Frage zur Krankengeld und Verletzungsgeld
Verfasst: 27.02.2015, 11:54
Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Thematik Verletzungsgeld. Es geht darum, dass ich ab ersten Dezember wegen sehr schwerer Erkrankung 1 Krankengeld beziehe. Mitte Dezember war unabhängig davon seit längerem ein Termin für die Metallentfernung von Knochenverschraubungen eines Arbeitsanfalles vereinbart gewesen. Die BG genehmigte die Kostenübernahme. Anspruch auf Verletzungsgeld wird, so hieß es, geprüft. Dafür war ich 6 Wochen krank geschrieben. Anschließend wurde ich wieder wegen meiner vorigen Erkrankung 1 krankgeschrieben.
Nun weigert sich die BG, Verletzungsgeld auszuzahlen. Weder Krankenkasse noch die BG hat mich darüber informiert. Ich habe es zufällig bei Einsicht der BG-Akte gelesen.
Was ist passiert? Die Krankenkasse hat meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der BG zugeschickt, wo der Diagnoseschlüssel enthalten war. Sofort ging ein Schreiben an die Krankenkasse, dass kein Verletzungsgeld ausbezahlt werden soll: Es heißt: („Die Erkrankung (Erkrankung 1) ist nicht Folge eines Arbeitsunfalls).
Erstes Problem: Es gibt leider eine Überschneidung bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen der Krebserkrankung und dem Verletzungsgeld. Gedacht war eigentlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen der ersten Erkrankung endet, die OP getätigt wird und somit Verletzungsgeld bezahlt wird, und anschließend nach Abheilung wieder Arbeitsunfähigkeit wegen der schweren Erkrankung stattfindet. Aber mein Arzt hat dies versäumt.
Zweites Problem:
Nach knapp 3 Monaten ohne Zahlungseingang habe ich meine Krankenkasse angerufen, warum weder Krankengeld noch Verletzungsgeld eingegangen ist. Sie antworteten darauf, dass keine Auszahlscheine eingegangen sind.
Jetzt meine wichtige Frage: Soll ich ein Auszahlschein für den kompletten Zeitraum ausstellen lassen? Oder zwei verschiedene und den Zeitraum des Verletzungsgeldes rauslassen? Habe gehört, dass bei einer lückenhaften Krankschreibung das Krankengeld sofort eingestellt werden kann. Deshalb bin ich mir total unsicher, wie ich verfahren soll.
Kann ich mich eigentlich wehren und Schadenersatz verlangen, da die Krankenkasse einfach meine Krankenverlauf und –behandlung der BG weiterleitet, ohne eine Einwilligung von mir erhalten zu haben? Ich war mal nach der Scheidung in psychologischer Behandlung, und die hat die Krankenkasse auch der BG weitergeleitet, und die BG nutz diese Info und teilt dies jedem Arzt mit.
Bedanke mich schon mal bei euch….
ich habe eine kurze Frage zur Thematik Verletzungsgeld. Es geht darum, dass ich ab ersten Dezember wegen sehr schwerer Erkrankung 1 Krankengeld beziehe. Mitte Dezember war unabhängig davon seit längerem ein Termin für die Metallentfernung von Knochenverschraubungen eines Arbeitsanfalles vereinbart gewesen. Die BG genehmigte die Kostenübernahme. Anspruch auf Verletzungsgeld wird, so hieß es, geprüft. Dafür war ich 6 Wochen krank geschrieben. Anschließend wurde ich wieder wegen meiner vorigen Erkrankung 1 krankgeschrieben.
Nun weigert sich die BG, Verletzungsgeld auszuzahlen. Weder Krankenkasse noch die BG hat mich darüber informiert. Ich habe es zufällig bei Einsicht der BG-Akte gelesen.
Was ist passiert? Die Krankenkasse hat meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der BG zugeschickt, wo der Diagnoseschlüssel enthalten war. Sofort ging ein Schreiben an die Krankenkasse, dass kein Verletzungsgeld ausbezahlt werden soll: Es heißt: („Die Erkrankung (Erkrankung 1) ist nicht Folge eines Arbeitsunfalls).
Erstes Problem: Es gibt leider eine Überschneidung bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwischen der Krebserkrankung und dem Verletzungsgeld. Gedacht war eigentlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen der ersten Erkrankung endet, die OP getätigt wird und somit Verletzungsgeld bezahlt wird, und anschließend nach Abheilung wieder Arbeitsunfähigkeit wegen der schweren Erkrankung stattfindet. Aber mein Arzt hat dies versäumt.
Zweites Problem:
Nach knapp 3 Monaten ohne Zahlungseingang habe ich meine Krankenkasse angerufen, warum weder Krankengeld noch Verletzungsgeld eingegangen ist. Sie antworteten darauf, dass keine Auszahlscheine eingegangen sind.
Jetzt meine wichtige Frage: Soll ich ein Auszahlschein für den kompletten Zeitraum ausstellen lassen? Oder zwei verschiedene und den Zeitraum des Verletzungsgeldes rauslassen? Habe gehört, dass bei einer lückenhaften Krankschreibung das Krankengeld sofort eingestellt werden kann. Deshalb bin ich mir total unsicher, wie ich verfahren soll.
Kann ich mich eigentlich wehren und Schadenersatz verlangen, da die Krankenkasse einfach meine Krankenverlauf und –behandlung der BG weiterleitet, ohne eine Einwilligung von mir erhalten zu haben? Ich war mal nach der Scheidung in psychologischer Behandlung, und die hat die Krankenkasse auch der BG weitergeleitet, und die BG nutz diese Info und teilt dies jedem Arzt mit.
Bedanke mich schon mal bei euch….