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gesetzliche Krankenkasse bei 2 jährigem Auslandsaufenthalt
Verfasst: 10.04.2015, 17:29
von obercopi
Hallo zusammen,
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und plane für ca 2 Jahre beruflich nach China zu gehen. Was mache ich mit meiner Krankenkasse?
Mein Gehalt wird in China versteuert, mein in Deutschland zu versteuerndes Einkommen wird nur wenige T€ betragen ( Nebentätigkeit).
a) kann ich in der gesetzlichen KV bleiben und den Betrag ( AN und AG Anteil) selber zahlen ?
b) wie genau errechnet sich der Beitrag? , d.h. nach welchem Einkommen ? s.o.
c)Falls ich eine Auslands KV brauche, kann ich trotzdem hier in der gesetzlichen bleiben?
d) Falls ich die gesetzliche KV verlassen muss und eine Auslands KV abschliesse, komme ich nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in meine alte freiwillige gestzliche KV auch wenn mein Einkommen die Grenze übersteigt?
Ich möchte auf jeden Fall nach Rückkehr in der gesetzlichen bleiben und mich nicht privat versichern.
Ne menge Fragen,- vielen Dank im Voraus.
Verfasst: 11.04.2015, 10:10
von GerneKrankenVersichert
Auf die Menge Fragen folgen ne Menge Gegenfragen:
freiwillig versichert als Beschäftigter über JAG oder als Selbständiger?
Wird in D wie in China Gehalt aus einer abhängigen Beschäftigung während des China-Aufenthaltes erzielt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Bei Beschäftigung - wirst du von deinem deutschen Arbeitgeber nach China geschickt (ggf. Ausstrahlungsbeschäftigung)?
Verfasst: 11.04.2015, 10:53
von obercopi
Hallo,
ich bin in D aktuell freiwillig als normaler Angestellter versichert.
Ich werde für die Zeit in China von meinem AG in D freigestellt.
Während der zeit in China bin ich dort angestellt, das Gehalt wird dort versteuert.
Ich bin aber wochenweise in D, behalte hier einen Wohnsitz und arbeite freiberuflich für ca. 10T€ p.a.
Nochmal Danke für die Mühe.
Re: gesetzliche Krankenkasse bei 2 jährigem Auslandsaufentha
Verfasst: 11.04.2015, 11:29
von GerneKrankenVersichert
Der gewöhnliche Aufenthalt (nicht zu verwechseln mit dem überwiegenden Aufenthalt) bleibt also in D bestehen, eine Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung in D besteht nicht. Unter diesen Voraussetzungen meine Einschätzung:
obercopi hat geschrieben:
a) kann ich in der gesetzlichen KV bleiben und den Betrag ( AN und AG Anteil) selber zahlen ?
Ja.
obercopi hat geschrieben:
b) wie genau errechnet sich der Beitrag? , d.h. nach welchem Einkommen ? s.o.
§ 3 Abs. 1
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 052011.pdf
alle Einnahmen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, d. h., von den hier bekannten Einnahmen das chinesische Gehalt sowie die Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Während der Zeit in China, in der der Leistungsanspruch ruht, können die beitragspflichtigen Einnahmen nach § 240 Abs. 4a SGB V auf 284,-- € (West) reduziert werden. Das ist die sogenannte Anwartschaftsversicherung.
obercopi hat geschrieben:
c)Falls ich eine Auslands KV brauche, kann ich trotzdem hier in der gesetzlichen bleiben?
Ja. Du kannst die gesetzliche aber auch unter bestimmten Vorausetzungen kündigen. Dazu muss deine AuslandsKV bestimmte Voraussetzungen erfüllen oder in China eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen werden. Weitere Infos:
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... herung.pdf
Die Auslandsversicherung sollte jedoch unbedingt einen Leistungsanspruch bei vorübergehendem Aufenthalt in D vorsehen, solange die freiberufliche Tätigkeit dort ausgeübt wird.
obercopi hat geschrieben:
d) Falls ich die gesetzliche KV verlassen muss und eine Auslands KV abschliesse, komme ich nach Rückkehr aus dem Ausland wieder in meine alte freiwillige gestzliche KV auch wenn mein Einkommen die Grenze übersteigt?
Nein, § 6 Abs. 3 SGB V. Wenn du allerdings mindestens einen Tag nach deiner Rückkehr nach D kein Arbeitsverhältnis hast und auch nicht als Selbständiger tätig bist, tritt die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ein, die dann bei Arbeitsbeginn als freiwillige Versicherung weitergeführt werden kann.
Verfasst: 13.04.2015, 08:55
von obercopi
Vielen Dank für die Antworten.
Zu Punkt d):
mindestens einen Tag ohne Beschäftigung bei Rückkehr ist einfach darzustellen. Ist die freiberufliche Tätigkeit als grundsätzliche zu verstehen, d.h. kann es mir vielleicht zum verhängnis werden, daß ich in den letzten Monaten vor Rückkehr generell freiberuflich gearbeitet habe oder reicht es aus, an mindestens diesem Tag ohne Beschäftigung ebenfalls keiner freiberuflichen Beschäftigung nachgegangen zu sein ?
Danke
Verfasst: 14.04.2015, 08:45
von GerneKrankenVersichert
Mindestens dieser eine Tag reicht, da die grundsätzliche Zuordnung zur Gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Die vorherige selbständige Tätigkeit ist nur dann ein Problem, wenn bisher keine Mitgliedschaft in der GKV oder PKV bestanden hätte. Dann würde aus diesem Grund eine Zuordnung zur PKV erfolgen. Aber das ist ja bei dir nicht der Fall.
Verfasst: 14.04.2015, 11:30
von obercopi
Nochmals Danke für die sachkundige Auskunft.
Gibt es eine empfehlenswerte AuslandsKV die solche mehrjährigen Auslandsaufenthalte versichert ?
Evtl. inkl dem wochenweisen Aufenthalt hier in D ?
Alternativ würde ich die gesetzliche KV hier mit hoffentlich reduziertem Beitrag laufen lassen und eine extra Auslands KV abschliessen.
Ich wünsche einen schönen Tag
Verfasst: 14.04.2015, 18:52
von GerneKrankenVersichert
Leider kenne ich keine passende Versicherung,
freiwillig versichert, Auslandsaufenthalt, wieder in GKV?
Verfasst: 18.09.2017, 15:26
von Mia_Viet
Hallo,
ich habe eine ähnliche Frage und finde keine richtigen Antworten (oder verstehe sie nicht so ganz).
Ich bin im Moment freiwillig in einer GKV versichert, nicht erwerbstätig (hätte mich auch arbeitslos melden können, war aber nur auf 3 Monatigen Besuch in D). Nun gehe ich wieder ins Ausland (zum Reisen, also keine Erwerbstätigkeit) und möchte meine deutsche GKV kündigen.
Die Frage: Werde ich bei Rückkehr wieder in eine GKV aufgenommen? Zum Beispiel, wenn ich entweder einen Job in D bekomme oder mich arbeitslos melde?
Danke vielmals!!!
Re: freiwillig versichert, Auslandsaufenthalt, wieder in GKV
Verfasst: 18.09.2017, 17:10
von Czauderna
Mia_Viet hat geschrieben:Hallo,
ich habe eine ähnliche Frage und finde keine richtigen Antworten (oder verstehe sie nicht so ganz).
Ich bin im Moment freiwillig in einer GKV versichert, nicht erwerbstätig (hätte mich auch arbeitslos melden können, war aber nur auf 3 Monatigen Besuch in D). Nun gehe ich wieder ins Ausland (zum Reisen, also keine Erwerbstätigkeit) und möchte meine deutsche GKV kündigen.
Die Frage: Werde ich bei Rückkehr wieder in eine GKV aufgenommen? Zum Beispiel, wenn ich entweder einen Job in D bekomme oder mich arbeitslos melde?
Danke vielmals!!!
Hallo,
klar, wenn du deine bisherige Krankenversicherung kündigst und deinen 1. Wohnsitz ins Ausland verlegst, dann kannst du nach Wiedereinreise nach Deutschland dich bei deiner bisherigen Kasse wieder anmelden.
Ich empfehle dir aber dringend, das mit deiner Kasse vorher zu besprechen und die am besten schriftlich geben zu lassen, dass sie dich dann wieder aufnehmen werden.
Gruss
Czauderna