Beitragskorrektur zum 01.01.2014 - freiwillig Versichert
Verfasst: 27.03.2015, 11:38
Hallo liebes Forum Team,
ich habe von meiner Krankenkasse die Mitteilung bekommen, das meine Beitrage rückwirkend zum 01.01.2014 korrigiert werden. Diese Mitteilung erging aus der Übermittlung meiner Verdienstdaten von meinem Arbeitgeber (Ich bin Werksstudent mit max. 20 h /Woche).
Bei der letzten Anfrage von der KK hatte ich den Gesamtverdienstbescheid aus 2014 noch nicht zur Hand und hatte meinen Einkommensnachweis der Krankenkasse zu gesendet. Jetzt erhöhen sich die Beiträge um ca. 40 € rückwirkend. Ich habe mich schonmal im SGB IV und SGB V belesen leider finde ich nicht das passende § Werk um diesen Beitrag rechtskräftig zu hinterlegen:
oder trifft das in meinem Fall nicht zu, da ich ja keinen Steuerbescheid eingereicht hatte, sondern nur den Gehaltsnachweis?
Über mithilfe und die Verweis auf den entsprechenden § im SGB würde ich mich freuen um einen Widerspruch zum schreiben zu formulieren.
Grüße
f4b
ich habe von meiner Krankenkasse die Mitteilung bekommen, das meine Beitrage rückwirkend zum 01.01.2014 korrigiert werden. Diese Mitteilung erging aus der Übermittlung meiner Verdienstdaten von meinem Arbeitgeber (Ich bin Werksstudent mit max. 20 h /Woche).
Bei der letzten Anfrage von der KK hatte ich den Gesamtverdienstbescheid aus 2014 noch nicht zur Hand und hatte meinen Einkommensnachweis der Krankenkasse zu gesendet. Jetzt erhöhen sich die Beiträge um ca. 40 € rückwirkend. Ich habe mich schonmal im SGB IV und SGB V belesen leider finde ich nicht das passende § Werk um diesen Beitrag rechtskräftig zu hinterlegen:
oder trifft das in meinem Fall nicht zu, da ich ja keinen Steuerbescheid eingereicht hatte, sondern nur den Gehaltsnachweis?
Über mithilfe und die Verweis auf den entsprechenden § im SGB würde ich mich freuen um einen Widerspruch zum schreiben zu formulieren.
Grüße
f4b