GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
- ein Vorstand sogar klagt, damit seine Kasse nicht der Aufsicht des BVA, mit der er bereits einschlägige Erfahrungen gemacht hat (bis hin zum freiwillig-erzwungenen Rücktritt) unterstellt wird
zunbächst mal: geklagt hat nicht der Vorstand, sondern eine Krankenkasse. Ob diese vertreten wurde durch den Vorstand oder den Verwaltungsrat, weiß ich nicht.
Fest steht aber wohl, dass die Landesaufsicht ermittelt hatte, dass es in "weiteren Ländern Innungsbetriebsstätten" gibt - daher kündigte die Landesaufsicht eine Entscheidung des BVA an. Das BVA erklärte daraufhin, dass es die Aufsicht übernehme. Und daraus willst du ableiten, dass das BVA kompetenter ist, als die Landesaufsicht? interessante Sichtweise....
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:unter Insidern das immer wieder bestätigt wird
unter Insidern werden Ansichten, die auf Gerüchten (ich kennen einen, der kennt einen, der sich wirklich auskennt und der hat gesagt....) als Vorurteil bezeichnet.
okay, nun nennst du
eine Entscheidung
einer Landesaufsicht, mit der du (aus welchen Gründen auch immer) nicht einverstanden bist, als Beispiel dafür, dass alle Landesaufsichten nicht funktionieren?
übrigens: das BVA hat 2012 1.800 Selektivverträge geprüft - beanstandet hat es aber nur 28. Anders ausgedrückt: das BVA hat fast 99% der geprüften Verträge durchgewinkt. Soooo streng scheint die Prüfung also auch nicht zu sein....
http://praxis.medscapemedizin.de/artikel/4902008
...und auch Kassen, die unter Aufsicht des BVA stehen, übernehmen Kosten für naturheilkundliche Behandlungen wie Osteopathie, Globuli und andere alternative Arzneimittel und Heilmethoden.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:praktische Erfahrungen, seit die Bestände der Familienversicherten vom BVA geprüft wird, wird nicht mehr darüber geklagt, dass ehemalige Familienversicherte weiterhin Versichertenkarten von einer Kasse unter Landesaufsicht zugeschickt bekommen (war ja praktisch, die weiter im Bestand zu halten, es gab Gelder aus dem RSA ohne Leistungsausgaben)
nun ja, den Risikostrukturausgleich gibt es seit 1994.
Und die Prüfungen gibt es seit wann???? so weit ich mich erinnern kann, wurden die Bestände der Familienversicherung erstmals Ende der 90ger Jahre des letzten Jahrhunderts (ca. 1997, 1998, 1999) geprüft.
Prüfungen vor 1994 wären nach meiner Meinung auch nicht wirklich sinnvoll gewesen - oder was meinst du?
Seitdem fällt mir übrigens immer wieder auf, dass es Kassen gibt, die aufgrund von falschen Anmeldungen Mitgliedschaften herstellen (und Versichetenkarten versenden), ohne zuvor zu prüfen, ob eine Kassenwahl möglich ist. Es gibt auch Krankenkassen, die Mitgliedschaften nach 5/1/13 herstellen und Beiträge daraus anfordern, obwohl eine anderweitige Versicherung vorliegt und nachgewiesen wird. Auch im RSA-Clearing-Verfahren fallen immer wieder Fälle auf, in denen Doppelversicherungen bestehen. Und über sehr großzügige Anwendung des Kassenwahlrechts brauchen wir gar nicht erst zu sprechen....
Nach meiner praktischen Erfahrungen schenken sich da Kassen, die von Landesaufsichten geprüft werden und Kassen, die vom BVA geprüft werden, rein gar nix.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: während dem BVA die Ausgaben lt. der zitierten Urteiele sofort auffielen,
ob das sofort auffiel, kann ich nicht beurteilen - ich denke, es wurde im Rahmen einer Prüfung festgestellt.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: kam der Hinweis auf die Selbstbedienung des Vorstandes bei einer Kasse unter Landesaufsicht aus der Mitarbeiterschaft
das soll häufig vorkommen, dass Hinweise über Fehlverhalten einzelner von anderen kommen - ist nach meiner Meinung nichts wirklich ungewöhnliches.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Fällt mir jetzt so auf Anhieb ein.
dann solltest du vielleicht etwas länger nachdenken - und auf Pauschalisierungen und Verallgemeinerungen verzichten und deine Meinung statt auf Gerüchten auf Fakten aufbauen.