Wie prüft der Versicherungsnehmer ob Medikamente übernommen
Moderator: Czauderna
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Wie prüft der Versicherungsnehmer ob Medikamente übernommen
Moin, Moin,
ich konnte meine Frage leider nicht ausschreiben. Sie lautet:
[b]Wie prüft der Versicherungsnehmer ob Medikamente durch gesetzliche Krankenkassen übernommen werden müssen?[/b]
[b]Meine Beispiele:[/b]
Ich habe diagnostizierten Eisenmangel und Viamin D 3 Mangel Verordnet wurden die Präparate:
Plastulen 150 mg
Dekristol 20.000 Einheiten
Gegen Bronchitis bekam ich das Präparat
ACC 600 verordnet - was ich selber zahlen sollte
ACC long muss man aber nicht selber zahlen.
Wie vermeidet man dies als Betroffener?
LG Rolf
ich konnte meine Frage leider nicht ausschreiben. Sie lautet:
[b]Wie prüft der Versicherungsnehmer ob Medikamente durch gesetzliche Krankenkassen übernommen werden müssen?[/b]
[b]Meine Beispiele:[/b]
Ich habe diagnostizierten Eisenmangel und Viamin D 3 Mangel Verordnet wurden die Präparate:
Plastulen 150 mg
Dekristol 20.000 Einheiten
Gegen Bronchitis bekam ich das Präparat
ACC 600 verordnet - was ich selber zahlen sollte
ACC long muss man aber nicht selber zahlen.
Wie vermeidet man dies als Betroffener?
LG Rolf
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Grob vereinfacht gesagt werden verschreibungspflichtige Medikamente von den Kassen übernommen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente nicht. Ausnahmen bestätigen in beiden Fällen die Regel.
Ein Arzt darf nicht auf ein verschreibungspflichtiges Medikament ausweichen, wenn ein nichtverschreibungspflichtiges Medikament ausreicht (Beispiel ACC 600 und ACC long).
Wann nichtverschreibungspflichtige Medikamenten zu Kassenlassen verordnet werden dürfen, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss, das das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Hier findest du die Auflistung: https://www.g-ba.de/informationen/richt ... anlage/17/
Ob die medizinische Notwendigkeit und die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der verordnende Arzt.
Ein Arzt darf nicht auf ein verschreibungspflichtiges Medikament ausweichen, wenn ein nichtverschreibungspflichtiges Medikament ausreicht (Beispiel ACC 600 und ACC long).
Wann nichtverschreibungspflichtige Medikamenten zu Kassenlassen verordnet werden dürfen, regelt der Gemeinsame Bundesausschuss, das das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
Hier findest du die Auflistung: https://www.g-ba.de/informationen/richt ... anlage/17/
Ob die medizinische Notwendigkeit und die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der verordnende Arzt.
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@ GerneKrankenVersichert
Moin, Moin,
dann bietet sich doch gerade dazu mein Beispiel ACC Akut und ACC Long dazu an.
Wo ist bitte schön der Unterschied in den beiden Präparaten? ACC Long ist die retardierte Form und wird von meinem Hausarzt, nachdem sich der Sachverhalt offenbarte, mir nur noch verschrieben.
Ich denke ich bin anders gestrickt. Ich lasse mir das verordnen, was ich möchte und nicht das, was der Herr Medizinmann mir gedenkt zuzuteilen.
Würde mir das Arzt A verweigern, so bekomme ich es von Arzt B.
Mich kennen meine Pappenheimer, denn ich bin seit Dezember 2003 in Behandlung bei Ihnen. Ich möchte mit meinem Beitrag nicht den Eindruck erwecken Lehrmeister der Herren in Weiß zu sein. Es ist mir aber nicht leicht ein Medikament zu verordnen, denn vorher recherchiere ich den Sachverhalt und das hat bisher wunderbar geklappt.
Trotz allem aber fehlt mir die Erklärung ob die beiden Präparate von der Kasse bezahlt werden:
Plastulen 150 mg
Dekristol 20.000 Einheiten
LG Rolf
dann bietet sich doch gerade dazu mein Beispiel ACC Akut und ACC Long dazu an.
Wo ist bitte schön der Unterschied in den beiden Präparaten? ACC Long ist die retardierte Form und wird von meinem Hausarzt, nachdem sich der Sachverhalt offenbarte, mir nur noch verschrieben.
Ich denke ich bin anders gestrickt. Ich lasse mir das verordnen, was ich möchte und nicht das, was der Herr Medizinmann mir gedenkt zuzuteilen.
Würde mir das Arzt A verweigern, so bekomme ich es von Arzt B.
Mich kennen meine Pappenheimer, denn ich bin seit Dezember 2003 in Behandlung bei Ihnen. Ich möchte mit meinem Beitrag nicht den Eindruck erwecken Lehrmeister der Herren in Weiß zu sein. Es ist mir aber nicht leicht ein Medikament zu verordnen, denn vorher recherchiere ich den Sachverhalt und das hat bisher wunderbar geklappt.
Trotz allem aber fehlt mir die Erklärung ob die beiden Präparate von der Kasse bezahlt werden:
Plastulen 150 mg
Dekristol 20.000 Einheiten
LG Rolf
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Re: @ GerneKrankenVersichert
Dann hoffe ich für den Hausarzt, dass das bei einer Prüfung nicht auffällt. Das sind die Fälle, in denen die Ärzte die Medikamente "aus eigener Tasche" zahlen müssen.Lighthouse hat geschrieben:Wo ist bitte schön der Unterschied in den beiden Präparaten? ACC Long ist die retardierte Form und wird von meinem Hausarzt, nachdem sich der Sachverhalt offenbarte, mir nur noch verschrieben.
Das wird dir hier niemand beantworten können, da der Arzt aufgrund medizinischer Notwendigkeit und/oder Vorliegen von Ausnahmegründen entscheidet. Aber da du deinen Arzt im Griff hast, dürfte das doch kein Problem darstellen.Lighthouse hat geschrieben: Trotz allem aber fehlt mir die Erklärung ob die beiden Präparate von der Kasse bezahlt werden:
Plastulen 150 mg
Dekristol 20.000 Einheiten
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Re: @ GerneKrankenVersichert
[quote="GerneKrankenVersichert"][quote="Lighthouse"]Wo ist bitte schön der Unterschied in den beiden Präparaten? ACC Long ist die retardierte Form und wird von meinem Hausarzt, nachdem sich der Sachverhalt offenbarte, mir nur noch verschrieben.
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Dann hoffe ich für den Hausarzt, dass das bei einer Prüfung nicht auffällt. Das sind die Fälle, in denen die Ärzte die Medikamente "aus eigener Tasche" zahlen müssen.
[quote="Lighthouse"]
Trotz allem aber fehlt mir die Erklärung ob die beiden Präparate von der Kasse bezahlt werden:
Plastulen 150 mg
Dekristol 20.000 Einheiten
[/quote]
Das wird dir hier niemand beantworten können, da der Arzt aufgrund medizinischer Notwendigkeit und/oder Vorliegen von Ausnahmegründen entscheidet. Aber da du deinen Arzt im Griff hast, dürfte das doch kein Problem darstellen.[/quote]
[b]Ich frage mich, welchen Nutzen mir Deine Antwort bringt? Da rufe ich STADA, den Hersteller von Plastulen, und Mibe GmbH, den Hersteller von Dekristol an und frage danach.
Außerdem kann jeder in der Roten Liste, Gelben Liste, PharmaNet.Bund ermöglicht den Zugang zu allen Produkten.
LG Rolf[/b]
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Dann hoffe ich für den Hausarzt, dass das bei einer Prüfung nicht auffällt. Das sind die Fälle, in denen die Ärzte die Medikamente "aus eigener Tasche" zahlen müssen.
[quote="Lighthouse"]
Trotz allem aber fehlt mir die Erklärung ob die beiden Präparate von der Kasse bezahlt werden:
Plastulen 150 mg
Dekristol 20.000 Einheiten
[/quote]
Das wird dir hier niemand beantworten können, da der Arzt aufgrund medizinischer Notwendigkeit und/oder Vorliegen von Ausnahmegründen entscheidet. Aber da du deinen Arzt im Griff hast, dürfte das doch kein Problem darstellen.[/quote]
[b]Ich frage mich, welchen Nutzen mir Deine Antwort bringt? Da rufe ich STADA, den Hersteller von Plastulen, und Mibe GmbH, den Hersteller von Dekristol an und frage danach.
Außerdem kann jeder in der Roten Liste, Gelben Liste, PharmaNet.Bund ermöglicht den Zugang zu allen Produkten.
LG Rolf[/b]
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Re: @ GerneKrankenVersichert
Lighthouse hat geschrieben:
Ich frage mich, welchen Nutzen mir Deine Antwort bringt?
Den Nutzen, dass dir diese Frage niemand außer deinem Arzt beantworten kann.
Lighthouse hat geschrieben: Da rufe ich STADA, den Hersteller von Plastulen, und Mibe GmbH, den Hersteller von Dekristol an und frage danach.
Ich wette, dass die Antwort nicht anders ausfallen wird.
Lighthouse hat geschrieben: Außerdem kann jeder in der Roten Liste, Gelben Liste, PharmaNet.Bund ermöglicht den Zugang zu allen Produkten.
Ja und? Wenn etwas zu Kassenlasten verordnet werden kann, bedeutet das nicht automatisch, dass die Voraussetzungen vorliegen, dass es DIR zu Kassenlasten verordnet werden kann. Überspitztes Beispiel: Morphin. Kann in bestimmten Fällen zu Kassenlasten verordnet werden. Wenn ich zu meinem Arzt gehe und ein Rezept möchte, werde ich zu 100 % keins bekommen. Auch dann nicht, wenn ich mit einem Arztwechsel drohe.
Hallo,
Gott sei dank sind die Aerzte, die sich vom Patienten vorschreiben lassen, welche Medikamente verordnet werden sollen in der absoluten Unterzahl.
Ich als Arzt würde solche Zeitgenossen ungern als Patienten haben wollen.
Zu wehren wüsste ich gegen solche Wūnsche auch.
Wunschverordnungen gäbe es nur als Privatrezept.
Gruß
Czauderna
Gott sei dank sind die Aerzte, die sich vom Patienten vorschreiben lassen, welche Medikamente verordnet werden sollen in der absoluten Unterzahl.
Ich als Arzt würde solche Zeitgenossen ungern als Patienten haben wollen.
Zu wehren wüsste ich gegen solche Wūnsche auch.
Wunschverordnungen gäbe es nur als Privatrezept.
Gruß
Czauderna
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Lieber GerneKrankenVersichert,
Du schreibst:
[i]Ja und? Wenn etwas zu Kassenlasten verordnet werden kann, bedeutet das nicht automatisch, dass die Voraussetzungen vorliegen, dass es DIR zu Kassenlasten verordnet werden kann. Überspitztes Beispiel: Morphin. Kann in bestimmten Fällen zu Kassenlasten verordnet werden. Wenn ich zu meinem Arzt gehe und ein Rezept möchte, werde ich zu 100 % keins bekommen. Auch dann nicht, wenn ich mit einem Arztwechsel drohe.[/i]
Das lieber GerneKrankenVersichert wird so sein, wie Du es schreibst. Aber nimm beispielsweise Blutdrucksenker. Die alten Präparate sind auf dem Markt für wenige Euro zu haben, wie beispielsweise ACE Hemmer, deren Nachteil aber ist trockenen Husten auszulösen.
Moderne Peräparate, wie beispielsweise Twynsta 80/10, sind frei von diesen Begleiterscheinungen ksoten aber ein Vielfaches.
Ramipril 100 Stück 11,67 €
Twynsta 100 Stück 99,67 €
Natürlich will der Arzt sein Budget ordentlich verwalten und versucht Kunden auf das preiswerte Medikament festzulegen.
Nun liegt es aber am Kunden zu entscheiden, was will er. Einen Streit kann ein Kunde im Umgang mit seinem Arzt nur verlieren. Deshalb gehört Gesprächsführung zu meinem Mittel und nicht nur beim Arzt sondern überall im Leben.
Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
LG Rolf[/i][/b]
Du schreibst:
[i]Ja und? Wenn etwas zu Kassenlasten verordnet werden kann, bedeutet das nicht automatisch, dass die Voraussetzungen vorliegen, dass es DIR zu Kassenlasten verordnet werden kann. Überspitztes Beispiel: Morphin. Kann in bestimmten Fällen zu Kassenlasten verordnet werden. Wenn ich zu meinem Arzt gehe und ein Rezept möchte, werde ich zu 100 % keins bekommen. Auch dann nicht, wenn ich mit einem Arztwechsel drohe.[/i]
Das lieber GerneKrankenVersichert wird so sein, wie Du es schreibst. Aber nimm beispielsweise Blutdrucksenker. Die alten Präparate sind auf dem Markt für wenige Euro zu haben, wie beispielsweise ACE Hemmer, deren Nachteil aber ist trockenen Husten auszulösen.
Moderne Peräparate, wie beispielsweise Twynsta 80/10, sind frei von diesen Begleiterscheinungen ksoten aber ein Vielfaches.
Ramipril 100 Stück 11,67 €
Twynsta 100 Stück 99,67 €
Natürlich will der Arzt sein Budget ordentlich verwalten und versucht Kunden auf das preiswerte Medikament festzulegen.
Nun liegt es aber am Kunden zu entscheiden, was will er. Einen Streit kann ein Kunde im Umgang mit seinem Arzt nur verlieren. Deshalb gehört Gesprächsführung zu meinem Mittel und nicht nur beim Arzt sondern überall im Leben.
Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
LG Rolf[/i][/b]
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nicht immer und unbedingt ist ein neues und teures Medikament besser....Lighthouse hat geschrieben:
Das lieber GerneKrankenVersichert wird so sein, wie Du es schreibst. Aber nimm beispielsweise Blutdrucksenker. Die alten Präparate sind auf dem Markt für wenige Euro zu haben, wie beispielsweise ACE Hemmer, deren Nachteil aber ist trockenen Husten auszulösen.
Moderne Peräparate, wie beispielsweise Twynsta 80/10, sind frei von diesen Begleiterscheinungen ksoten aber ein Vielfaches.
Ramipril 100 Stück 11,67 €
Twynsta 100 Stück 99,67 €
Natürlich will der Arzt sein Budget ordentlich verwalten und versucht Kunden auf das preiswerte Medikament festzulegen.
Nun liegt es aber am Kunden zu entscheiden, was will er. Einen Streit kann ein Kunde im Umgang mit seinem Arzt nur verlieren. Deshalb gehört Gesprächsführung zu meinem Mittel und nicht nur beim Arzt sondern überall im Leben.
Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Jedes Medikament hat Wirkungen und Nebenwirkungen - egal ob neu. Nebenwirkungen zeigen sich auch immer nur bei einigen Patienten, nicht bei allen. Wenn jemand also mit Rampiril gut zurecht kommt und auch nicht unter Nebenwirkungen leidet - wieso sollte er dann auf ein anderes Medikament umsteigen?
Ältere Medikamente haben den Vorteil, dass sie lange erprobt sind - dass heißt, Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sind bekannt und berechenbar.
Bei neu eingeführten Medikamenten besteht immer die Gefahr, dass sich Nebenwirkungen zeigen, die gefährlich sind und in den Testphasen unerkannt blieben. Beispiele dafür gibt es genügend.... Zum Teil mussten neue Medikamente wieder zurückgezogen werden, weil sie mit Todesfällen in Verbindung gebracht wurden. Contergan ist wahrscheinlich das bekannteste Beispiel für solchen gefährlichen Nebenwirkungen von neuen Medikamenten...
Deshalb ist es nach meiner Meinung wichtig, dass Patient und Arzt die medikamentöse Therapie besprechen - wenn ein Patient dem Arzt die Pistole auf die Brust setzt "wenn du mir das Medikament X nicht verordnest, wechsle ich den Arzt" ist das für mich der falsche Weg. Und nicht nur falsch, sondern auch gefährlich: Nebenwirkungen wie ein Husten, Übelkeit oder ähnliches kann der Patient leicht erkennen. Es gibt aber auch andere, weniger gut erkennbare Nebenwirkungen - wenn z. B. kurzfristig die Gefahr für Herzinfarkt, Schlaganfall oder ähnliches ansteigt oder wenn langfristig z. B. die Gefahr für Osteoporose steigt.
Dann ist der Arzt gefragt, der diese Gefahren aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung abwägen und abschätzen und mit dem Patienten besprechen kann. Dabei sind auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder vielleicht auch die Lebensweise (z. B. Wechselwirkungen mit Lebensmitteln) zu beachten.
Fest steht also, dass Twynsta 9mal so teuer ist wie Rampiril - ob es auch tatsächlich so viel besser ist, muss sich zuerst noch zeigen. Und die Antwort auf die Frage, welches Medikament nun das bessere ist, kann für jeden Patienten eine andere sein.
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- Registriert: 01.01.2015, 09:59
@Lady Butterfly
Guten Morgen,
Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzusetzen. Ramipril als ACE Hemmer habe ich angeführt, weil gerade diese Medikamente trockenen Husten auslösen, der sehr unangenehm sein kann.
Dann nehmen wir eben das Beispiel orthopädische Schuhe, Haushaltshilfen,
Blutdruckmeßgeräte, Krankenhaus- und Kuraufenthalte. Die Entscheidungen meines Arztes müssen nicht meine sein und diese Sachverhalte bringe ich im Gespräch mit dem Arzt durch.
LG Rolf
Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzusetzen. Ramipril als ACE Hemmer habe ich angeführt, weil gerade diese Medikamente trockenen Husten auslösen, der sehr unangenehm sein kann.
Dann nehmen wir eben das Beispiel orthopädische Schuhe, Haushaltshilfen,
Blutdruckmeßgeräte, Krankenhaus- und Kuraufenthalte. Die Entscheidungen meines Arztes müssen nicht meine sein und diese Sachverhalte bringe ich im Gespräch mit dem Arzt durch.
LG Rolf