Wieder mal Durchgängigkeit, aber anders.
Verfasst: 27.03.2015, 09:56
Hallo,
zum allseits bekannten Thema der nicht durchgängigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat mich eine große deutsche Ersatzkasse gestern sehr überrascht.
Im konkreten Fall waren die durch den Versicherten (angeblich) eingereichten Bescheinigungen nicht bei der Krankenkasse angekommen und es wurden mehrere durch den Arzt als Duplikat gekennzeichnete Kopien (erneut) eingereicht. Nachdem ich das Thema der Durchgängigkeit ansprach, wurde mir erklärt, daß dies nur dann relevant sei, wenn der Versicherte nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Solange sein Beschäftigungsverhältnis noch besteht, ist eine verspätete Einreichung der Bescheinigungen kein Problem.
Könnt Ihr das bestätigen
zum allseits bekannten Thema der nicht durchgängigen ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat mich eine große deutsche Ersatzkasse gestern sehr überrascht.
Im konkreten Fall waren die durch den Versicherten (angeblich) eingereichten Bescheinigungen nicht bei der Krankenkasse angekommen und es wurden mehrere durch den Arzt als Duplikat gekennzeichnete Kopien (erneut) eingereicht. Nachdem ich das Thema der Durchgängigkeit ansprach, wurde mir erklärt, daß dies nur dann relevant sei, wenn der Versicherte nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehe. Solange sein Beschäftigungsverhältnis noch besteht, ist eine verspätete Einreichung der Bescheinigungen kein Problem.
Könnt Ihr das bestätigen