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Frage zur Krankengeld und Verletzungsgeld

Verfasst: 27.02.2015, 11:54
von guckstgdu
Hallo,

ich habe eine kurze Frage zur Thematik Verletzungsgeld. Es geht darum, dass ich ab ersten Dezember wegen sehr schwerer Erkrankung 1 Krankengeld beziehe. Mitte Dezember war unabhängig davon seit längerem ein Termin für die Metallentfernung von Knochenverschraubungen eines Arbeitsanfalles vereinbart gewesen. Die BG genehmigte die Kostenübernahme. Anspruch auf Verletzungsgeld wird, so hieß es, geprüft. Dafür war ich 6 Wochen krank geschrieben. Anschließend wurde ich wieder wegen meiner vorigen Erkrankung 1 krankgeschrieben.

Nun weigert sich die BG, Verletzungsgeld auszuzahlen. Weder Krankenkasse noch die BG hat mich darüber informiert. Ich habe es zufällig bei Einsicht der BG-Akte gelesen.

Was ist passiert? Die Krankenkasse hat meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der BG zugeschickt, wo der Diagnoseschlüssel enthalten war. Sofort ging ein Schreiben an die Krankenkasse, dass kein Verletzungsgeld ausbezahlt werden soll: Es heißt: („Die Erkrankung (Erkrankung 1) ist nicht Folge eines Arbeitsunfalls).

Erstes Problem: Es gibt leider eine Überschneidung bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen der Krebserkrankung und dem Verletzungsgeld. Gedacht war eigentlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen der ersten Erkrankung endet, die OP getätigt wird und somit Verletzungsgeld bezahlt wird, und anschließend nach Abheilung wieder Arbeitsunfähigkeit wegen der schweren Erkrankung stattfindet. Aber mein Arzt hat dies versäumt.

Zweites Problem:

Nach knapp 3 Monaten ohne Zahlungseingang habe ich meine Krankenkasse angerufen, warum weder Krankengeld noch Verletzungsgeld eingegangen ist. Sie antworteten darauf, dass keine Auszahlscheine eingegangen sind.

Jetzt meine wichtige Frage: Soll ich ein Auszahlschein für den kompletten Zeitraum ausstellen lassen? Oder zwei verschiedene und den Zeitraum des Verletzungsgeldes rauslassen? Habe gehört, dass bei einer lückenhaften Krankschreibung das Krankengeld sofort eingestellt werden kann. Deshalb bin ich mir total unsicher, wie ich verfahren soll.

Kann ich mich eigentlich wehren und Schadenersatz verlangen, da die Krankenkasse einfach meine Krankenverlauf und –behandlung der BG weiterleitet, ohne eine Einwilligung von mir erhalten zu haben? Ich war mal nach der Scheidung in psychologischer Behandlung, und die hat die Krankenkasse auch der BG weitergeleitet, und die BG nutz diese Info und teilt dies jedem Arzt mit.

Bedanke mich schon mal bei euch….

Verfasst: 27.02.2015, 14:24
von Czauderna
Hallo,
wenn ich es richtig gelesen habe, standest du schon im Krankengeldbezug als die Sache mit der BG. dazu kam. Grundsätzlich ist zu sagen, dass grundsätzlich das Krankengeld weiter zu zahlen ist, solange eine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird (Krankengeldauszahlscheine).
Ob nun die BG. für einen bestimmten Zeitraum Verletztengeld bewilligt, dass sollte meiner Meinung nach Aufgabe der Krankenkasse zu sein, dies zu klären, d.h. die Kasse wird einen Zahlungsauftrag der BG erhalten (bei versicherungspflichtigen Mitgliedern - bei freiwillig Versicherten zahlt die BG. meines Wissens nach selbst das Verletztengeld aus). wenn dies nicht geschieht weil die BG: ablehnt, so wie in deinem Fall, dann muss die Kasse meiner Meinung nach das Krankengeld weiter zahlen. Also, einen Auszahlschein der Kasse vorlegen, das müsste genügen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.03.2015, 18:32
von guckstgdu
Hallo Czauderna,

mit deiner Vermutzung liegst du richtig. Krankengeld wurde per Schreiben von der Krankenkasse bereits bewilligt. Der Arzt hat nur statt Auszahlscheine auszustellen regelmässig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt, welche die Krankenkasse erhalten hat.

Mich wundert es halt, dass die BG kein Verletzungsgeld zahlen möchte, da eine anderweitige Erkrankung vorliegt. Aber dann werde ich das so machen, dass ich über den gesamten Zeitdauer einen Auszahlschein austellen lassen werde und den Zeitraum mit einfließen lasse.

Ich werde dir noch eine persönliche Narchricht hinterlassen... Vielen Dank für deine Hilfe...