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Verletzengeld

Verfasst: 18.03.2015, 16:33
von ubis
Sehr geehrte Experten,

A. erlitt am 1. September 2014 einen Arbeitsunfall: Er ist auf dem Weg zur Arbeit gestürzt und hat sich an der Schulter verletzt. Er bezieht seit dem 01.09.2014 Verletztengeld durch die BG.

Seit Anfang Februar 2015 ist A. auch bei einem Neurologen in Behandlung,
da er inzwischen durch die Schulterverletzung auch an Depressionen und chronischen Schmerzen leidet.
Beide Diagnosen, eben Schulter und Depressionen stehen seit Anfang Februar 2015 auf den Auszahlscheinen für das Verletztengeld.

Was passiert, wenn die Diagnose Schulter wegfällt?
Erhält A. dann immer noch Verletztengeld oder Krankengeld?

Wo ist das geregelt? Die Depressionen sind eine Unfallfolge.


Viele Grüße - Ubis

Verfasst: 18.03.2015, 19:44
von Czauderna
Hallo,
ob er weiter Verletztengeld erhält, das entscheidet allein die Berufsgenossenschaft, also die Unfallversicherung. Ich bin kein Experte in Sachen Medizin und Zusammenhänge, aber ich fürchte, dass die BG. die
hinzugetretene Erkrankung nicht im Zusammenhang mit der Unfalldiagnose sehen wird, d.h. es wechselt zum Krankengeld.
Aber ich wiederhole, die Entscheidung trifft die BG.
Gruss
Czauderna