Härtefall und Kompositionsfüllungen beim Zahnarzt
Verfasst: 02.04.2015, 16:25
Hallo,
ich bin Selbständiger aber verdiene nicht viel und falle unter die sog. "Härtefallregelung" (was für eine Bezeichnung!).
Neulich mussten beim Zahnarzt diverse Füllungen gemacht werden, darunter auch sog. "Kompositonsfüllungen" (habe aus Gründen der Haltbarkeit zugestimmt).
Nun kam eine Rechnung vom Zahnarzt über knapp 250 Euro, der Zuschuss der KK wurde bereits automatisch abgezogen.
Kann die KK die restlichen Kosten nicht auch übernehmen? Oder fallen Kompositionsfüllungen unter "private Wünsche" und die Kasse übernimmt generell nur die billigen "Zementfüllungen" vollständig?
Falls es möglich ist: Kann man sowas nachträglich einreichen oder hätte der Zahnarzt VORHER einen Kosten- und Heilplan erstellen/einreichen müssen?
Danke!
Felix
ich bin Selbständiger aber verdiene nicht viel und falle unter die sog. "Härtefallregelung" (was für eine Bezeichnung!).
Neulich mussten beim Zahnarzt diverse Füllungen gemacht werden, darunter auch sog. "Kompositonsfüllungen" (habe aus Gründen der Haltbarkeit zugestimmt).
Nun kam eine Rechnung vom Zahnarzt über knapp 250 Euro, der Zuschuss der KK wurde bereits automatisch abgezogen.
Kann die KK die restlichen Kosten nicht auch übernehmen? Oder fallen Kompositionsfüllungen unter "private Wünsche" und die Kasse übernimmt generell nur die billigen "Zementfüllungen" vollständig?
Falls es möglich ist: Kann man sowas nachträglich einreichen oder hätte der Zahnarzt VORHER einen Kosten- und Heilplan erstellen/einreichen müssen?
Danke!
Felix