Seite 1 von 4
Veröffentlichung der Vorstandsgehälter
Verfasst: 11.04.2015, 12:36
von Spezi
Die Vorstandsgehälter sind veröffentlicht, jetzt kann die Sau ja wieder durchs Dorf getrieben werden
. 300.000 € Jahresgehalt für den Vorstandsvorsitzenden der TK, die in den letzten Jahren sehr erfolgreich war und ein tolles Wachstum hatte, halte ich eher für bescheiden. Jeder Versicherte zahlt ihm rund 31 € im Jahr Gehalt, jeder Sparkassendirektor verdient mehr.
Wenn man sich aber die Veröffentlichungen etwas genauer anschaut, fällt auf, dass Ingo Kailuweit von der KKH mehr als 75 € von jedem Versicherten kassiert.
Er muss sein internes Aufsichtsgremium, das ihm die Höhe seines Gehaltes bewilligt, ja richtig gut im Griff haben.
Re: Veröffentlichung der Vorstandsgehälter
Verfasst: 11.04.2015, 16:31
von Lady Butterfly
Spezi hat geschrieben:Die Vorstandsgehälter sind veröffentlicht, jetzt kann die Sau ja wieder durchs Dorf getrieben werden
. 300.000 € Jahresgehalt für den Vorstandsvorsitzenden der TK, die in den letzten Jahren sehr erfolgreich war und ein tolles Wachstum hatte, halte ich eher für bescheiden.
beurteilst du die Leistung eines Kassenchefs nur nach dem Wachstum einer Krankenkasse?
Spezi hat geschrieben:Jeder Versicherte zahlt ihm rund 31 € im Jahr Gehalt, jeder Sparkassendirektor verdient mehr.
einige ja, jeder wohl nicht - es gibt wohl auch Sparkassendirektoren mit einem Gehalt unter 300.000 €/Jahr
Re: Veröffentlichung der Vorstandsgehälter
Verfasst: 11.04.2015, 17:21
von ratte1
Spezi hat geschrieben:300.000 € Jahresgehalt für den Vorstandsvorsitzenden der TK, die in den letzten Jahren sehr erfolgreich war und ein tolles Wachstum hatte, halte ich eher für bescheiden. Jeder Versicherte zahlt ihm rund 31 € im Jahr Gehalt, jeder Sparkassendirektor verdient mehr.
Wenn man sich aber die Veröffentlichungen etwas genauer ans
. Vielleicht solltest du mal deine Rechnung überprüfen. Mein Tipp: Versuche mal das Gehalt von 300.000 durch 9.200000 zu teilen. Das ergibt nimmer 32,- Euro im Jahr.
MfG
Verfasst: 15.04.2015, 17:40
von vikingz
Na, die reine Kassengröße-Argumentation ist wohl sehr problematisch.
Wäre der Logik halber ja dann gut vorstellbar, dass ein Vorstand einer kleinen Kasse noch mit ergänzendem Hartz IV nach Hause geht.
Verfasst: 15.04.2015, 18:25
von KKA
Und im Krankheitsfall haben die Damen und Herren, nebst ihrer Untergebenen, zweifelsohne und im Gegensatz zum Lohnabhängigen in der sog. freien Marktwirtschaft, keine finanziellen Sorgen. Gut zu wissen, dass im 21.Jahrhundert in Deutschland Menschen immer noch klassifiziert werden.
Gruß
KKA
Verfasst: 15.04.2015, 20:13
von billy
@ KKA
Wieso haben die "Untergebenen" eines Kassenvorstands (= Krankenkassenmitarbeiter) im AU-Fall keine finanziellen Sorgen? Nach meinem Kenntnisstand gibt es da keine anderen Regelungen als für andere abhängig Beschäftigte.
Haben Sie da nähere Informationen?
Viele Grüße
billy
Verfasst: 15.04.2015, 21:07
von Czauderna
Hallo KKA,
ja, das würde mich auch mal interessieren - ach ja, ich bin kein "Untergebener" meines Vorstandes sondern Mitarbeiter der Krankenkasse.
Dein Bild ist da leider etwas falsch.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.04.2015, 21:28
von broemmel
Huch. Was muss ich machen?
Ich bin gerade im krg bezug. Ich sehe da durchaus Nachteile finanzieller Natur.
Kriege ich jetzt mehr? Da wüsste ich gerne mehr drüber.
Und die Leibeigenschaft habe ich schon lange abgelegt
Verfasst: 15.04.2015, 23:34
von KKA
Auszug Wiki: (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall)
Sonderregelungen im öffentlichen Dienst
Mit der Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst ist für die dortigen Beschäftigten auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 vereinheitlicht worden. Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung ist nunmehr in § 21 TVöD und das Entgelt im Krankheitsfall in § 22 TVöD geregelt.
Zuletzt waren die Regelungen zur Zahlung von Krankenbezügen im BAT ab dem 1. Juli 1994 gravierend verändert worden. Bis dahin erhielten die Betroffenen im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankenbezüge auch über die Dauer von sechs Wochen hinaus vom Arbeitgeber fortgezahlt. Im Ergebnis entlastete die Regelung die gesetzliche Krankenversicherung und belastete die öffentlichen Haushalte. Dieses wurde mit Wirkung vom 1. Juli 1994 durch eine Regelung abgelöst, die nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung einen Krankengeldzuschuss (des Arbeitgebers) zu dem von der Krankenkasse zu zahlenden Krankengeldzuschuss bis zur Höchstdauer von 26 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorsieht. Der Krankengeldzuschuss berechnet sich als Differenz zwischen Nettovergütung und Bruttokrankengeld.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 wurde für Beschäftigte, die vor dem 1. Juli 1994 und seitdem durchgehend beschäftigt sind, als Krankengeldzuschuss die Differenz zwischen Nettoentgelt und Nettokrankengeld gezahlt. Für alle übrigen Beschäftigten bleibt es auch nach der Neuregelung im Ergebnis bei der bisherigen Regelung, nämlich der Differenz zwischen Nettourlaubsentgelt und Bruttokrankengeld; die erste Regelung ist die Günstigere. In beiden Fällen wird der Krankengeldzuschuss nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bis zum Ende der 39. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, also 13 Wochen länger als zuvor.
Kein Vorteil zur Standard '6 Wochen Entgeldfortzahlung' ?? Mitnichten.
Gruß
KKA
Verfasst: 15.04.2015, 23:49
von Czauderna
Hallo,
das Problem dabei ist, dass meines Wissens nach viele Kassen eigene Tarifverträge haben und somit nicht unter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst fallen - schon gewusst ?.
Gleichwohl gebe ich zu, dass auch dort, ob bei allen weiß ich nicht, Tarifverträge bestehen, die unter bestimmten Voraussetzungen beim Krankengeldbezug eine Zugschusszahlung zum tatsächlichen Nettoentgelt beinhalten. Solche Verträge gibt es in der freien Wirtschaft natürlich auch - und meines Wissens nach werden Tarifverträge zwischen Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und den Arbeitgebern ausgehandelt.
Willst du nun eine Diskussion über die Vorstandsbezüge (aussertariflich) oder
über die Bezüge der Arbeitnehmer in öffentlichen Dienst und der Krankenkassen führen, dann empfehle ich, einen extra Thread dazu zu eröffnen. Dort kannst du gerne mit den "Untergebenen" der Kassenvorstände
über ihr fürstliches Salär diskutieren.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.04.2015, 07:27
von Bully
Czauderna hat geschrieben:
über die Bezüge der Arbeitnehmer in öffentlichen Dienst und der Krankenkassen führen, dann empfehle ich, einen extra Thread dazu zu eröffnen. Dort kannst du gerne mit den "Untergebenen" der Kassenvorstände
über ihr fürstliches Salär diskutieren.
Hallo,
was würde es denn bringen ???
man würde doch nur einen MONOLOG führen.
aber es wäre mit SICHERHEIT mal interessant
ich vergleiche das Geschäfts/ Arbeitsverhalten gerne mit ( KK - Autowerkstatt -- Sofa-- KFZ-M ) gerne.
wir alle, oder ich zumindest, will das sich meine Werkstatt bei Inspektionen an Herstellervorgaben hält, oder Originalteile verbaut.
das gleiche darf ich von der KK erwarten, ich darf erwarten das KKen und deren MA die geltenden Gesetze anwenden.
was ich hier in diesem Forum teilweise lese, läßt vermuten, (aus eigener Erfahrung weiß ich es), das auch mal MA genötigt werden, gegen geltende Gesetze zu verstoßen
dann frage ich mich immer, warum läßt ein MA soetwas mit sich machen ???
warum sucht er sich keinen NEUEN Job ???
spielt der Verdienst eine ROLLE ???
ODER was ist ausschlaggebend ????
Gruß Bully
Verfasst: 16.04.2015, 07:51
von GerneKrankenVersichert
Es gibt schwarze Schafe bei Kfz-Werkstätten und bei Krankenkassen. Die Frage kannst du genauso dem Kfz-Mechaniker stellen, der von seinem Arbeitgeber angewiesen wird, zu viel des Guten zu tun.
Im Krankenkassenbereich ist es so wie in der freien Wirtschaft. Es gibt noch die alten Hasen mit guten Verträgen und einigen Privilegien, die jungen haben keine Chance mehr auf solche Verträge, die Arbeitswelt wandelt sich, es wird immer mehr mit angelernten oder nicht mehr als Sozialversicherungsfachangestellten ausgebildeten Beschäftigten gearbeitet, dadurch sinkt das Gehaltsniveau, aber leider auch das Fachwissen und die Anzahl der Personen, die wirklich umfassend in allen Bereichen der Krankenversicherung Auskunft geben können. Jemand, der z. B. im Krankengeldbereich angelernt wurde oder eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen absolviert hat, kann zwar Krankengeld auszahlen, verfügt aber nicht über Fachwissen im Bereich Versicherungsrecht, so dass ihm die Hintergründe der sogenannten "Krankengeldfalle" fremd bleiben und er demnach nicht in der Lage ist, sie einem Versicherten, der nachfragt, zu vermitteln.
Verfasst: 16.04.2015, 08:25
von Czauderna
Hallo Bully,
wem stellst du die Fragen - die du doch schon für dich selbst beantwortet hast.
Das, was du hier oder in anderen Foren liest und was du selbst erlebst hast, würde mich, speziell in diesem Zusammenhang interessieren, das ist nicht das "tägliche Geschäft" - wir unterliegen immer dem Irrglauben, dass das was hier geschildert wird von den Betroffen sich durchgängig und vor allem flächendeckend und bei allen Kassen nahezu täglich erneut ereignet.
Was den oder die Mitarbeiter betrifft, die von Ihren Vorgesetzten angehalten oder gar angewiesen werden, gesetzliche Vorschriften zu missachten, und dies dann auch in die Tat umsetzen, denen fehlt eben
Selbstbewusstsein und zivile Courage, aber auch schon bei den Vorgesetzten dieser Mitarbeiter trifft dies zu, denn die haben in aller Regel
auch wieder Vorgesetzte usw., usw. - bleibt also, wenn man deiner Meinung
folgt am Ende der Vorstand übrig, der dann diese Handlungsweisen als Vorstandsbeschluss nach unten gibt ?
Glaubst du so etwas wirklich ?
Deine Frage, warum ein Mitarbeiter, dem so etwas passiert, sich nicht einen anderen Job sucht ist in meinen Augen dann doch schon naiv, denn dazu müsste er sich auch umschulen lassen, denn wo soll er hin wechseln, außer zu einer anderen Krankenkasse und dann käme er, nach deiner vertretenen Meinung vom Regen in die Traufe, denn gerade neue Mitarbeiter können sich selten Zivilcourage erlauben.
Zum Schluss auch noch folgendes - was werden die Menschen tagtäglich von allen möglichen "Dienstleistern", "Beratern" über den Tisch gezogen, z.B. bei Banken und Versicherungen, und das fängt auch schon auf Sachbearbeiterebene an, wohl wissend, dass das Produkt was "verkauft" wird schlecht ist oder es die finanziellen Möglichkeiten des Kunden übersteigt - wo man erwarten muesste, dass der "Verkäufer" dem Kunden sagt - "lassen Sie es bleiben, kaufen Sie nicht, weil Sie es sich nicht leisten können". Nein, es wird gemacht.
Natürlich spielt eine gute Bezahlung eine wichtige Rolle, das wird mit Sicherheit niemand abstreiten, aber deshalb unterstelle ich niemanden, deshalb erpressbar zu sein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.04.2015, 10:44
von KKA
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das Problem dabei ist, dass meines Wissens nach viele Kassen eigene Tarifverträge haben und somit nicht unter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst fallen - schon gewusst ?.
Gleichwohl gebe ich zu, dass auch dort, ob bei allen weiß ich nicht, Tarifverträge bestehen, die unter bestimmten Voraussetzungen beim Krankengeldbezug eine Zugschusszahlung zum tatsächlichen Nettoentgelt beinhalten. Solche Verträge gibt es in der freien Wirtschaft natürlich auch - und meines Wissens nach werden Tarifverträge zwischen Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und den Arbeitgebern ausgehandelt.
Willst du nun eine Diskussion über die Vorstandsbezüge (aussertariflich) oder
über die Bezüge der Arbeitnehmer in öffentlichen Dienst und der Krankenkassen führen, dann empfehle ich, einen extra Thread dazu zu eröffnen. Dort kannst du gerne mit den "Untergebenen" der Kassenvorstände
über ihr fürstliches Salär diskutieren.
Gruss
Czauderna
Es wäre mir neu, dass ein Durchschnittsverdiener in der freien Wirtschaft einen Vertrag erhält, der im Krankheitsfall über die 6 Wochenfrist hinaus ausgleichende Bezüge garantiert. Denkbar und sicher auch Realität bei Führungskräften.
Nein, ich stoße keine Diskussion über die Bezüge von MAn des ö.D. an und das durchschnittliche Gehälter im ö.D. 'fürstlich' sind, habe ich mit keinem Wort erwähnt.
Aber, was zum Herrmann hat der Kfz. Mechaniker und der Kassen MA bzw. deren moralische Verpflichtungen mit der Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall und dem priviligierten Vergütungsausgleich für MA des ö.D. zu tun?
Sicher, GKV beschreibt die Entwicklung (in die falsche Richtung) treffend: SoFa Ausbildung reduzieren, kostengünstige Alternativen schaffen (Angestelltenverhältnis) und damit auch, um beim Punkt zu bleiben, keine Privilegien im Krankheitsfall.
Niemand von Euch Sofas hat aber bislang in Abrede gestellt, dass die Krankengeldregelung im ö.D. durchaus angenehme Vorteile im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen für MA in der freien Wirtschaft hat..
Habe ich ins Wespennest gestoßen?
Gruß
KKA
Verfasst: 16.04.2015, 15:14
von Czauderna
Hallo,
in welches Wespennest ? - ich gehöre nicht dem öffentlichen Dienst an
und bin mit meinem Gehalt zufrieden, reicht dir das oder soll ich noch eine Rechtfertigung suche, warum ich mehr als eine Krankenschwester, ein KFZ-Mechaniker , ein Polizist , Bauarbeiter oder vielleicht auch mehr als du verdiene.
Ich kann dir auch sagen, dass meine Altersvorsorge gesichert ist und was ich dir noch sagen kann, ich denke, dass ich mein Geld wert bin.
Nein, du hast nicht von "fürstlich" geschrieben, das war ich schon selbst, aber ich merke gerade, dass du wahrscheinlich die Ironie nicht gelesen hast, so wie ich deinen "Untergebenen".
Gruss
Czauderna