Guten Tag,
und zwar würde mich folgendes interessieren. Meine Tochter (4 Monate) hat eine seltene Erkrankung (ca. 1100 Fälle gibt es in D), die Ärzte in meiner Umgebung wussten nicht einmal um was es sich handelt. Also sollte ich in eine Klinik gehen die sich damit auskennt, diese liegt nun 120km entfernt (einfache Strecke). Wie ist das nun mit der Kostenübernahme für die Fahrtkosten? Ich war zum Vorgespräch in der Klinik, diese Kostenübernahme wurde von der Krankenkasse abgelehnt, 1 Monat später wurden wir stationär aufgenommen (ging nicht früher da kein MRT Termin frei war), diese Kosten werden übernommen. Was ja klar ist da es ein stationärer Aufenthalt war. Nun sollen wir jeden Monat zur Kontrolle hin, damit sie eine Verschlechterung schnell bemerkt werden. Muss ich jetzt alle Kosten selber tragen? Ich kann mir in dem Fall die Kosten kaum leisten, bekomme z.Z nur Elterngeld plus aufstockend Hartz 4.
Hat jemand Erfahrung damit? Ach ja meine Tochter ist nicht geistig behindert es ist ein Organdefekt der irgendwann operiert wird z.Z. ist sie aber noch zu klein. Aber auch danach wird es nicht ohne ärztliche Kontrollen gehen, d.h. wir werden noch ziemlich oft diese Strecke fahren müssen...
Fahrtkosten ambulante Behandlung in entfernte Klinik
Moderator: Czauderna
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Halllo,
grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse übernommen. In dem geschilderten Fall könnte es aber sein, dass diese "Nachuntersuchungstermine" gf. doch unter die Rubrik "stationär" oder "teilstationär" fallen, dann gäbe es wiederum die Fahrkosten von der Kasse. Mein Rat, zuerst mit der Klinik sprechen vielleicht ist das Problem dann schon gelöst.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich werden Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht von der Kasse übernommen. In dem geschilderten Fall könnte es aber sein, dass diese "Nachuntersuchungstermine" gf. doch unter die Rubrik "stationär" oder "teilstationär" fallen, dann gäbe es wiederum die Fahrkosten von der Kasse. Mein Rat, zuerst mit der Klinik sprechen vielleicht ist das Problem dann schon gelöst.
Gruss
Czauderna
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Danke für die Antwort. Habe jetzt gerade noch einmal mit der AOK telefoniert sie sähe da keine Möglichkeit das die Fahrten übernommen werden. Ich soll mich nun an das Jobcenter wenden ob die das bezahlen. Klingt mir eher nach abschieben damit sie es nicht bezahlen müssen. Werde erst mal das Jobcenter anschreiben mal sehen was bei raus kommt. Am 25. muss ich eh wieder zu einen Termin in die Klinik dann werde ich dort mal nachfragen. Denkt ihr es ist sinnvoll gegen den Bescheid von der AOK das sie die Kosten nicht übernehmen Widerspruch einzulegen?
Habe jetzt das Geld bekommen für den stationären Aufenthalt ist es da rechtens das 10 Euro als Zuzahlung abgezogen werden? Ich dachte Kinder sind Zuzahlungsbefreit. Kann ich den Betrag dann mit für die Zuzahlungsbefreiung angeben? Sie ist ja Familienversichert bei mir. Wenn ich von der Zuzahlung befreit bin ist sie es dann auch?
Habe jetzt das Geld bekommen für den stationären Aufenthalt ist es da rechtens das 10 Euro als Zuzahlung abgezogen werden? Ich dachte Kinder sind Zuzahlungsbefreit. Kann ich den Betrag dann mit für die Zuzahlungsbefreiung angeben? Sie ist ja Familienversichert bei mir. Wenn ich von der Zuzahlung befreit bin ist sie es dann auch?
Hallo,
das mit dem Job-Center ist zwar eine Möglichkeit, aber ich denke, du solltest das erst mal mit der Klinik abklären. Nur, damit wir auch nichts vergessen haben - ist das Kind einer Pflegestufe zugeordnet und wurde schon eine Feststellung des Behindertengrades vorgenommen ? (letzteres bei einem Kleinkind eher unwahrscheinlich).
Was den Eigenanteil betrifft, da hast du vollkommen recht, wenn du befreit bist, fällt kein Eigenanteil an und für dein Kind sowieso nicht.
Gruss
Czauderna
das mit dem Job-Center ist zwar eine Möglichkeit, aber ich denke, du solltest das erst mal mit der Klinik abklären. Nur, damit wir auch nichts vergessen haben - ist das Kind einer Pflegestufe zugeordnet und wurde schon eine Feststellung des Behindertengrades vorgenommen ? (letzteres bei einem Kleinkind eher unwahrscheinlich).
Was den Eigenanteil betrifft, da hast du vollkommen recht, wenn du befreit bist, fällt kein Eigenanteil an und für dein Kind sowieso nicht.
Gruss
Czauderna
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Zu Fahrkosten müssen auch Kinder einen Eigentanteil leisten, der allerdings auf die Zuzahlungsbefreiung angerechnet werden kann.
Rein theoretisch könnten die Kontrolluntersuchungen nachstationäre Behandlung sein, allerdings ist diese normalerweise auf 14 Tage nach der stationären Behandlung begrenzt. Wenn überhaupt, wird es m. E. nur für den ersten Termin funktionieren.
Fahrkosten in ambulanten Fällen sind nur in Ausnahmefällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Begründet wird es damit, dass sie in die Eigenverantwortung der Versicherten fallen. Deshalb ist tatsächlich in diesem Fall das jobcenter der geeignete Ansprechpartner. Es gab da vor einigen Jahren ein BSG-Urteil, dass ein Mehrbedarf ggf. vom jobcenter zu übernehmen ist. Weitere Infos: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... 377951.pdf
Rein theoretisch könnten die Kontrolluntersuchungen nachstationäre Behandlung sein, allerdings ist diese normalerweise auf 14 Tage nach der stationären Behandlung begrenzt. Wenn überhaupt, wird es m. E. nur für den ersten Termin funktionieren.
Fahrkosten in ambulanten Fällen sind nur in Ausnahmefällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Begründet wird es damit, dass sie in die Eigenverantwortung der Versicherten fallen. Deshalb ist tatsächlich in diesem Fall das jobcenter der geeignete Ansprechpartner. Es gab da vor einigen Jahren ein BSG-Urteil, dass ein Mehrbedarf ggf. vom jobcenter zu übernehmen ist. Weitere Infos: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... 377951.pdf