Kalendertägliches Krankengeld Berechnung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Reinca
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Kalendertägliches Krankengeld Berechnung

Beitrag von Reinca » 09.03.2015, 03:26

Hallo,
es geht um die Berechnung des kalendertäglichen Krankengeldes.
Leider habe ich hier im Forum nichts darüber gefunden.
Ich möchte gerne wissen, wie das monatlich berechnet wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem in den anderen Monat übergeht.

Krankmeldung vom 18.12. - 01.01.
Krankengeldüberweisung vom 19.12. bis 30.12.
(Warum wurde der 31.12. nicht berechnet?)

Krankmeldung vom 30.12. - 15.01.
Krankengeldüberweisung vom 01.01. - 15.01.

Krankmeldung vom 15.01. - 29.01.
Krankengeldüberweisung vom 16.01. - 29.01.

Krankmeldung vom 29.01. - 12.02.
Krankengeldüberweisung vom 01.02. - 12.02.
Nachzahlung 30.01. - 31.01.
(es wurde nur für 1 Kalendertag Krankengeld überwiesen)
Ist die Bechnung der Krankentage so richtig?

Ich verstehe das nicht so richtig, somit werden ja nur 27 Tage berechnet , obwohl man 28 Tage AU ist.

Danke schon mal im Voraus.

Gruß
Reinca

Catweazle
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Beitrag von Catweazle » 09.03.2015, 10:30

Absolut korrekt... Ein Monat bei der KK-Berechnung hat 30 Tage

Texis
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Beitrag von Texis » 09.03.2015, 13:12

Das ist NICHT korrekt.

Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt bei VOLLEN Monaten immer mit 30 Tagen. Ist ein Monat nicht voll mit Krankengeld belegt, sind die restlichen Kalendertage des betreffenden Monats anzusetzen (§ 47 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Man sagt auch, volle Monate werden mit 30 Tagen gerechnet, angebrochene Monate "spitz", d.h. tagesgenau.

In dem oben genannten Beispiel verstehe ich es so, dass der erste Tag der AU der 18.12.2014 ist und die AU dauert bis Februar 2015. Dann sind es im Dezember 14 Tage mit Krankengeld, im Januar 30 Tage (weil voller Monat), im Februar 12 Tage (letzter Tag der AU 12.02). Insgesamt also 56 Tage mit Krankengeld.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 09.03.2015, 13:20

Kann ich nur zustimmen.
der 31.12. ist ein Tag der auch mit Krankengeld belegt werden muss.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 09.03.2015, 20:06

broemmel hat geschrieben:Kann ich nur zustimmen.
der 31.12. ist ein Tag der auch mit Krankengeld belegt werden muss.
Kann ich nicht zustimmen - weil die Infos des Themenerstellers zu dürftig sind. Handelt es sich um Krankengeld aus Arbeitsentgelt (dann ist der 31.12. zu zahlen), oder handelt es sich um Krankengeld aus Arbeitslosengeld (dann ist der 31.12. nicht zu zahlen)?

Gruß
Swantje

Texis
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Beitrag von Texis » 09.03.2015, 21:03

Aus welchen §§ begründet sich der "volle Monat" bei Krankengeld aus Arbeitslosengeld ?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.03.2015, 23:20

Texis hat geschrieben:Aus welchen §§ begründet sich der "volle Monat" bei Krankengeld aus Arbeitslosengeld ?
Hallo,
nach meiner Meinung geht das aus dem § 47 SGB V. hervor.
Gruss
Czauderna

Reinca
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Beitrag von Reinca » 09.03.2015, 23:49

Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten.

@Texis
In dem oben genannten Beispiel verstehe ich es so, dass der erste Tag der AU der 18.12.2014 ist und die AU dauert bis Februar 2015. Dann sind es im Dezember 14 Tage mit Krankengeld, im Januar 30 Tage (weil voller Monat), im Februar 12 Tage (letzter Tag der AU 12.02). Insgesamt also 56 Tage mit Krankengeld
Die Krankengeldzahlung erfolgt bereits seit 11.04.14 und besteht noch weiterhin. Die Krankschreibung erfolgt 14-tägig.
Mir ist es erst jetzt durch die Nachzahlung (30.01. - 31.01.) aufgefallen, da statt 2 Kalendertage nur einer gezahlt wurde.
Ich habe alle Abrechnungszeiten überprüft und habe festgestellt, dass immer nur 30 Tage berechnet wurden.

@Swantje B.
Kann ich nicht zustimmen - weil die Infos des Themenerstellers zu dürftig sind. Handelt es sich um Krankengeld aus Arbeitsentgelt (dann ist der 31.12. zu zahlen), oder handelt es sich um Krankengeld aus Arbeitslosengeld (dann ist der 31.12. nicht zu zahlen)?
Es handelt sich um Krankengeld aus Arbeitsentgelt.


Was bedeutet "voller" Kalendermonat? Innerhalb eines Monats AU zu sein?

Gruß Reinca

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.03.2015, 00:16

Hallo,
es kommt darauf an, wann die Krankengeldzahlung begann -
Beispiel : Die Krankengeldzahlung begann am 15.12.2014 - hier wird der 31.12. mit Krankengeld belegt, der Januar mit 30 Tagen und der Februar ebenfalls mit 30 Tagen usw. usw.
Gruss
Czauderna

Reinca
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Beitrag von Reinca » 10.03.2015, 01:02

Hallo Czauderna,
es kommt darauf an, wann die Krankengeldzahlung begann -
Die Krankengeldzahlung erfolgt bereits seit 11.04.14 und besteht noch weiterhin.

Gruß Reinca

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.03.2015, 06:46

Hallo,
Ja, hab ich gelesen, mein Beispiel sollte etwas einfacher die Sache erklären .
Also, konkret auf deinen Fall, wenn die Kasse keinen Fehler gemacht hat, dann wurden die Monate Mai, Juli,August,Oktober,Dezember 2014 mit jeweils 30 Tagen ausgezahlt (solltest du nachprüfen können), es müssten genau
260 Tage x Nettokrankengeldes sein.
Alles Andere wäre in meinen Augen falsch.
Gruß
Czauderna

Reinca
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Beitrag von Reinca » 10.03.2015, 15:07

Hallo Czauderna,
vielen Dank nochmal.
Ja, so wurde es auch berechnet. Dann scheint es ja korrekt zu sein.

Oder hat jemand anderes eine andere Meinung?

Gruß Reinca

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