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Klinik-Einweisung während eines laufenden Verfahrens
Verfasst: 15.04.2015, 07:32
von BlueJohn
Hallo und guten Morgen zusammen!
Ich habe mal eine Frage an euch. Aktuell läuft bei mir zum einen ein Rehaantrag
und auch seit neuestem ein Rentenantrag. Dazu habe ich folgende Frage:
Eigentlich gehöre ich dringend in eine Klinik wegen starker Depressionen sowie auch chronischer Schmerzen.
Mein Arzt sagte mir jedoch, dass eine Einweisung in eine psychosomatische oder Schmerz-Klinik
während eines laufenden Verfahrens (z.B. Reha- oder Rentenantrages) nicht möglich wäre.
Stimmt das überhaupt???
LG BlueJohn
Re: Klinik-Einweisung während eines laufenden Verfahrens
Verfasst: 15.04.2015, 11:06
von Czauderna
BlueJohn hat geschrieben:Hallo und guten Morgen zusammen!
Ich habe mal eine Frage an euch. Aktuell läuft bei mir zum einen ein Rehaantrag
und auch seit neuestem ein Rentenantrag. Dazu habe ich folgende Frage:
Eigentlich gehöre ich dringend in eine Klinik wegen starker Depressionen sowie auch chronischer Schmerzen.
Mein Arzt sagte mir jedoch, dass eine Einweisung in eine psychosomatische oder Schmerz-Klinik
während eines laufenden Verfahrens (z.B. Reha- oder Rentenantrages) nicht möglich wäre.
Stimmt das überhaupt???
LG BlueJohn
Hallo,
nein, das stimmt nicht, und dies nicht nur aus reiner Logik.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.04.2015, 11:34
von broemmel
Eine Krankenhausbehandlung ist immer eine Akut Behandlung. Wenn die Erkrankung ambulant nicht ausreichend behandelt werden kann.
Die Aussage des Arztes stimmt so nicht. Und das weiss der Arzt auch. Das hat wohl andere Gründe das er der von Dir vorgeschlagenen Behandlung nicht zustimmt.
Verfasst: 15.04.2015, 22:51
von BlueJohn
broemmel hat geschrieben:Eine Krankenhausbehandlung ist immer eine Akut Behandlung. Wenn die Erkrankung ambulant nicht ausreichend behandelt werden kann.
Die Aussage des Arztes stimmt so nicht. Und das weiss der Arzt auch. Das hat wohl andere Gründe das er der von Dir vorgeschlagenen Behandlung nicht zustimmt.
Hallo und herzlichen Dank für deine Antwort!
Wie ich heute anderweitig erfahren habe, so macht die Schmerzklinik, wo ich eingewiesen werden sollte, es tatsächlich so,
dass die bei einem laufenden RENTENANTRAG diese Personen (so lange der Antrag nicht entschieden ist) wirklich ablehnen!
LG BlueBanan
Verfasst: 15.04.2015, 22:57
von broemmel
Moin.
Entschuldigung, aber das ist Quatsch.
Entweder es ist eine Akutbehandlung notwendig oder nicht. Das ist unabhängig von einem Renten Antrag.
Oder soll ein Rentner Schmerzen haben und andere Versicherte nicht?
Eine Krankenhausbehandlung ist unabhängig vom Versichertenstatus
Verfasst: 16.04.2015, 07:53
von GerneKrankenVersichert
Das muss m. E. eine besondere Klinik sein, bei einem "ganz normal" zugelassenen Krankenhaus kann ich mir dieses Vorgehen nicht vorstellen. Um welche Klinik handelt es sich denn?
Verfasst: 17.04.2015, 14:14
von BlueJohn
Hallo zusammen!
Ich weiß jetzt nicht, ob ich Ärger bekommen würde, wenn ich diese Klinik jetzt hier nenne.
Deswegen lasse ich es lieber.
Es ist aber Fakt, dass diese Klinik Personen, bei denen ein Rentenantrag läuft, nicht nehmen.
Wohl angeblich aus dem Grund, weil sie die Erfahrung gemacht hätten, dass bei Personen, bei
denen ein Rentenantrag läuft, keine Verbesserung zu erwarten wäre, weil diese wohl im Gedanken
wären, es dürfte ja nicht besser werden, aus Angst der Rentenantrag ginge dann nicht mehr durch.
Erst wenn der Rentenantrag entschieden wäre, dann nehmen die wohl einen.
Die gleiche Erfahrung habe ich auch gemacht, als ich vor ca. 4 Wochen eine psychosomatische
Einweisung wegen starker Depressionen erhielt. Und zwar in ebenfalls einer sehr bekannten
Klinik. Auch die haben mich selbst angerufen und mir gesagt, dass auch sie in dieser Klinik keine
Personen aufnehmen, bei denen ein Rentenantrag läuft - erst wenn der Rentenantrag entschieden wäre!
Akut-Kliniken (ob psychosomatisch oder wegen Schmerzen) müssen einen natürlich immer
nehmen, aber nicht die anderen Kliniken.
LG Blue Banan
Verfasst: 17.04.2015, 15:56
von Bully
BlueJohn hat geschrieben:
Es ist aber Fakt, dass diese Klinik Personen, bei denen ein Rentenantrag läuft, nicht nehmen.
Wohl angeblich aus dem Grund, weil sie die Erfahrung gemacht hätten, dass bei Personen, bei
denen ein Rentenantrag läuft, keine Verbesserung zu erwarten wäre, weil diese wohl im Gedanken
wären, es dürfte ja nicht besser werden, aus Angst der Rentenantrag ginge dann nicht mehr durch.
Erst wenn der Rentenantrag entschieden wäre, dann nehmen die wohl einen.
Hallo,
NEIN, daran liegt es nicht
es hängt mit der Kostenübernahmeerklärung zusammen
Du hast 2 Anträge am laufen a) Reha und b)Rente
bei dieser Kombi ist der Träger etwas schwerfällig
es gibt die Möglichkeit, wenn Du schon länger arbeitsunfähig bist und einen Rentenantrag am laufen hast das ganze ein wenig zu beschleunigen.
Du solltest bei Deinem Kostenträger, ( DRV oder Bund ??? ) einen Eilantrag ( Eilfall ) stellen
Hilfreich ist eine beigelgte Bescheinigung Deines Doc, das ambulante Möglichkeiten ausgeschöpft sind und dass eine stationäre ausgerichtete Psychotherapie in einer Psychosomatischen Klinik zwingend notwendig ist
es gilt Reha vor Rente
die Kostenübernahmeerklärung geht dann von der DRV direkt zur Klinik
wenn diese der Klinik vorliegt, bekommst Du einen Aufnahme-Termin
solltest Du noch Krankengeld beziehen, ist Dir Deine KK bei der Durchsetzung des Antrages bei der DRV sehr behilflich
viel Erfolg
Gruß Bully
Verfasst: 17.04.2015, 22:11
von Czauderna
Hallo,
Ich arbeite zwar nicht bei der Rentenversicherung, aber ich kenne es nicht, dass die Rentenversicherung die Kosten für eine KrankenhausbehandlungKrankenhausbehandlung übernimmt.
Es gibt allerdings Einrichtungen, die sowohl Krankenhaus als auch Reha-Einrichtung sind, aber auch dann gilt, Kostenuebernahme durch den RV-Traeger für die Reha nur wenn auch ein Belegungsvertrag besteht .
Ich kann mich da auch irren, weißt du es da besser Bully.
Gruß
Czaudetna
Verfasst: 18.04.2015, 09:53
von Bully
Czauderna hat geschrieben:
Es gibt allerdings Einrichtungen, die sowohl Krankenhaus als auch Reha-Einrichtung sind, aber auch dann gilt, Kostenuebernahme durch den RV-Traeger für die Reha nur wenn auch ein Belegungsvertrag besteht .
Hallo,
ja, das sind genau diese Einrichtungen (§39 u.40 SGB V ), entweder werden Sie von der RV
direkt betrieben oder es besteht ein Vertrag gemäß § 21 SGB 9
so ist die Reihenfolge, Kostenübernahmeerklärung ,Termin Reha-Aufnahme
und ob der Eilantrag positiv beschieden wird, da kommt es entscheidend auf die Formulierung des Doc an
Gruß Bully