Seite 1 von 1
Verstehe die Krankenkasse nicht
Verfasst: 08.02.2015, 13:08
von marie 1969
Hallo an Alle,
leider wurde ich in der letzten Woche meines Arbeitsverhältnisses krank. Zuerst die Grippe(Hausarzt), dann eine Blasenentzündung (Hausarzt) und dann noch eine Gebärmutterentzündung (Frauenarzt).
Die Krankenkasse weigert sich das Krankengeld zu bezahlen, ich kann es nicht verstehen, war nahtlos krankgeschrieben, es war kein Tag Pause dazwischen. Ich habe die Krankmeldung ordnungsgemäß per Einschreiben an die Krankenkasse gesandt.
Soll ich zum Anwalt gehen oder was soll ich tun? Vielleicht liegt es daran, dass es nicht die gleiche Krankheit war und nerv mit der Krankenkasse zu streiten habe ich auch nicht.
Viele Grüße
Marie
Verfasst: 08.02.2015, 13:15
von Lady Butterfly
nenn doch bitte mal die konkreten Daten:
- zu welchem Zeitpunkt endete deine Beschäftigung?
- von wann bis wann wurdest du wg. der einzelnen Krankheiten krankgeschrieben (Feststellungdatum, arbeitsunfähig von und arbeitsunfähig bis)?
- wurden Erstbescheinigungen oder Folgebescheinigungen ausgestellt?
Verfasst: 08.02.2015, 13:23
von marie 1969
Arbeitsverhältnis endete zum 30.11.2014
25.11.2014 die erste Krankmeldung, Grippe für eine Woche
2.12.2014 Folgekrankemdeldung, Grippe für eine Woche
9.12.2014 Folgekrankemeldung Grippe für eine Woche
15.12.2014 neue KRankmeldung- Erstbescheinigung, Blasenentzündung bis zum 29.12.2014
dann folgekrankmeldung bis zum 5.01.2015
dann am 5.01.2015 Gebärmutterentzündun, erstmeldung bis zum 26.01.2015, danach noch eine Folgemeldung bis morgen 09.02.2015....aber jetzt geht es mir wieder gut.
wo liegt jetzt der Fehler?
Verfasst: 08.02.2015, 13:34
von Lady Butterfly
marie 1969 hat geschrieben:Arbeitsverhältnis endete zum 30.11.2014
25.11.2014 die erste Krankmeldung, Grippe für eine Woche
du bist also am Dienstag, 25.11. krank geschrieben worden - bis wann genau?
bis Freitag = 28.11.2014
bis Sonntags = 30.11.2014
für genau 7 Tage bzw. eine Woche = Montag, 01.12.2014
oder bis zum 02.12.2014?
die genauen Daten machen hier einen entscheidenden Unterschied!
du hast nur dann einen Anspruch auf Krankengeld, wenn auf der ersten Krankmeldung tatsächlich die Arbeitsunfähigkeit bis zum 02.12.2014 bescheinigt wurde.
Verfasst: 08.02.2015, 13:36
von marie 1969
es war immer lückenlos...
vielleicht liegt es daran, dass ich andere Krankheiten hatte- hatte einfach Pech......mich hatte es einfach komplett erwischt...
Verfasst: 08.02.2015, 13:39
von Lady Butterfly
lückenlos (z. B. 25.11.2014 - 01.12.2014 und dann ab 02.12.2014) reicht nicht - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen überlappend ausgestellt werden (z. B. 25.11.2014 - 02.12.2014, 02.12.2014 - 09.12.2014, 09.12.2014-16.12.2014 usw.)
deshalb nochmals die Bitte um die genauen Daten!
Verfasst: 08.02.2015, 13:51
von marie 1969
also:
25.11.2014 - 02.12.2014,
02.12.2014 - 09.12.2014,
09.12.2014-16.12.2014
15.12.2014 - 29.12.2014
29.12.2014- 05.01.2015
05.01.2015 -26.01.2015
26.01.2015 - 09.02.2015
Lückenlos. ich denke es liegt daran, dass ich unterschiedliche Diagnosen hatte....anders kann ich es mir nicht eklären oder sie glauben es mir nicht.....was weiß ich
Verfasst: 08.02.2015, 14:00
von Lady Butterfly
das ist nach meiner Meinung überlappend und damit ausreichend
die verschiedenen Diagnosen spielen keine Rolle, man sprich hier von einer Überschneidung von Krankheiten
es spielt letztendlich auch keine Rolle, ob die Krankenkasse (bzw. deren Mitarbeiter) dir "glauben" oder nicht (wobei das tatsächlich natürlich schon einen Unterschied macht)
womit genau hat denn deine Kasse begründet, dass sie kein Krankengeld auszahlen möchte?
Verfasst: 08.02.2015, 16:11
von Swantje B.
Das reicht immer noch nicht um den Krankengeldanspruch zu beurteilen - weil die Feststellungsdaten nicht angegeben sind.
Warst du tatsächlich jeweils am
02.12.,
09.12.,
15.12.,
29.12.,
05.01. und
26.01.
beim Arzt, oder ist eine oder mehrere Bescheinigungen rückdatiert?
Verfasst: 08.02.2015, 19:05
von Czauderna
Hallo,
ja, sehe ich auch, so, wann wurde festgestellt ?.
Gruss
Czauderna