Genehmigungsfrist für Kuren
Verfasst: 06.03.2015, 12:46
Hallo zusammen,
Ich habe einer Frage zu den Genehmigungsfristen bei Kuranträgen.
Aus meiner täglichen Arbeit im Sanitätshaus kenne ich das "neue" Patientenrechtegesetz. Dies regelt, dass ein Kostenträger innerhalb von 3 - 5 Wochen (je nachdem) über einen Kostenanschlag entscheiden muss.
OK, bei einem Kurantrag handelt es sich nicht um einen Kostenanschlag. Aber findet das Gesetz hier auch Anwendung, bzw. gibt es eine andere Regelung?
Im konkreten Fall wartet mein Schwager bereits seit Ende November 2014 auf eine Genehmigung/Ablehnung seiner Krankenkasse. Auf Nachfragen wird er bisher nur ohne konkrete Aussagen hingehalten.
Many Greetz,
Lumpie
Ich habe einer Frage zu den Genehmigungsfristen bei Kuranträgen.
Aus meiner täglichen Arbeit im Sanitätshaus kenne ich das "neue" Patientenrechtegesetz. Dies regelt, dass ein Kostenträger innerhalb von 3 - 5 Wochen (je nachdem) über einen Kostenanschlag entscheiden muss.
OK, bei einem Kurantrag handelt es sich nicht um einen Kostenanschlag. Aber findet das Gesetz hier auch Anwendung, bzw. gibt es eine andere Regelung?
Im konkreten Fall wartet mein Schwager bereits seit Ende November 2014 auf eine Genehmigung/Ablehnung seiner Krankenkasse. Auf Nachfragen wird er bisher nur ohne konkrete Aussagen hingehalten.
Many Greetz,
Lumpie