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MDK-Enscheidung/Entlassungsbericht Klinik

Verfasst: 17.02.2015, 17:36
von julia128
Hallo Forum,
meine Situation ganz kurz - bin seit Sommer 2014 AU wg.depressiver Episode/BurnOut, erste Hilfe Gruppentherapie "Notprogramm BurnOut" im Herbst 2014, dann Tagesklinik 4 Wochen Januar 2015, dort zunächst ein Entlassungsversuch mit dem Attest für die Krankenkasse dass dringend eine ambulante Verhaltenstherapie empfohlen wird bzw. erforderlich ist. Diagnosenstellung war Depression und Panikstörung.

Bei Therapeuten auf der Warteliste seit August 2014 (fast sofort nach erster AU), habe jetzt eine Therap. gefunden, aber über Kostenerstattung.
Gestern Anruf der KK - warum denn nun das Attest der Tagesklinik, es wäre doch schon eine Therapie genehmigt worden (eben besagte "Notfallgruppe" - so wurde das tatsächlich bezeichnet). Ich erklärte kurz, worum es sich da gehandelt hatte. Mitarbeiter meinte, dass müsste dann über den MDK entschieden werden ob mir sofort die Therapie über Kostenerstattung genehmigt wird bzw ich warten muss. Und ich solle doch zusammen mit meinem Antrag auf Übernahme der Kosten für die Therapie gleich den Entlassungsbericht der Tagesklinik in Kopie mitschicken.

Meine Frage: Ist das rechtens - ich war bisher der Meinung, wenn der MDK etwas wissen möchte, dann könne er die Gutachten direkt bei meiner behandelnden Ärztin anfordern (?). Und die KK geht das wahrscheinlich nichts an, was da drin steht.
Sollte ich das Gutachten nicht schicken, was dann ?
Sollte ich die Kostenerstattung nicht genehmigt bekommen, müsste ich auf einen Platz warten - vielleicht noch Monate. Mir wird es aber nicht besser gehen dann, bzw. ich werde nicht arbeitsfähig sein. Was tun wenn der MDK mich gesund schreibt ?
Mit der Tagesklinik war ich überein gekommen, dass ich jederzeit wiederkommen kann, eventuell wenn ich etwas über die Einzeltherapie stabilisiert bin. Ich hatte massive Zunahme von körperlichen Symptomen wie Herzrasen, Schwindel usw. in der Klinik und die Ärztin dort meinte, es wäre noch zu früh gewesen bzw. ich sollte jetzt sehen ob ich durch die Einzeltherape stabiler werde.

Wie soll ich vorgehen ?
Vielen Dank

Verfasst: 17.02.2015, 17:57
von Czauderna
Hallo,
du willst das Kostenerstattungsverfahren durch die Kasse ??. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Die Regel ist Vertragsbehandlung und dort eine zumutbare Wartezeit. Also, um die Kasse, bzw. den MDK davon zu überzeugen, dass Du die Ausnahme bist solltest du auch alles daran setzen dass die Kasse in die Lage versetzt wird dir eine Bewilligung über das Kostenerstattungsverfahren zu geben. Natürlich kannst du es auch lassen, allerdings musst du dann mit einer Ablehnung rechnen und dann wird es holprig werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 17.02.2015, 18:57
von GerneKrankenVersichert
Der schnellste Weg ist es tatsächlich, wenn du den Bericht an die Kasse schickst und diese ihn an den MDK weiterleitet. Das geht auch im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "nur vom MDK zu öffnen".

Du kannst natürlich darauf bestehen, dass der MDK das Gutachten bei der Ärztin oder der Tagesklinik anfordert. Allerdings dauert das erfahrungsgemäß wesentlich länger.

Grundsätzlich - hast du mal bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung wegen es Therapieplatzes bei einem kassenzugelassenen Therapeuten nachgefragt? Die kassenärztliche Vereinigung hat den sogenannten Sicherstellungsauftrag und muss dafür sorgen, dass genügend Therapeuten mit Kassenzulassung vorhanden sind und die Wartezeiten nicht zu lange dauern.