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Beitrag und Kündigungsfristen freiwillige Versicherung Secur

Verfasst: 14.04.2015, 10:51
von banana
Hallo,

ich bin bei der Securvita versichert im Moment noch beitragsfrei.
Die Erziehungszeit endet jetzt in 4 Wochen und ich hatte angefragt, wieviel es kostet sich freiwillig weiter versichern zu lassen mit zwei Kindern mit drin, beide noch unter 10 Jahre alt. Man hat mir am Telefon gesagt bei einem Bruttogehalt von max. 4000 Euro (falls es 1:1 gerechnet würde)wird das halbe Gehalt des Ehemanns genommen, davon nochmal ein Kinderbetrag abgezogen usw.
Kann es dann sein, das der Beitrag so um die 200 Euro liegt?
Dann ist da die Frage, mein Mann bekommt sein Gehalt in Dollar - wie rechnen die das um? Und zählt Kindergeld zum Einkommen für die Beitragsberechnung dazu?
Ich wollte den Beitrag gerne schriftlich von der KV bekommen, man hat mir aber gesagt, das wird nur telefonisch gemacht und ich bekäme auch keinen Vertrag zugeschickt, es ginge nahtlos über.
Es ist so, das ich auch bei meinem Mann rein könnte, er ist aber bei einer amerikanischen Versicherung versichert.
Was die nächste Frage aufwirft: Kann ich falls ich merke wir können es nicht zahlen (wenn der Beitrag zu hoch ist) in der Bindungsfrist kündigen weil ich in seine Private Versicherung gehe (ich denke die sehen seine als private an)? Und wie kündige ich, wenn wir in die USA versetzt werden (vorlaufzeit ist nur 4 Wochen)?
Ich würde gern in der deutschen Kasse bleiben,da mein Kind Therapien braucht und auch die Zähne mit drin sind. Aber ich bin mir unsicher ob ich es bezahlen kann und habe angst dann im Vertrag festzustecken.
Schon alleine, weil man mir bei der Securvita nicht wirklich eine Auskunft geben will. Auf meine Emailanfrage wurde nicht reagiert. Ich möchte die KV vom Kindergeld zahlen, da der Kurs arg schwankt.
Und habe ich überhaupt 18 Monate Bindungsfrist wenn ich bei der gleichen KV weiter versichert bleibe als freiwillige Versicherte ohne eigenes Einkommen?
Kann mir jemand helfen?

Verfasst: 14.04.2015, 18:59
von GerneKrankenVersichert
- stell die Anfrage schriftlich und verlange eine schriftliche Antwort
- Kindergeld ist keine beitragspflichtige Einnahme
- ich würde den jeweiligen Dollarkurs am Zahlungstag des Gehalts nehmen
- sobald du von der Kasse schriftlich den Hinweis auf die Austrittsmöglichkeit nach dem Ende der Pflichtversicherung erhalten hast, kannst du die Mitgliedschaft innerhalb von 2 Wochen kündigen
- die Kündigung wird nicht wirksam, wenn du keine anderweitige Absicherung nachweist
- wenn du mindestens 18 Monate bei der Kasse versichert warst, kannst du auch später noch mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen, Nachweis der anderweitigen Absicherung ist auch dann erforderlich
- die Kündigungsfrist gilt auch bei einer Versetzung in die USA, es sei denn, ihr verlegt euren gewöhnlichen Aufenthalt dorthin

Verfasst: 15.04.2015, 13:46
von banana
Danke - okay, dann ist es so, das die Bindungsfrist von 18 Monaten entfällt, weil ich bisher auch dort versichert war und ja in der selben Kasse bleiben würde.
In dem Fall Anfrage per Einschreiben - auf Emails antworten die Damen und Herren leider nicht. Meint ihr eine Frist von einer Woche als Antwortzeit ist okay, weil wenn das zu hoch ist, dann muss ich ja schnellstens irgendwie in die private meines Mannes um einen Nachweis zu haben.

Der gewöhnliche Aufenthalt würde dann bei Versetzung woanders als Deutschland sein. Wir reden ja nicht von einem Auslandspraktikum sondern von einer Sendung zurück ins Heimatland des Ehemannes. Per Order.
Es gibt dann ein Papier das sagt bis dann und dann zurückbeordert.

Verfasst: 16.04.2015, 07:39
von GerneKrankenVersichert
Du kannst schon mal "auf Vorrat" kündigen, wenn die Kasse nicht schnell genug antwortet. Wenn du dann keinen Nachweis über eine anderweitige Versicherung nachweist, kommt die Kündigung nicht zustande.

Bei einer Versetzung deines Mannes würde ich die Mitgliedschaft unter diesen Voraussetzungen mit dem Tag der Ausreise beenden. Kein gewöhnlicher Aufenthalt in D -> keine Versicherung nach SGB möglich.

Verfasst: 17.04.2015, 22:40
von banana
hallo,
kann es sein, das ich die kinder nicht mit in die freiwillige kv nehmen kann, da mein mann privat versichert ist?

Verfasst: 05.05.2015, 14:33
von banana
Heute rufe ich bei der KV an, weil trotz Einschreiben noch keine Antwort kam - sie sagen am Telefon, ich muss bei einer freiwilligen Versicherung
247Euro Beitrag monatlich zahlen, ab dem nächsten 15 ten. Hm.


Ich dachte da ich kein Einkommenn habe, nimmt man vom Bruttogehalt monatlich pro Kind 945 Euros (das zweimal =1890) und davon dann das halbe Gehalt? Dann 14,0% KV + 0,9% Zusatzbeitrag+2,35% Pflegevers. , ich komme bei heutigem Kurs auf 181 Euro im Monat für alles zusammen.

Sie sagen,sie schicken mir den Antrag nochmals zu, er wär schon seit einer Woche raus (ich habe aber nichts erhalten).

Habe ich falsch gerechnet oder die?

Vielen lieben Dank für die Hilfe! :oops: :?:

Verfasst: 07.05.2015, 10:29
von banana
Der Betrag für die Kinder wurde gekürzt und ist statt 945 Euro nur noch 567 Euro pro Kind - das macht einen grossen Unterschied aus.

Beitragsatz ist 14,9 % inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag und Pflege ist 2,35 %.

Ist der Abzug für die Kinder überall gleich? Oder legt das die KV selber fest?