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Reha nach Herzinfarkt

Verfasst: 27.04.2015, 10:04
von saphira63
Guten Morgen
gerade registriert, habe ich eine vielleicht sehr spezielle Frage. Folgender Sachverhalt:

Am 28.3. hatte ich einen leichten Herzinfarkt, der lediglich durch das Blutbild nachgewiesen werden konnte.
Mach einer Katheteruntersuchung wurden mir 4 Stents implantiert, es trat sofort eine Besserung ein.

Auf meine Frage nach einer Anschlussbehandlung, also einer Reha direkt nach meinem Klinikaufenthalt, wurde mir von den behandelnden Ärzten mitgeteilt, da mein Infarkt nicht sonderlich schwer gewesen sei, hätte ich keinen sofortigen Anspruch auf eine Reha, sondern müsse diese selbst über meinen behandelnden ambulanten Arzt beantragen, was ich nach meiner Entlassung dann auch unmittelbar in Angriff nahm.

Es geht mir mittlerweile, nach nun ca. 4 Wochen, zumindest psychisch sehr schlecht, da ich auch - aufgrund des Infarktes - sofort mit dem Rauchen (30 Zigaretten täglich) aufhörte. Ständige Angst, erneut einen Infarkt zu bekommen, die Gedanken, was denn da überhaupt passiert ist, vor allem aber der Nikotinstopp machen mir sehr zu schaffen und ich hoffte darauf, bald eine Reha antreten zu können.

Nun aber wurde mir von der Kasse telefonisch mitgeteilt, da die Klinik nicht direkt die Anschlussbehandlung beantragt hat, habe ich keinerlei Anspruch darauf und mein jetziger Antrag würde wie jeder andere behandelt, was heißt, dass erst sämtliche "ambulanten Maßnahmen" ausgeschöpft werden müssten, bevor eine Reha Maßnahme genehmigt werden würde.

Eine angedachte ambulante Psychotherapie bspw. aber ist erst frühestens in einem halben Jahr machbar, alles andere wüsste ich sowieso nicht, was dabei "ambulant" zu machen wäre.

Meine Frage jetzt: Was kann ich tun, um doch noch eine Rehabilitation genehmigt zu bekommen? Hinzufügen wäre noch, dass eine solche Maßnahme bei mir nur von der Kasse finanziert werden würde, da ich seit einigen Jahren Frührentnerin bin und dem Arbeitsmarkt dadurch nicht mehr zur Vefügung stehe, also die DRV nicht mehr zuständig ist.

Gibt es bei der Kasse irgendwelche Stellen, die ich aufgrund eines Eilantrages noch anschreiben oder anrufen kann?

Ich bitte um Entschuldigung wegen des langen Postings, aber ich wollte schon genau sagen, um was es geht.

Vielen Dank!

Verfasst: 27.04.2015, 13:19
von Czauderna
Hallo,
also, meines Wissens nach ist auch bei Erwerbsminderungsrentnern für eine Reha die Rentenversicherung zuerst zuständig. Was den Sachverhalt als solches angeht - wenn es zu keiner AHB kommt, dann handelt es sich um eine normale Reha, egal wer der Kostenträger ist, und da heißt es eben, erst alle ambulanten Möglichleiten ausschöpfen, denn sonst hätte es ja die AHB gegeben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.04.2015, 15:56
von broemmel
Bei einer EU Rente auf Zeit ist die RV zuständig.

Ansonsten gilt das die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sein müssen.

Wartezeiten bei einer Psychotherapie können evtl mit einer medikamentösen Therapie überbrückt werden. Da solltest Du aber auf jeden Fall Rücksprache mit dem behandelnden Facharzt halten

Verfasst: 27.04.2015, 21:42
von saphira63
Hallo

meine Rente ist nicht auf Zeit, ich bin Dauer EU berentet. Vor einiger Zeit habe ich schon einmal einen Rentenantrag an die DRV gestellt - der wurde mit dem Hinweis abgewiesen, für mich sei die Krankenkasse zuständig.

Medikamentös wurde bei mir aufgrund der Medikamente, die ich wegen meines HIs nehmen muss, praktisch ausgeschlossen. Die NW der meisten Psychopharmaka setzen die Wirkung der anderen Medis derart herauf oder herab, dass Gefahr eines neuen Infarktes oder anderer Herzprobleme besteht.

Es geht eben darum, dass ambulante Möglichkeiten momentan so gut wie ausgeschlossen sind.

Verfasst: 27.04.2015, 22:31
von broemmel
Also. Die Kasse ist zuständig. Die medizinischen Voraussetzungen sind aber genauso wie bei der RV. Ambulant geht vor stationär.

Eine Reha wird durch den behandelnden Arzt eingeleitet. Wenn eine Reha notwendig ist füllt der Arzt ein sogenanntes Muster 60 aus. Dann ist die Kasse an der Reihe zuerst die Zuständigkeit zu prüfen.

Dann bekommst Du den Antrag von der Kasse zugesandt. Der Arzt bekommt das Muster 61. darauf muss er die medizinische Notwendigkeit/Begründung angeben.

Wenn die unterlagen alle der Kasse vorliegen wird geprüft, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann.