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Vorlagefrist AU-Bescheinigung
Verfasst: 19.03.2015, 17:51
von stefanffm12
Liebe Krankenkassenexperten,
Wenn ich heute (Donnerstag) meine AU-Folgebescheinigung erhalten habe, jetzt in den Krankengeldbezug kommen, wann muss die dann bei der Krankenkasse diese Bescheinigung im Original vorliegen?
LG
Stefan :
Re: Vorlagefrist AU-Bescheinigung
Verfasst: 04.04.2015, 10:30
von Czauderna
stefanffm12 hat geschrieben:Liebe Krankenkassenexperten,
Wenn ich heute (Donnerstag) meine AU-Folgebescheinigung erhalten habe, jetzt in den Krankengeldbezug kommen, wann muss die dann bei der Krankenkasse diese Bescheinigung im Original vorliegen?
LG
Stefan :
Hallo Stefan,
Sorry, ich habe deinen Beitrag erst eben gefunden, weiß auch nicht, warum er mir nicht schon früher aufgefallen ist - muss sich aber auch bei den anderen Experten zu ereignet haben.
also, grundsätzlich sollte eine solche Meldung sofort an die Kasse, als verspätet und deshalb krankengeldgefaehrtet gilt sie, wenn sie später als 7 Tage nach Ausstelung bei der Kasse eingeht.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 09.04.2015, 01:57
von stefanffm12
Vielen Dank für die Antwort. Ergänzende Nachfrage dazu:
Wie sieht es dann bei den weiteren AU-Bescheinigungen aus, die nun folgen werden.
Beispiel: AU bist Mittwoch 22. April. Ich geh aber schon am 20. April zum Arzt. Muss die Bescheinigung dann am 27 oder am 29. April bei der KK vorliegen um mein Krankengeld nicht zu gefährden?
LG Stefan
Verfasst: 09.04.2015, 08:29
von Anton Butz
Hallo Stefan,
promovierst du über Krankengeld-Recht?
Falls nein: schau dass die AUB nicht erst nach einer Woche bei der Kranken-
Kasse ist, sondern besser schon nach 3 Tagen und zwar unbedingt nachweisbar,
am besten ist: persönlich abgeben und sich vom Exemplar mit dem Eingangs-
stempel der Krankenkasse eine Kopie geben zu lassen. Sonst könnte passieren,
dass die AUB bzw. in diesem Fall der Auszahlschein mit dem Butterbrot-Papier
im Papierkorb landet und du die Folgen zu tragen hast.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 23.04.2015, 02:45
von stefanffm12
Ich promoviere nicht in Krankengeld-Recht
Aber ich will auch keine Fehler machen:
Ich dachte die 3 Tage sind im Zusammenhang mit der Vorlage beim Arbeitgeber.
Gibts keine rechtliche Quelle, die Krankengeldbeziehern vorschreibt, wann die Folgebescheinigung bei der Krankenkasse sein muss?