KK hat HInweis nicht erbracht, wann AU festzustellen ist
Verfasst: 11.03.2015, 11:21
hallo liebe Forenteilnehmer,
nur mal eine Frage
die Krankenkasse beendete Mitte Januar (13.01.) Krankengeld und Mitgliedschaft, bevor überhaupt Krankengeld bewilligt worden ist. Nennt sich wohl Verwaltungsakt.
Im Dezember 2014 (15.12) war der Krankenkasse schon bekannt, dass Krankengeld gezahlt wird.
Gezahlt worden sind, auch 14 Tage bis zum 31.12.
Ab dem 01.01. wurde das Krankengeld abgelehnt, da es keine fortlaufende Arbeitsunfähigkeitsbescheigung gibt. (Diese gibt es erst ab dem 01.01.)
Die Krankenkasse weist erst am 28.01. darauf hin, dass eine lückenlose und fortlaufende Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festzustellen ist.
Und zwar mit dem Bewilliungsschreiben für das Krankengeld.
Person XY geht in Widerspruch und beruht sich auf
A) auf die Beratungspflicht § 14 SGB I
B) Das Gericht hat ebenfalls entschieden, dass die Krankenkasse ihr Mitglied darauf hinweisen muss, dass der Arzt bei weiterbestehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des ablaufenden Zeitraums die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss. Wenn die Krankenkasse diesen Hinweis unterlässt, kann der Versicherte auch erst einen Tag später den Arzt aufsuchen. (Aktenzeichen L 16 KR 73/10)
Krankenkasse streitet das jetzt nicht ab und gibt die Sache an die "Fachabteilung"....
Meine Frage ist, ist die Krankenkasse verpflichtet vor jeder KG Bewilligung das Mitglieder auf diesen Hinweis hinzuweisen?
Bin ich als Mitglied verpflichtet, falls ich schon mal KG erhalten habe, mir das selbst nach Jahren, noch zu merken?
VIELEN DANK!
nur mal eine Frage
die Krankenkasse beendete Mitte Januar (13.01.) Krankengeld und Mitgliedschaft, bevor überhaupt Krankengeld bewilligt worden ist. Nennt sich wohl Verwaltungsakt.
Im Dezember 2014 (15.12) war der Krankenkasse schon bekannt, dass Krankengeld gezahlt wird.
Gezahlt worden sind, auch 14 Tage bis zum 31.12.
Ab dem 01.01. wurde das Krankengeld abgelehnt, da es keine fortlaufende Arbeitsunfähigkeitsbescheigung gibt. (Diese gibt es erst ab dem 01.01.)
Die Krankenkasse weist erst am 28.01. darauf hin, dass eine lückenlose und fortlaufende Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festzustellen ist.
Und zwar mit dem Bewilliungsschreiben für das Krankengeld.
Person XY geht in Widerspruch und beruht sich auf
A) auf die Beratungspflicht § 14 SGB I
B) Das Gericht hat ebenfalls entschieden, dass die Krankenkasse ihr Mitglied darauf hinweisen muss, dass der Arzt bei weiterbestehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am letzten Tag des ablaufenden Zeitraums die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss. Wenn die Krankenkasse diesen Hinweis unterlässt, kann der Versicherte auch erst einen Tag später den Arzt aufsuchen. (Aktenzeichen L 16 KR 73/10)
Krankenkasse streitet das jetzt nicht ab und gibt die Sache an die "Fachabteilung"....
Meine Frage ist, ist die Krankenkasse verpflichtet vor jeder KG Bewilligung das Mitglieder auf diesen Hinweis hinzuweisen?
Bin ich als Mitglied verpflichtet, falls ich schon mal KG erhalten habe, mir das selbst nach Jahren, noch zu merken?
VIELEN DANK!