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Berufl. Wiedereingliederung via Krankenkasse
Verfasst: 17.02.2015, 14:13
von Uffeline
Hallo liebe ExpertInnen!
Ich brauche mal eine Auskunft. Ich bin in voller EM-Rente, befristet, möchte aber schon vor Ablauf der Rente wieder arbeiten, eigentlich so schnell wie möglich. Leider bin ich schon mehrere Jahre aus dem Beruf raus und traue mir deshalb volle 8 oder auch nur 4 Stunden täglich noch nicht zu, möchte deshalb ein Wiedereingliederungsverfahren nutzen, das sogenannte Hamburger Modell. Ich bin nämlich noch immer bei meinem AG angestellt. Jetzt gibt es aber ein Problem: EM-Rentner bekommen so ein Verfahren nicht, nur Leute, die Alg1 oder Krankengeld beziehen. Wiedereingliederung schließt Rente grundsätzlich aus und umgekehrt, sagte die DRV Bund. Konkret ist es so:
Die BA sagt nein, weil kein Alg1-Anspruch. Das Jobcenter sagt nein; es gebe dann keine Leistungen, weil volle EM-Rente = erwerbsunfähig = JC nicht zuständig. Und Wegfall der Rente wg. Eingliederungserzwingung = selbst verschuldete Bedürftigkeit = JC wieder nicht zuständig, ebenso wie dann, wenn ich ohne das Verfahren und vorerst ohne Bezahlung (denn nicht voll leistungsfähig, dann auch kein Gehalt) bei meinem AG arbeiten würde (geht aber ohnehin nicht, habe leider keinen reichen Ehemann). Die DRV Bund sagt nein, denn via Rentenversicherung ist so ein Verfahren nur im Anschluss an eine Reha möglich und zwar innerhalb von 4 Wochen danach, dann gäbe es Übergangsgeld.
Ist via Krankenkasse eine Wiedereingliederung möglich, mit Krankengeldbezug? Welche Voraussetzungen gibt es für Krankengeldbezug, nach wievielen Jahren hat man bei derselben Erkrankung wieder einen Anspruch darauf bzw. hat man überhaupt irgendwann nochmal einen Anspruch darauf bei derselben Erkrankung?
Es muss doch eine Möglichkeit geben, auch nach sehr langer Krankheit wieder ins Berufsleben einsteigen zu können, ohne sofort volle Leistung bringen zu müssen - das steht doch jedem anderen Kranken auch zu und nur weil man EM-Rentner ist hat man nicht die Chance, genauso langsam wieder einzusteigen wie ein ebenfalls arbeitsunfähiger, aber nicht so lange krank gewesener Mensch? Das wäre ja absurd...
Herzlichen Dank für die Infos!
Verfasst: 17.02.2015, 15:03
von broemmel
Sorry. Als Rentner bist Du ohne Krankengeldanspruch versichert.
Das Hamburger Modell scheidet deshalb über die Krankenkasse aus.
Verfasst: 17.02.2015, 15:08
von Uffeline
Hallo broemmel, danke für Deine Antwort!
Ich meinte natürlich nicht Rente PLUS Krankengeld. Wie gesagt, die Rente fällt dann sofort weg, wenn ich die Wiedereingliederung anfange,
also bin ich dann keine Rentnerin mehr!
Bitte unter diesem Gesichtspunkt betrachten.
Verfasst: 17.02.2015, 17:38
von broemmel
Hab ich.
Du bist nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
So wie ich Dich verstehe möchtest Du eine Wiedereingliederung beginnen und bei gleichzeitigem Wegfall der Rente in den Krankengeldbezug.
Und so fehlt es am Krankengeldanspruch.
Verfasst: 17.02.2015, 18:52
von Uffeline
Ah, jetzt hab ich es verstanden. Danke!
Aber es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, moderat wieder einzusteigen?
450,-€-Job beim alten Arbeitgeber is' nich', Alg1 nicht, Alg2 nicht, Rente nicht, Übergangsgeld nicht, Krankengeld sowieso nicht...
wovon soll denn dann jemand, der aus der Rente raus und in seine alte Firma zurück will, leben?
Verfasst: 17.02.2015, 19:15
von Czauderna
Hallo,
wenn nix da ist zum leben, warum kein ALG-2 ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.02.2015, 19:39
von Uffeline
Weil das Jobcenter mich ja in die EM-Rente geschickt hatte und jetzt sagt, wenn ich die Rente beende durch diese Wiedereingliederung ist das eine selbst verschuldete Bedürftigkeit und in diesem Fall bekommt man kein Alg2.
Verfasst: 17.02.2015, 21:06
von GerneKrankenVersichert
Ich würde mich mit der Antwort der Rentenversicherung nicht zufrieden geben. Dieses Forum ist wahrscheinlich der richtige Ansprechpartner:
https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html ... tid]=15088
Bei einer ähnlichen Anfrage antwortet die Deutsche Rentenversicherung:
wird für einen arbeitsunfähigen Versicherten eine stufenweise Wiedereingliederung in seinem bisherigen Arbeitsverhältnis angeregt und
kann die Krankenkasse die Leistung nicht erbringen weil ein Anspruch auf Krankengeld wegen Aussteuerung nicht mehr besteht, hat der Rentenversicherungsträger die Möglichkeit, die stufenweise Wiederaufnahme der Tätigkeit des Versicherten im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 33,34 SGB IX zu fördern.
Eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger setzt jedoch voraus, dass die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese liegen dann vor, wenn der Betreffende ausreichend belastbar ist und eine positive Prognose gegeben ist. Im übrigen muss der Arbeitgeber dieser Maßnahme ebenfalls zustimmen.
Im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung wird der Arbeitnehmer schonend aber kontinuierlich an den Arbeitsplatz herangeführt.
Die Gesamtdauer der Maßnahme und die täglich zumutbare Arbeitszeit werden vom zuständigen Arzt festgelegt.
Inwieweit der Rentenversicherungsträger Eingliederungshilfen an den Arbeitgeber erbringen kann, ist mit dem Fachberater für Rehabilitation im Einzelfall zu klären.
Wir empfehlen daher dringend, sich mit einem Fachberater für Rehabilitation in Verbindung zu setzen.
Vorsorglich sollte ein Antrag auf Weiterzahlung der Rente gestellt werden.
Deutsche Rentenversicherung - Gerne beraten wir Sie persönlich
Verfasst: 17.02.2015, 21:07
von Frau_in_KV
In deinem Rentenbescheid steht doch, wie viele Stunden pro Woche du noch arbeiten kannst/darfst, bzw. bis zu welchem Betrag du zusätzlich Einkommen erziehlen darfst. Dazu zählen auch ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen.
Innerhalb dieser Grenze beginnst du.
Ca. 4 Monate vor Ablauf der EU-Rente stellst du den Weiterbewilligungsantrag alternativ Antrag auf Teil-EU-Rente und/oder alternativ Antrag auf Teilhabe zur Arbeit. Zu diesem Antrag brauchst du ein ausführliches fachärztliches Attest, welches die Erfolgsaussichten bescheinigt, einschließlich einer Beschreibung, wie das Hamburger Modell umgesetzt werden soll.
Wenn dir das zu lange dauert, kann es schwierig werden.
Wieso hat dich das Jobcenter in die Rente geschickt?
Ob das rechtens ist, kannst du bei tacheles minus sozialhilfe abklären lassen.
Verfasst: 18.02.2015, 18:57
von Uffeline
Hallo! Danke für Eure Mühe!
Das JC forderte mich auf, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, nachdem ich ein Jahr im Alg2-Bezug war (Reha-Abteilung zuständig) und der Ärztl. Dienst der BA mich zum 2. Mal als nicht arbeitsfähig, also nichtmal 3 Stunden täglich, beurteilt hatte. Bei Nicht-Beantragung kein Alg2, also stellte ich den Antrag (hatte ich bis dahin nicht gemacht weil ich Angst hatte, aus der Rente nie wieder zurück an meinen Arbeitsplatz zu kommen... wie man sieht waren meine Ängste nicht ganz unbegründet). Wurde leider auch gleich bei der ersten Begutachtung als voll erwerbsgemindert verurteilt und in Rente gesteckt.
- Wenn ich es richtig verstehe muss also mein Arzt bescheinigen, dass ich wieder fit bin und mit dem Bericht gehe ich dann zur DRV und stelle den Antrag auf Teilhabe?
Ich bin allerdings seit November nicht mehr in Behandlung.
- Wer kontaktiert dann den Arbeitgeber, die DRV oder ich?
- Da die Rente dann ja wegfällt, bekomme ich dann Übergangsgeld?
Edit 20.02.:
Übergangsgeld bekommt man nur, wenn man noch Anspruch darauf hat, den habe ich nicht. Jetzt erfahren.
Verfasst: 19.02.2015, 11:26
von Frau_in_KV
Bitte, in deinem eigenen Interesse - nicht so schnell.
Worst case:
Dein Arzt bestätigt dir das gewünschte, das JC steckt dich in eine (gewünschte) Maßnahme, du erkrankst wieder aufgrund der gleichen Krankheit... dann sagt das JC selbstverschuldet. Dein RV-Träger wird das genau so sehen...
Die Folge davon wäre, dass du Sozialleistungen nur auf Darlehensbasis bekommen könntest...
Das willst du nicht wirklich, oder?
Deshalb, besprich dich mit deinem Hausarzt/deinem Facharzt, -suche dir einen kleinen Job, ca. 3 x 2 Stunden. In dem Umfang kann man im Sportverein Kinderturnen mitbetreuen, in der Nachbarschaftshilfe mitarbeiten, Blättchen austragen.
Wenn das gut geht, steigerst du die Stundenzahl auf insgesamt ca. 12 Stunden/Woche.
Wenn du drei, vier Monate diese 12 Stunden/Woche gearbeitet hast, dann, aber erst dann, kannst du mit deinem Arzt reden.
Du hast dann einen Grundstock, um die EU-Rente in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit abzuändern, ohne dann man dir unterstellen kann, du hättest evtl. deine Bedürftigkeit selbst verschuldet.
Hast du einen GdB?
Falls nein, ist es vielleicht eine Überlegung wert, das nachzuholen.
Ich würde mich auf jeden Fall erst beim VdK beraten lassen, bevor ich dem RV-Träger ohne ausreichende Vorbereitung (s.o.) sage, ich bin wieder fitt, wie geht es weiter. - DAS fällt dir auf die Füße.
Traurig, sauer, verständnislos
Verfasst: 19.02.2015, 23:39
von Uffeline
Hallo nochmal.
Ich bin sehr niedergeschlagen. War heute in der offenen Sprechstunde der DRV, hatte schon die Formulare G100 (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte) und G130 (Anlage dazu) ausgefüllt und wollte die abgeben. Wurde damit zu einem Rehaberater geschickt und der sagte, nein, macht die DRV nicht, nur nach einer Reha und dann auch nur, wenn der Reha-Arzt das befürwortet. Aus EM-Rente heraus gebe es keine stufenweise Wiedereingliederung. Wenn ich "das Ding" (so nannte er die Unterlagen) abgebe werde die Rente sofort gestrichen und ich müsse zum Jobcenter, das aber eine Wiedereingliederung auch nicht zahlt, sondern mich vermitteln wird. Wenn ich die Arbeit dann aber doch nicht schaffe, müsse ich das ganze Rentenantragsverfahren nochmal von vorn angehen, weil mein Anspruch dann ja verwirkt ist. Ich könne also, wenn ich zum alten AG zurück will, da nur erstmal einen 450€-Job machen, dann selber die Stundenzahl steigern und bei mehr als 450,- € wird die Rente entsprechend gekürzt bis aufgehoben. Wenn ich dann scheitere, sei der Anspruch wenigstens nicht verwirkt. Also Weiterbewilligung beantragen und versuchen, den Job zu kriegen und zu machen.
Ich sagte, dass es fraglich ist, ob ein AG jemanden nach mehrjähriger Krankheit sofort gegen Bezahlung arbeiten lässt, für Bezahlung will er ja auch Leistung sehen und wenn noch nicht ganz klar ist, wie leistungsfähig der AN ist oder der eben noch nicht wieder so fit ist, dass er sofort
volle Leistung bringen kann, wird das nichts. Wenn er nichts zahlen muss wie bei der Wiedereingliederung und damit keine Gefahr des finanziellen Verlusts besteht, dann ist er natürlich viel eher dazu bereit, jemanden arbeiten zu lassen, so dass die Chancen, wieder einsteigen zu können, dann viel größer sind. Zum Andern gibt es in meinem Bereich nicht die Möglichkeit, lächerliche 12 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das ist IT und da muss ich erstmal vieles nachlernen bzw. mich neu einarbeiten, 3 Stunden pro Tag reichen da nicht aus zum Lernen
und Arbeiten!
Alles, was ich will ist ja einfach nur, wieder an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren (- ich bin da immer noch angestellt! Nicht arbeitslos also), Endziel 40h/Woche und nicht, irgendwo anders einen vorübergehenden Job zu machen! Ich brauche doch nur finanzielle Unterstützung während meiner Anfangszeit, in der ich noch nicht voll arbeiten kann und auch noch nicht den hohen Leistungsdruck wegstecken kann, der in meinem Bereich herrscht. Danach zahle ich doch selber wieder voll in die Rentenkasse ein.
Nein, Eingliederung für Rentner macht die DRV Bund nicht, Punkt.
Was für eine Logik ist das? Jemand, der frisch erholt und leistungsfähig aus einer mehrwöchigen Reha kommt und daher grünes Licht bekam darf innerhalb von 4 Wochen LANGSAM, SCHONEND und mit Welpenschutz durch AU ohne jeden Leistungsdruck STUFENWEISE = unter langsamer Steigerung der Belastung, wieder einsteigen. Aber jemand, der
jahrelang ebenfalls AU war (keine 3h/täglich), dessen Reha schon lange her ist und der ebenfalls langsame Steigerung braucht, eben WEIL er so lange 'raus ist, der soll auf einmal von jetzt auf gleich VOLLE Leistung bringen??? Finde den Fehler...
@ GerneKrankenVersichert
Das, was der im Forum sagte, stimmt also leider nicht.
Ich bin traurig, sauer und absolut verständnislos. Hänge jetzt anscheinend erstmal in dieser sch... Zwangs-EM-Rente fest und kann trotz meiner ungekündigten Stellung nicht an meinen Arbeitsplatz zurück.
Mal sehen, was mein AG zu meiner Anfrage bzgl. 450€-Job sagt...
P.S. @ Frau_in_KV
Sorry, habe Deine Frage nicht beantwortet. Ja, habe einen GdB von 60.
Verfasst: 20.02.2015, 10:39
von Uffeline
Guten Morgen!
Ich habe jetzt auch mal in diesem Rentenexperten-Forum gefragt. Die erste Antwort eines Mitlesers kam auch schon sehr schnell: "Geh arbeiten und gut iss." Da sind ja wirklich tolle Leute...