürftig ist, oder um das Pflegegeld, dass vom Jugendamt an die Pflegeeltern gezahlt wird, um für den Unterhalt des Kindes aufzukommen? Denn beides sind verschiedene paar Schuhe: Das eine Pflegegeld kommt von der Krankenkasse / Pflegekasse, das andere wird vom Jugendamt gezahlt.

Darüber hinaus: Gibt es einen Gerichtsbeschluss? Bei wem liegt das Sorgerecht, und dabei vor allem das medizinische Sorgerecht?

Wenn Du Deine Situation so detailliert wie möglich beschreibst, kann ich Dir sehr viel genauer sagen, was die Möglichkeiten sind.

Verfasst: 03.05.2015, 16:09
von HROFamily
Hi,
sorry das ich mich jetzt erst melde.
Es geht schon um das pflegegeld der krankenkasse, naja behindert ist er nun nicht gerade.
also das pflegegeld der pflegekasse darum geht es wegen bestehendem kassenwechsel, da dies ja bei der alten kasse bewilligt wurde und drüber lief und eine vollmacht unser eins vorlag bezüglich der beatragung und auszahlung der sache an die pflegeeltrn.
gerichtsbeschluss bezüglich des soregerchtes gab es garnicht das liegt wieterhin bei uns nur das aufenthaltsbestimmugsrecht liegt beim amt.
wir müssen daher alels was wichige unteragen sind unterschreiben und wichige dinge müssen bei uns hinterfragt werden.

Verfasst: 10.05.2015, 09:50
von vlac
Hallo,

ich hoffe, dass die Sache mittlerweile geklärt worden ist, denn wir sind ja mittlerweile schon recht weit im Mai drin.

Falls noch nichts unternommen worden sein sollte, müsst Ihr nun ziemlich schnell handeln. Ihr müsst dafür sorgen, dass Leistungen der Krankenkasse für Euren Sohn jederzeit rechtzeitig und ohne Unterbrechung sicher gestellt sind. Tut Ihr das nicht, kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der Teil des Sorgerechts, der weiterhin bei Euch liegt, künftig weiter eingeschränkt wird, oder aber ganz auf das Jugendamt oder die Pflegeeltern übertragen wird.

Bitte entschuldige die harten Worte: Ich denke, dass es Dir nicht weiter hilft, um den heißen Brei herum zu reden. Denn diese Sache kann wirklich zu schweren Nachteilen für Euch führen. Wohlgemerkt: FALLS die Sache noch nicht geklärt ist.

Aber von vorne: Du hast Recht - das Pflegegeld ist für Euren Sohn bestimmt. Dabei gibt es zwei Arten von Pflegegeld.

Die Jugendämter zahlen Pflegegeld an Pflegeeltern für den Unterhalt des Pflegekindes. Von den Zahlungen sollen Ernährung, Kleidung Unternehmungen, eben alles, was ein Kind so braucht, bezahlt werden. Ein Teil des Pflegegeldes vom Jugendamt ist als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern gedacht. Die Mitgliedschaft im von Dir erwähnten Sportverein gehört zu diesem Pflegegeld.

Die Krankenkassen zahlen Pflegegeld, um die Pflege von pflegebedürftigen Personen sicher zu stellen. Dazu kann zählen, dass Menschen, die sich bereit erklären, einem Pflegebedürftigen regelmäßig zu helfen, eine finanzielle Anerkennung erhalten. Dazu kann aber auch zählen, dass ein Pflegedienst vorbei kommt, oder der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim versorgt wird. Bei diesem Pflegegeld gibt es viele verschiedene Möglichkeiten.

Bei Eurem Sohn dürfte es so aussehen, dass die Pflegeeltern zunächst einmal das Pflegegeld vom Jugendamt erhalten. Dieses teilt sich in jenen Teil auf, von dem der tägliche Bedarf, also Ernährung, Kleidung, Freizeit bezahlt werden. Hinzu kommt eine kleinere Summe, mit der die Pflegeeltern für ihre Erziehungsleistung entschädigt werden.

Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass Euer Sohn entwicklungsverzögert ist. Wie umfangreich dies ist, kann ich nicht sagen. Aber wahrscheinlich ist, dass zusätzlich zum Jugendamt-Pflegegeld das Krankenkasse-Pflegegeld gezahlt wird. Grundsätzlich gilt dabei: Von diesem Geld sollen Dinge bezahlt werden, die wegen der Entwicklungsverzögerung notwendig sind.

Und jetzt wird es wirklich kompliziert, denn: Es gibt auch ein sogenanntes "erhöhtes Pflegegeld" vom Jugendamt. Dieses wird bezahlt, wenn ein Pflegekind einen erhöhten Pflegebedarf hat. Teilweise deckt das erhöhte Pflegegeld vom Jugendamt die gleichen Leistungen ab, wie das Pflegegeld der Krankenkasse. Es gibt aber auch Unterschiede: Im erhöhten Pflegegeld vom Jugendamt sind beispielsweise auch ein erhöhter Verschleiß an Kleidung, die Kosten, die aus öfteren Arztbesuchen entstehen, und andere Leistungen enthalten, die das Pflegegeld der Krankenkasse nicht abdeckt.

Pflegeeltern, die ein Kind mit erhöhtem Bedarf betreuen, müssen deshalb zunächst einmal eine Pflegestufe beantragen. Das Pflegegeld der Krankenkasse, das sich aus dieser Pflegestufe ergibt, wird dann auf das erhöhte Pflegegeld des Jugendamtes angerechnet.

Das Ganze sieht dann, zusammen gefasst, so aus:

1. Man bekommt Pflegegeld vom Jugendamt
2. Dazu kommt ein Zuschlag für den erhöhten Bedarf des Pflegekindes
3. Von dem Zuschlag wird das Pflegegeld der Krankenkasse abgezogen
4. Von der Gesamtsumme sind 2015 insgesamt 269 Euro der "Lohn" für die Pflegeeltern

Nun ist es so, dass die Aufteilung des Sorgerechts zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern oft, aber nicht immer, ungefähr mit der Aufteilung des Sorgerechts in Scheidungsfamilien vergleichbar ist:

1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt entweder beim Jugendamt oder den Pflegeeltern.
2. Die Pflegeeltern dürfen in Angelegenheiten des täglichen Lebens frei entscheiden. Dazu zählt beispielsweise die Mitgliedschaft im Sportverein, oder die Frage, ob da Kind bei Freunden übernachten darf. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Zu den Rechten der Pflegeeltern zählt auch, Sozialleistungen (in diesem Fall die Pflegegelder) zu beantragen, und zu verwalten.
3. Bei grundsätzlichen Fragen müssen die leiblichen Eltern gefragt werden (SO LANGE das Sorgerecht insgesamt bei ihnen liegt). Dazu zählt beispielsweise die Frage, ob ein Krankenhausaufenthalt statt finden soll. Auch die Wahl der Schulart oder eines Ausbildungsplatzes zählen dazu.

Aber: Das alles ist nicht in Stein gemeißelt. Das oben Beschriebene ist die "netteste" Form: Man möchte damit den leiblichen Eltern die Möglichkeit geben, weiterhin am Leben ihres Kindes beteiligt zu sein - auch mit Blick darauf, dass das Kind wieder zurück in seine leibliche Familie zieht: Bindungen sollen erhalten werden. Gleichzeitig versucht man damit, die leiblichen Eltern an die Verantwortung heran zu führen.

Bekommen allerdings Jugendamt und Gericht den Eindruck, dass das nicht funktioniert, kann das Sorgerecht auch weiter eingeschränkt werden, oder auch ganz auf das Jugendamt oder die Pflegefamilie übertragen werden.

Wegen einem Konflikt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern wird das in aller Regel nicht passieren, so lange sich die Sache im Rahmen hält.

Kommt es allerdings zu massiven Beeinträchtigungen, kann allerdings dieses eine Mal auch bereits weitreichende Folgen haben.

FALLS die Sache mit der Krankenkasse bisher nicht geklärt worden sein sollte, sehe ich diese Gefahr durchaus.

Euer Sohn hat Einschränkungen, aus denen sich ein erhöhter Bedarf an Arztbesuchen und an Pflege ergibt. Da Ihr große Teile des Sorgerechts habt, und das Kind auch weiterhin über Euch familienversichert ist, seid Ihr dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Euer Sohn jederzeit zum Arzt kann.

Das bedeutet, dass Ihr, was hoffentlich bereits passiert ist, nach einem Wechsel der Krankenkasse dafür sorgen müsst, dass die Pflegeeltern eine Krankenkassenkarte für Euren Sohn erhalten.

Es bedeutet aber auch, dass der erhöhte Bedarf an Pflege ohne Unterbrechung sicher gestellt sein muss - also: Dass die Sozialleistungen an die Pflegeeltern ausgezahlt werden.

Das bedeutet, dass die neue Krankenkasse wissen muss, dass das Kind in einer Pflegefamilie lebt, und dass die Pflegeeltern das Recht haben, Leistungen zu beantragen. Also musst Du der Krankenkasse eine neue Vollmacht zukommen lassen. Denn ohne Vollmacht haben die Pflegeeltern keine Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse auszuüben.

Weigern kannst Du Dich nicht: Im Zweifelsfall würde man Deinen Sohn mit Hilfe des Jugendamtes einfach anderswo krankenversichern.

Benutzt Du die Situation dazu, um Druck auf die Pflegeeltern auszuüben, kann Dir das den Vorwurf einbringen, Du würdest auf dem Rücken Deines Kindes Konflikte austragen: Wie Du ja selbst geschrieben hast - das Pflegegeld ist für Deinen Sohn da. Viele Familien haben nicht das Geld, um die Mehrkosten aus eigener Tasche vorzuschießen; es könnte also passieren, dass Betreuungsleistungen nicht erbracht werden können, weil es zu Zahlungsverzögerungen kommt. Es kann aber auch passieren, dass der Rest der Pflegefamilie Einschränkungen hinnehmen muss, weil Betreuungsleistungen vorfinanziert werden müssen.

Die Zahlung des Pflegegeldes von der Krankenkasse auf ein extra-Konto wäre nur möglich, wenn die Pflegeeltern zustimmen. Das halte ich aber aus der hohlen Hand heraus für mehr als unwahrscheinlich: Denn was mit dem Geld gemacht wird, dürfen die Pflegeeltern entscheiden.

Solltest Du den Eindruck haben, dass die Betreuung Deines Sohnes nicht ausreichend ist, dann ist das Jugendamt der alleinige Ansprechpartner. Aber: Du musst diesen Eindruck auch belegen können. Dass Dein Sohn nicht im Sportverein ist, ist kein Beleg für unzureichende Betreuung. Freizeitaktivitäten fallen darüber hinaus auch in den Aufgabenbereich des Pflegegeldes vom Jugendamt.

Auch dass Dein Sohn keine extra-Therapien bekommt, ist an und für sich kein Beweis für unzureichende Betreuung, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass Therapien von Ärzten, Therapeuten oder Mitarbeitern der Jugendhilfe vorgeschlagen worden sind, und von den Pflegeeltern abgelehnt wurden. Denn: Ob eine bestimmte Behandlung oder Maßnahme notwendig ist, muss ja überhaupt erst mal ein Fachmann oder eine Fachfrau entscheiden.

Therapien werden auch nicht vom Pflegegeld der Krankenkasse bezahlt, sondern gehören entweder zur "normalen" Krankenversicherung, oder zu den Leistungen der Jugendhilfe.

Noch einmal: Das Pflegegeld von der Krankenkasse ist nur dazu da, um den erhöhten Pflegebedarf zu bezahlen.

Sehr schwierig ist Deine Frage nach dem Auskunftsrecht gegenüber der Krankenkasse. In dem Moment, in dem die Krankenkasse weiß, dass das Kind in einer Pflegefamilie lebt, wird sie sehr vorsichtig mit Auskünften gegenüber leiblichen Eltern sein.

Das hat nun absolut nichts mit Dir zu tun, ist aber trotzdem notwendig, weil die Krankenkasse nichts über die Umstände weiß, die zu dieser Situation geführt haben. Und es gibt Umstände, oft, die sehr, sehr viel heftiger sind, als das, was bei Euch passiert ist. Manchmal werden Kinder zum Schutz vor Gewalt in eine Pflegefamilie gebracht. Und es ist auch schon vorgekommen, dass dann über die Krankenkasse Adressdaten eingeholt wurden, um dann die Pflegefamilie zu bedrohen.

Natürlich ist das bei Euch nicht der Fall, aber das weiß die Krankenkasse nicht. Auch wenn Ihr deshalb weniger Informationen bekommt, als Ihr gerne hättet, möchte ich gerne um Verständnis dafür werben, dass die Krankenkasse die Sache mit dem Datenschutz ernst nimmt.

Ich an Deiner Stelle würde mich direkt mit dem Jugendamt und den Pflegeeltern unterhalten, und viele Fragen stellen.