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Genehmigungsfrist für Kuren

Verfasst: 06.03.2015, 12:46
von Lumpie
Hallo zusammen,

Ich habe einer Frage zu den Genehmigungsfristen bei Kuranträgen.

Aus meiner täglichen Arbeit im Sanitätshaus kenne ich das "neue" Patientenrechtegesetz. Dies regelt, dass ein Kostenträger innerhalb von 3 - 5 Wochen (je nachdem) über einen Kostenanschlag entscheiden muss.
OK, bei einem Kurantrag handelt es sich nicht um einen Kostenanschlag. Aber findet das Gesetz hier auch Anwendung, bzw. gibt es eine andere Regelung?

Im konkreten Fall wartet mein Schwager bereits seit Ende November 2014 auf eine Genehmigung/Ablehnung seiner Krankenkasse. Auf Nachfragen wird er bisher nur ohne konkrete Aussagen hingehalten.

Many Greetz,
Lumpie

Verfasst: 06.03.2015, 14:07
von Czauderna
Hallo,
richtig, das kann man so nicht vergleichen. Natürlich sind drei Monate schon ein sehr langer Zeitraum, aber es kann Gründe dafür geben, warum es so lange dauert. Zuerst wird es so sein, dass der Antrag nicht als "Eilantrag" gekennzeichnet wurde bzw., dass aus den Antragsunterlagen die Dringlichkeit der "Kur" hervorgeht. Dann könnte es so sein, dass der MDK beauftragt wurde und dieser noch ärztliche Unterlagen benötigt, die er bisher nicht erhalten hat, dann wäre die Frage, um welche "Kur" es sich da überhaupt handelt - die "Kur" als solches gibt es eigentlich nicht mehr, es nennt sich heute Rehabilitationsmaßnahme, und je nachdem wie der versicherungsrechtliche Status des Antragsstellers ist, kann es auch sein, dass die Kasse überhaupt nicht zuständig ist sondern z.B. der Rentenversicherungsträger (um das festzustellen, darf man aber seitens der Kasse keine drei Monate benötigen), und natürlich kann es auch sein, dass es direkt an der Kasse selbst liegt (Personalmangel, Arbeitsüberlastung oder schlicht und einfach "Schlamperei". Mein Rat, schriftlich zum Entscheid auffordern, mit den gesetzlichen Bestimmungen argumentieren und eine Woche nach Versand des Briefes nochmals nach haken.
Gruss
Czauderna