EM-Rente - Krankengeld - Gestaltungsrecht
Verfasst: 09.04.2015, 14:09
Liebe Experten,
Wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhalten kann (Gutachter hat reduzierte Leistungsfähigkeit erkannt), 2 Jahre zuvor bereits eine Reha (erfolglos) durchgeführt wurde und der Gutachter nun erkannt hat, dass man eigentlich schon seit der Reha erwerbsgemindert war, erhält man vom Rentenversicherungsträger ein Schreiben, dass man den Rentenbeginn frei wählen kann. Dem Rentenversicherungsträger liegt kein Schreiben der Krankenkasse vor, dass das Gestaltungsrecht eingeschränkt ist (im maßgeblichen Zeitraum wurde auch Krankengeld bezogen). Wenn man nun in seinen Unterlagen kein Schreiben findet, in dem die Krankenkasse das Gestaltungsrecht einschränkt, darf man dann wirklich frei den Rentenbeginn wählen? Dies in gutem Glauben, denn man hat mittels der KVdR-Meldung ja die Krankenkasse in Kenntnis gesetzt, dass ein Rentenantrag gestellt wurde. Oder muss man explizit bei der Krankenkasse anfragen? Wenn ja, gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage? Man läuft ja Gefahr, dass die Krankenkasse ansonsten im Nachhinein das Gestaltungsrecht einschränkt.
Danke schon mal vorab,
wusch
Wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhalten kann (Gutachter hat reduzierte Leistungsfähigkeit erkannt), 2 Jahre zuvor bereits eine Reha (erfolglos) durchgeführt wurde und der Gutachter nun erkannt hat, dass man eigentlich schon seit der Reha erwerbsgemindert war, erhält man vom Rentenversicherungsträger ein Schreiben, dass man den Rentenbeginn frei wählen kann. Dem Rentenversicherungsträger liegt kein Schreiben der Krankenkasse vor, dass das Gestaltungsrecht eingeschränkt ist (im maßgeblichen Zeitraum wurde auch Krankengeld bezogen). Wenn man nun in seinen Unterlagen kein Schreiben findet, in dem die Krankenkasse das Gestaltungsrecht einschränkt, darf man dann wirklich frei den Rentenbeginn wählen? Dies in gutem Glauben, denn man hat mittels der KVdR-Meldung ja die Krankenkasse in Kenntnis gesetzt, dass ein Rentenantrag gestellt wurde. Oder muss man explizit bei der Krankenkasse anfragen? Wenn ja, gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage? Man läuft ja Gefahr, dass die Krankenkasse ansonsten im Nachhinein das Gestaltungsrecht einschränkt.
Danke schon mal vorab,
wusch