Studiumsende u30: Wechselzeitpunkt von GKV in PKV
Verfasst: 06.02.2015, 16:41
Hallo,
Ausgangslage:
Student, Alter u30, ord. immatrikuliert;
Pflichtversichert per KVdS in der GKV;
Semesterende = 31. März = Exmatrikulation/Studiumsende von Amts wegen;
Wegen Beihilfeanspruch erfolgt Wechsel in die PKV.
§190 IX SGB V: "Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben."
1. Ist der Wechsel zum 1. April oder erst zum 1. Mai möglich?
2. Die GKV muss über die neue Anschlussversicherung informiert werden, aber es muss nicht fristgerecht und formell die KVdS in der GKV gekündigt werden, oder?
3. Macht es einen Unterschied, falls für den Absolventen auch eine nicht-versicherungspflichtige, beihilfeberechtigte Beschäftigung zum 1. April bereits besteht oder nicht?
Danke!
Ausgangslage:
Student, Alter u30, ord. immatrikuliert;
Pflichtversichert per KVdS in der GKV;
Semesterende = 31. März = Exmatrikulation/Studiumsende von Amts wegen;
Wegen Beihilfeanspruch erfolgt Wechsel in die PKV.
§190 IX SGB V: "Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben."
1. Ist der Wechsel zum 1. April oder erst zum 1. Mai möglich?
2. Die GKV muss über die neue Anschlussversicherung informiert werden, aber es muss nicht fristgerecht und formell die KVdS in der GKV gekündigt werden, oder?
3. Macht es einen Unterschied, falls für den Absolventen auch eine nicht-versicherungspflichtige, beihilfeberechtigte Beschäftigung zum 1. April bereits besteht oder nicht?
Danke!