Seite 1 von 2

Familienversicherung Bestandspflege

Verfasst: 25.03.2015, 09:57
von Schöni
Hallo,

ich war in der Zeit vom 01.11.2014 bis zum 31.01.2015 wegen einer Auszeit von meiner Selbstständigkeit (Freiberuflichkeit ruhte in der Zeit bei geringen Bezügen ca.100€ pro Monat und ca. 8 Stunden pro Woche Anwesenheit) über meine Frau in der Familienversicherung. Bis Oktober habe ich gut verdient und nun am März 2015 auch wieder. Da man die einzelnen Monate auf dem Steuerbescheid nicht sieht möchte ich wissen, wie das nochmal nachgeprüft wird oder ob keine Prüfung mehr erfolgen wird.

Bis dahin war ich privat versichert. Ab dem 01.02.2015 habe ich mich dann für die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV (wusste bis dahin gar nicht da ich da so reinkomme) entschieden.

Ich fragte nun meine Krankenkasse, ob noch eine Nachprüfung der Zeit November 2014 bis Januar 2015 erfolge. Diese sagte mir eine Nachprüfung (Bestandspflege) würde nicht mehr erfolgen, da die Familienversicherung beendet sei. Für mich ist nun wichtig, dass es keine Probleme mit der Familienversicherung gibt, da diese die Voraussetzung für die Aufnahmen in GKV war. In die PKV komme ich nicht mehr zurück. Nur in den teuren Basistarif (Vorerkrankungen).

Ist es richtig, dass ich nicht mehr mit einer Nachprüfung mit Steuerbescheid und Bescheinigung und Erläuterung und dem damit zusammenhängen Nervenkitzel vom Steuerberater ect. rechnen muss?

Meine Aufnahme in die Familienversicherung war lt. der Krankenkasse auch nicht vorläufig. Ich hatte alle Eckdaten (Vereinbarung mit meinem Partner über die Reduzierung meines Gewinnanteils und der Arbeitszeit, Steuerbescheid vom Vorjahr, ect) bei der Krankenkasse eingereicht und erläutert. Auch das Problem mit dem Steuerbescheid der ja nur das ganze Jahr zeigt heben wir besprochen.

Danke

Verfasst: 25.03.2015, 10:47
von Czauderna
Hallo,

"Ich fragte nun meine Krankenkasse, ob noch eine Nachprüfung der Zeit November 2014 bis Januar 2015 erfolge. Diese sagte mir eine Nachprüfung (Bestandspflege) würde nicht mehr erfolgen, da die Familienversicherung beendet sei."

wenn deine Kasse dir das so bestätigt hat, ist doch alles gut. Ich kenne es zwar aus der Praxis so, dass die Familienversicherungen bei der Bestandsprüfung auch die beendeten Versicherung betreffen kann, weil immer die Zeiträume seit der letzten Prüfung abgefragt werden, aber wie gesagt, wenn deine Kasse es dir so bestätigt hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2015, 11:32
von Schöni
vielen Dank.

Meine Krankenkassse sagte es würde kein Prüfbogen verschickt, da die Familienversicherung nicht länger als ein Jahr gedauert hat.

Kann das jemand so bestätigen oder mir sagen wo das steht?

Verfasst: 25.03.2015, 12:46
von Czauderna
Hallo,

Einheitliche Grundsätze zum Meldeverfahren bei Durchführung der Familienversicherung
(Fami-Meldegrundsätze)

Bundesrecht


da steht es, aber nichts davon, dass bei beendeten Familienversicherungen die weniger als ein Jahr liefen, auf die Prüfung verzichtet wird. Auch auf dem Fragebogen steht speziell nichts davon, vielmehr geht dort klar hervor, dass auch die Prüfung für beendete Familienversicherungen gilt.
Wenn dies deine Kasse nicht macht, okay.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.03.2015, 12:50
von Schöni
vielen Dank.

Dann hoffe ich mal dass die Aussage so stimmt und keiner mehr reinschaut.

Verfasst: 25.03.2015, 19:47
von Schöni
Ich habe von meiner Krankenkasse auf meinen Wunsch ein schreiben erhalten, in dem mir bestätigt wird dass ich von......bis mit allen Leistungsansprüchen familienversichert war.

Mehr steht nicht drin.

Ist das ein Verwaltungsakt oder ehr nichts wert?

Verfasst: 25.03.2015, 20:36
von vikingz
Hallo,

ich kann bestätigen, was über die Kasse bisher so geschrieben wurde.

Das Schreiben mit der Bestätigung ist ein Verwaltungsakt, das war aber sowieso auch schon die ursprüngliche Bestätigung für den Anspruch auf die Versicherung (ein "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung", der ist nicht so easy zurück zu nehmen).

Nach den verlinkten Grundsätzen erfolgt die Prüfung jährlich, die Versicherung bestand aber für weniger als ein Jahr, ergo grundsätzlich (!) keine Nachprüfung. In der Praxis eigentlich nie eine erneute Nachprüfung, weil sie nicht notwendig ist.

Ganz praktisch, naja, jahrelang PKV, wenige Monate Fami und dann GKV, rechtlich zwar sauber, aber da versteht auch jeder Sachkundige, wo die Reise herkam und hingehen sollte.

Den Plan der Reise hat die Kasse aber schon beim ersten Antrag auf Familienversicherung verstanden und geprüft. Da passiert nichts mehr.

Verfasst: 25.03.2015, 20:49
von Schöni
Vielen Dank.

Du bist wohl vom Fach?

Die Begrüssungsschreiben ect sind aber keine Verwaltungsakte.

Verfasst: 25.03.2015, 21:29
von vikingz
Danke, ich würde von mir behaupten, dass ich vom Fach bin, ja.

"Begrüßungsschreiben" sind sicherlich keine Verwaltungsakte, nicht unbedingt.

*Klugscheißermodus an* Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Die Begrüßung (Maßnahme, nach außen gerichtet) zur Familienversicherung (Regelung) einer einzelnen konkreten Person (Einzelfall, unmittelbar) zum konkreten Datum (Regelung) aufgrund des Antrags an eine Kasse (Behörde, öffentliches Recht) ist kein Verwaltungsakt...? */Modus aus*

Soll mir erstmal einer erklären, wo das kein Verwaltungsakt gewesen ist.

Verfasst: 25.03.2015, 21:47
von Schöni
Leider sieht das das BSG anders. Es fehlt wohl an der Regelung.

Verfasst: 25.03.2015, 22:00
von vikingz
Ach, und in welchem Urteil vom BSG?

Verfasst: 25.03.2015, 22:10
von Schöni
Z.B 27.06.2012 BSG AZ B12 KR 11/10 R

Verfasst: 25.03.2015, 23:47
von Czauderna
Hallo vikingz,
ein Fachmann - super können wir hier immer gebrauchen. Bist ja schon länger angemeldet - herzlich willkommen im Forum.
Was für eine Art Fachmann bist du - Krankenkassenmitarbeiter ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.03.2015, 17:19
von vikingz
Ja, ich bin Krankenkassenmitarbeiter. In aller Regel lese ich aber mehr, als dass ich exzessiv mitschreibe. Je nachdem, ob mir das Thema liegt.

@Schöni: die Rechtsprechung zu Mitgliedsbescheinigungen ist mir bekannt.

Die Urteile befassen sich intensiv mit den Details der Krankenkassenwahl und dem rechtlichen drumherum, was also von Haus aus den Wert einer MIB aushebeln kann. Außerdem geht es jeweils zentral um die Rechtslage zur "Mitgliedschaft" bzw. "Versicherungsberechtigung" und die Regelungen zu Beginn, Ende usw. usf.

All dies geht inhaltlich am Thema "Familienversicherung" vorbei.

Verfasst: 27.03.2015, 07:51
von Schöni
Vielen Dank. So genau habe ich das nicht getrennt.

Es soll ja bei mir auch nicht zu Klage komme. Ich hoffe ja das gar nichts mehr passiert, wenn ich meine Steuerbescheide zur neuen beitrageibstufubg einreiche.

Wenn keine Prüfung mehr erfolgt soll mir das am liebsten sein.

Wenn bei meiner Einstufung zur freiwilligen Versicherung eingeht gibt den der Mitarbeiter dann auch zur Abteilung familienversicherung weiter?

Die wissen ja auch, dass ich bis Oktober gut verdient habe.