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krankenkassenwechsel und formalitäten

Verfasst: 04.03.2015, 17:25
von Miep
hallo,

ich möchte gern die kasse wechseln. bin bei meiner aktuellen mehr als 18 monate mitglied.

nun habe ich folgende fragen:

kann man problemlos während einer laufenden, d.h. genehmigten psychotherapie die krankenkasse wechseln? muss die neue kasse das verbliebene kontingent übernhemen?

wie ist da die vorgehensweise? oder kümmert sich der therapeut nach einlesen der neuen chipkarte um alles?

eine baldige entbindung stellt auch kein problem für einen wechsel dar? ist ja mit hohen kosten verbunden. das neugeborene soll dann über mich bei der neuen kasse familienversichert werden.

wenn ich diesen monat die alte kasse kündige, ab wann bin ich dann mitglied bei der neuen? 01.juni?

danke.

Verfasst: 04.03.2015, 20:14
von Czauderna
Hallo,
ja, wenn du noch im März kündigst kannst du zum 01.06.2015 in die neue Kasse wechseln. Leistungsanspruch hast du ab dem 1. Tag der Mitgliedschaft, dies gilt grundsätzlich für alle Kassenleistungen, damit auch für die Psychotherapie, vorausgesetzt, es handelt sich um eine Vertragsbehandlung, also keine Einzelfallentscheidung, z.B. Nichtvertragsbehandler und Kostenerstattungsverfahren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 05.03.2015, 08:50
von Miep
Hallo,

danke für Deine Antwort.

Ja, es handelt sich bei der Psychotherapie um eine Vetragsbehandlung und es sind vom bewilligten Kontingent noch Stunden übrig.

Erledigt der Therapeut da die Formalitäten oder muss ich aktiv werden?

Soll ich die neue Kasse schon mit Zusendung des Mietgliedsantrages über die laufende Behandlung informieren?

Darf man mich deswegen wirklich nicht ablehnen?

Danke.

Verfasst: 05.03.2015, 15:55
von Czauderna
Hallo,
um den reibungslosen Übergang mit sicherzustellen, empfehle ich dir schon, sobald du die Kündigungsbestätigung deiner alten Kasse erhalten hast und den Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse unterschrieben hast, alle Beteiligten zu informieren, und "nein", deine neue Kasse darf dich nicht ablehnen.
Gruss
Czauderna