Verletzengeld
Verfasst: 18.03.2015, 16:33
Sehr geehrte Experten,
A. erlitt am 1. September 2014 einen Arbeitsunfall: Er ist auf dem Weg zur Arbeit gestürzt und hat sich an der Schulter verletzt. Er bezieht seit dem 01.09.2014 Verletztengeld durch die BG.
Seit Anfang Februar 2015 ist A. auch bei einem Neurologen in Behandlung,
da er inzwischen durch die Schulterverletzung auch an Depressionen und chronischen Schmerzen leidet.
Beide Diagnosen, eben Schulter und Depressionen stehen seit Anfang Februar 2015 auf den Auszahlscheinen für das Verletztengeld.
Was passiert, wenn die Diagnose Schulter wegfällt?
Erhält A. dann immer noch Verletztengeld oder Krankengeld?
Wo ist das geregelt? Die Depressionen sind eine Unfallfolge.
Viele Grüße - Ubis
A. erlitt am 1. September 2014 einen Arbeitsunfall: Er ist auf dem Weg zur Arbeit gestürzt und hat sich an der Schulter verletzt. Er bezieht seit dem 01.09.2014 Verletztengeld durch die BG.
Seit Anfang Februar 2015 ist A. auch bei einem Neurologen in Behandlung,
da er inzwischen durch die Schulterverletzung auch an Depressionen und chronischen Schmerzen leidet.
Beide Diagnosen, eben Schulter und Depressionen stehen seit Anfang Februar 2015 auf den Auszahlscheinen für das Verletztengeld.
Was passiert, wenn die Diagnose Schulter wegfällt?
Erhält A. dann immer noch Verletztengeld oder Krankengeld?
Wo ist das geregelt? Die Depressionen sind eine Unfallfolge.
Viele Grüße - Ubis