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Fragen zum GdB-Antrag!

Verfasst: 28.04.2015, 09:39
von BlueJohn
Hallo zusammen!

Darf ich hier im Forum auch eine Frage zum GdB-Antrtag stellen?
Hatte vor 13 Monaten einen Antrag gestellt und gestern Antwort erhalten.
Hätte eine wichtige Frage dazu.

LG BlueJohn

Verfasst: 28.04.2015, 10:14
von broemmel
Fragen kostet nichts

Re: Fragen zum GdB-Antrag!

Verfasst: 28.04.2015, 10:15
von Bully
BlueJohn hat geschrieben:Hallo zusammen!

Darf ich hier im Forum auch eine Frage zum GdB-Antrtag stellen?
Hatte vor 13 Monaten einen Antrag gestellt und gestern Antwort erhalten.
Hätte eine wichtige Frage dazu.

LG BlueJohn
Hallo,

welche Frage :) ???

Gruß Bully

Verfasst: 28.04.2015, 10:20
von BlueJohn
Hallo zusammen!

Dann stelle ich mal die Frage!

Ich habe vor 13 Monaten einen GdB-Antrag gestellt und jetzt die Antwort erhalten,
dass sie mich auf 40 eingestuft haben, womit ich nicht so ganz zufrieden bin.

Außerdem haben die bei der Auflistung drei einzelner Punkte 30, 20 und 10 bewertet,
was doch zusammen 60 macht und nicht 40, oder sehe ich da was falsch?

Was mache ich da jetzt?
LG BlueJohn

Verfasst: 28.04.2015, 10:37
von broemmel
Bei mehreren Erkrankungen werden die einzelnen Werte nicht zusammen gerechnet.

Selbstverständlich kannst Du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dazu würde ich alle Einschränkungen aufführen.

Dazu würde ich alle Ärzte befragen ob die vom VA angeschrieben wurden. Oft wird nur der Hausarzt angeschrieben.

Verfasst: 28.04.2015, 11:20
von Bully
BlueJohn hat geschrieben: Was mache ich da jetzt?
Hallo BlueJohn

es ist so, wie es broemmel schon sagte, Du kannst die einzelnen Punkte nicht addieren, wird ein wenig anders zusammengerechnet.


Während der höchste Wert voll zählt, wird der zweite Wert zu 50 Prozent und der dritte mit 33 Prozent berechnet usw.

Liege ich richtig, wenn ich vermute das Du 50% brauchst für Deine Rente ???

ich würde da doch überprüfen, ob alle Befunde von den Doc's / Fachärzten eingeholt wurden.

es besteht auch die Möglichkeit beim VA, einen Antrag zustellen für ein Gutachten, diese Kosten werden vom VA übernommen.

Gruß Bully

Verfasst: 04.05.2015, 16:12
von BlueJohn
Ich weis nicht, was ich machen soll!

Meine Fachärztin hat gemeint, dass eine Eingliederung in 40 sehr hoch wäre und sie keinen Widerspruch,
sondern einen neuen Antrag auf Verschlechterung stellen würde. Außerdem wären Prozente bei einem
Erwerbsminderungsrentenantrag nicht von Bedeutung für den Ausgang!

Was mache ich jetzt?
Bin total sprachlos und mir läuft die Zeit weg!

LG BlueJohn

Verfasst: 04.05.2015, 18:11
von Bully
BlueJohn hat geschrieben:Ich weis nicht, was ich machen soll!

Meine Fachärztin hat gemeint, dass eine Eingliederung in 40 sehr hoch wäre und sie keinen Widerspruch,
sondern einen neuen Antrag auf Verschlechterung stellen würde
. Außerdem wären Prozente bei einem
Erwerbsminderungsrentenantrag nicht von Bedeutung für den Ausgang!
Hallo Blue John,

ob die 40 % zu hoch sind ?? mmmmmhhhhh???????

wurden denn alle Ärtzte angeschrieben ??????
BlueJohn hat geschrieben:
und mir läuft die Zeit weg!
Widerspruch oder Verschlimmerungsantrag
ich würde den Widerspruch wählen, dazu fällt mir der § 48 SGB X ein


http://dejure.org/gesetze/SGB_X/48.html

Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit
1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,

darum nochmal
"wurden denn alle Ärtzte angeschrieben" ??????
hast Du es überprüft ?? und wenn wie ???


Gruß Bully

Verfasst: 04.05.2015, 23:41
von BlueJohn
Hallo Bully!

Na ja! Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung ob jetzt wirklich alle Ärzte angeschrieben wurden.
Das kann ich ja auch nur richtig prüfen ob auch alle Befunde einbezogen wurden, wenn ich Akteneinsicht verlange,
die ich nur bei einem Widerspruch erhalte. Die 40 % sind laut Schreiben unbefristet!

Besteht auch die Möglichkeit, dass bei einem Widerspruch bei neuer Prüfung aus den 40 % weniger anstatt mehr werden?
Da ich nur noch eine Woche Zeit habe, werde ich sicher nicht so schnell Akteneinsicht erhalten.

Am liebsten würde ich Widerspruch einlegen nur um zu prüfen, ob auch alle Befunde angefordert wurden.
Nur dafür reicht die Zeit nicht mehr aus!

Oder aber ...

Kann man denn nicht bei einem Verschlimmerungs-Antrag evtl. nicht einbezogene Befunde nachreichen lassen?

LG BlueJohn

Verfasst: 05.05.2015, 09:20
von Bully
Hallo BlueJohn
BlueJohn hat geschrieben: Am liebsten würde ich Widerspruch einlegen nur um zu prüfen, ob auch alle Befunde angefordert wurden.
Nur dafür reicht die Zeit nicht mehr aus!
Warum tel. Du nicht Deine Doc's entlang, dann weißt Du es doch genau,
Dafür brauchst keinen Widerspruch einlegen.
BlueJohn hat geschrieben: Kann man denn nicht bei einem Verschlimmerungs-Antrag evtl. nicht einbezogene Befunde nachreichen lassen?
hat einen Haken, es liegt dann ein rechtskräftiger Bescheid auf dem Tisch,
damit der dann geändert wird, jo da mußt Du schon was gravierendes an Attesten nachschieben
Auch im Widerspruchsverfahren kannst Du Atteste nachreichen.

ich kenne Dein Krankheitsbild nicht,
ich weiß nicht ob Du mit den 40% zufrieden bist,
oder ob Du zwingend für den Erhalt Deiner Rente 50 % GdB benötigst

Ich würde Dir empfehlen, nimm ein wenig Kleingeld in der Hand, und laß mal einen Rentenberater drauf schaun.
Anhand der Unterlagen, kann er sich dann ein genaues Bild machen und er sagt Dir dann auch, wohin die Reise geht

solltest Du es in Augenschein nehmen,müsstest Du fristgerecht Widerspruch einlegen, mit dem Vermerk Begründung folgt.

Gruß Bully

Verfasst: 05.05.2015, 09:47
von Czauderna
Hallo,
ich bin da zwar kein Fachmann, aber hast du in diesem Zusammenhang schon mal den Begriff "Gleichstellung" gelesen. Im Grundsatz können dort Menschen mit einem GDB. zwischen 30 und 50% einen solchen Antrag stellen. Im Internet findest du sogar ein Antragsformular - einfach mal googeln.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.05.2015, 12:55
von BlueJohn
Hi!

Also bei mir läuft ein Erwerbsminderungs Rentenantrag, wo man mir bei der VdK
und beim Facharzt erklärt hat, dass dabei die Prozente nicht von Bedeutung wären.

Ich dachte mir halt, die 40 habe ich schon mal und das mit dem Gleichstellungsantrag
habe ich dabei auch schon gehört und ins Auge gefasst!

Der GdB-Antrag wurde über ein Jahr vor dem Erwerbsminderungs Rentenantrag gestellt.

Ich weiß nicht, ob das der bessere Weg wäre!
Meine Widerspruchsfrist läuft nächste Woche Dienstag ab.

LG BlueJohn

Verfasst: 05.05.2015, 13:30
von broemmel
Leg doch Widerspruch ein. Zur Begründung forderst Du das Gutachten an.

Das Gutachten besprichst Du mit Deinen Ärzten. Wenn das nachvollziehbar ist, ziehst Du den Widerspruch zurück.

Ansonsten begründest Du den Widerspruch anhand des Gutachtens.

Verfasst: 06.05.2015, 07:20
von BlueJohn
Moin zusammen!

Kann das auch möglich sein, dass ein Bandscheibenvorfall im HWS-Bereich nicht unbedingt
als Grad der Behinderung anerkannt wird, wenn er z.B. schon verknöchert ist.

Ich kann mich erinnern, dass bei meinem Antrag auch ein Befund aus dem Krankenhaus
mitgesendet wurde worin als Diagnosen folgendes Stand:

• Chronisches oberes und unteres linksbetontes HWS-Syndrom bei Mehretagenprolapsgschehen mit
rezidivierender sensibler Wurzelreizung C7 und C8
• BWS-Syndrdom
• Lumboischialgie links bei mehrsegmentaler, ostheodiskogner Degeneration des LWS

• Impegiment-Syndro, links mit Läsion der Supraspinatiussehne

Anerkannt als Funktionsstörung der Wirbelsäule wurden aber bei dem Grad der Behinderung
nur die in rot gekennzeichneten Punkte.

Vom oberen HWS-Syndrom steht nichts dabei!

Wie sehr ihr dass???
LG BlueJohn

Verfasst: 06.05.2015, 08:11
von Christo
Puh, wir hier sind keine Ärzte und uns liegen nicht die Behandlungsunterlagen vor. Deswegen können wir dazu Garnichts sagen. Hier wäre es wichtig, dass du mit deinen Ärzten sprichst.