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Aktienkursgewinne mit einberechnen in Einkommen?

Verfasst: 16.04.2015, 08:03
von pstein
Bei der Berechnung des GKV-Beitrages wird das Einkommen des Vorjahres als Basis genommen.

Einzubeziehen in diese Einkommen sind auch Kapitalerträge wie z.B. Zinsen und Dividenden. Ok.

Wie ist das aber mit Aktienkursgewinnen (und Verlusten)?

Sind diese auch in die Berechnung der Einkommenshöhe einzubeziehen?
Immerhin ist das kein "regelmässiges" Einkommen und schwankt ziemlich stark.

Bei Aktienkursverlusten könnte man sogar unter Einkommensgrenzen fallen und sich so (kostenlos) familienversichern.

Ausserdem werden diese durch automatisches Einbehalten von 25% Abgeltungssteuer schon beim Online-Broker verteeurt und fallen dann bei der EkSt-Erklärung nicht unter "zu versteuerndes Einkommen".

Gibt es dazu irgendwo Infos oder Urteile nachlesbar im Netz?

Peter

Verfasst: 16.04.2015, 08:23
von GerneKrankenVersichert
Die Beiträge werden aus den Einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet. Das ist etwas anderes als das regelmäßige Gesamteinkommen, das z. B. für die Prüfung der Familienversicherung relevant ist.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 122013.pdf

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Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen sind Einnahmen zum Lebensunterhalt.