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KvdR

Verfasst: 27.04.2015, 10:13
von Eva Müller
Guten Morgen,
ich habe 2004 geheiratet ,bin 44 Jahre alt und privat krankenversichert.Mein Mann war immer gesetzlich krankenversichert. Wenn er versterben würde, komme ich dann in die KvdR? ich habe nur Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung. Wenn ich eine Witwenrente bekommen würde, wäre mein Einkommen sicherlich zu hoch und die Witwenrente würde nicht zur Auszahlung kommen. Komme ich dann trotzdem in die KvdR? Wie hoch wäre mein Beitrag?

Verfasst: 03.05.2015, 19:56
von Rossi
Nun ja, die sog. KVdR. Eine ganz günstige Versicherung

Du selber erfüllst natürlich nicht die Voraussetzungen für die KVdR im Rahmen einer Hinterbliebenenrente, denn Du bist ja seit Jahren privat versichert.

Bei den Hinterbliebenrenten ist allerdings zusätzlich zu prüfen, ob der Hinterbliebene die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt hätte. Wenn er sie erfüllt hätte (was ja offensichtlich der Fall ist), dann kommst Du auch in die KVdR.

Problem an der Geschichte ist, dass die KVdR an dem "Bezug der Rente" hängt. Wenn Du die Witwenrente aufgrund von Anrechnungsvorschriften nicht tatsächlich erhälst, dann kommst Du auch nicht in die KVdR, denn Du beziehst ja keine Rente.

Obwohl bei den Waisenrenten ist es anders. Bei den Waisenrenten gibt es auch Anrechnungsvorschriften und es gibt Fälle, die tatsächlich keine Halbwaisenrente erhalten und dennoch in der KVdR drinne sind.

Dort sollte man vielleicht ansetzen!!!





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