Hallo,
ich habe mal eine Frage wie ich das am Besten mit meinem geplanten Krankenhausaufenthalt regel:
und zwar muss ich am 10.02.2015 ins Krankenhaus und habe wohl sofort Anspruch auf Krankengeld, da ich von November - Dezember schon Krankengeld mit der selben Diagnose bezogen habe. Mein Aufenthalt soll angeblich 10 Tage dauern plus minus ein paar Tage wenn nichts besonderes dazwischen kommt und anschließend geht es eventuell in eine AHB.
Reicht der AOK die Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus aus oder muss ich mich vorher von meinem Hausarzt krank schreiben lassen?
Der Sachbearbeiter von der AOK sagte er müsste unbedingt den "gelben Schein" AU haben aber das Krankenhaus stellt doch nur eine Aufenthaltsbestätigung aus (habe extra im Krankenhaus angerufen).
Was mache ich wenn ich an einem Freitag oder Samstag entlassen werde? Muss ich dann am selben Tag noch zum Arzt und mich weiter krank schreiben lassen?
Mein Hausarzt hat am Freitagnachmittag nicht mehr offen und ich muss ca. 3 Stunden fahren bis ich wieder zu Hause bin.
Stellt eventuell der Krankenhausarzt eine Krankschreibung übers Wochenende aus oder eher der Notdienst bei uns im Ort? Ich frage damit keine Lücke in der Krankschreibung entsteht. Müsste dann die Krankschreibung bis Sonntag oder bis Montag ausgefüllt sein?
Füllt das Krankenhaus auch die Auszahlscheine aus? Oder macht das nach meinem Aufenthalt der Hausarzt?
So viele Fragen...aber ich finde das ist auch ein sehr heikles Thema... vielleicht kann mir der ein oder andere ja weiterhelfen.
Gruß & besten Dank
dreschie
Krankenhausaufenhalt, Krankengeld und Auszahlschein
Moderator: Czauderna
Hallo,
im Gegensatz zur "normalen" Au-Feststellung durch den Hausarzt beginnt bei einem stationären Aufenthalt der Krankengeldanspruch mit Tag der Aufnahme ins Krankenhaus. Eine gesonderte Au-Meldung durch den Arbeitgeber ist, meines Wissens nach, nicht erforderlich, denn bei stationärer Behandlung liegt immer Arbeitsunfähigkeit vor. Damit das mit dem Krankengeld etwas zügiger von statten geht, empfehle ich trotzdem, die Kasse im Vorfeld von dem Krankenhausaufenthalt in Kenntnis zu setzen
und auch schon darauf hinzuweisen, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt.
Was die weitere AU-Meldung bei Entlassung angeht, kann es nur dann zu Problemen kommen wenn du arbeitslos bist, was aber anscheinend nicht der Fall ist, denn ansonsten würde das Arbeitsamt die Fortzahlung des ALG-1 erst mal vornehmen.
Wenn du also am Samstag oder Sonntag entlassen wirst, genügt es, meiner Meinung nach, vollkommen, wenn du am Montag zum Arzt gehst und dir eine Folge-AU-Bescheinigung ausstellen lässt.
Gruss
Czauderna
im Gegensatz zur "normalen" Au-Feststellung durch den Hausarzt beginnt bei einem stationären Aufenthalt der Krankengeldanspruch mit Tag der Aufnahme ins Krankenhaus. Eine gesonderte Au-Meldung durch den Arbeitgeber ist, meines Wissens nach, nicht erforderlich, denn bei stationärer Behandlung liegt immer Arbeitsunfähigkeit vor. Damit das mit dem Krankengeld etwas zügiger von statten geht, empfehle ich trotzdem, die Kasse im Vorfeld von dem Krankenhausaufenthalt in Kenntnis zu setzen
und auch schon darauf hinzuweisen, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt.
Was die weitere AU-Meldung bei Entlassung angeht, kann es nur dann zu Problemen kommen wenn du arbeitslos bist, was aber anscheinend nicht der Fall ist, denn ansonsten würde das Arbeitsamt die Fortzahlung des ALG-1 erst mal vornehmen.
Wenn du also am Samstag oder Sonntag entlassen wirst, genügt es, meiner Meinung nach, vollkommen, wenn du am Montag zum Arzt gehst und dir eine Folge-AU-Bescheinigung ausstellen lässt.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Danke Czauderna für Deine Antwort.
Arbeitslos bin ich nicht, das stimmt nur beunruhigt mich halt die Aussage vom Sachbearbeiter der AOK, hab ja schon mit Ihm gesprochen, dass er unbedingt den "gelben Schein" AU ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts benötigt....was ich halt komisch finde...
Ich kann mich natürlich auch vom Hausarzt krank schreiben lassen aber ich weiß doch gar nicht wie lange ich im KH bin und halte das für keine gute Idee...nur möchte ich auch nichts falsch machen...
und dann habe ich folgenden Text gefunden, siehe unten wo steht wenn man freitags entlassen wird und erst montags zum Arzt geht, quasi erst wieder am Dienstag Anspruch auf Krankengeld besteht...
VdK-Zeitung: Ich liege als Arbeitnehmer im Krankenhaus. Wann muss der Arbeitgeber meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Tisch haben?
Jürgen Walther: Wenn Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden, beispielsweise nach einem Unfall, müssen Sie den Arbeitgeber unverzüglich informieren, sobald Sie dazu in der Lage sind, oder Familie, Freunde und Bekannte bitten, dieses für Sie zu tun. Bei der Entlassung bekommen Sie eine Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, die den Anspruch auf Entgeltfortzahlung sichert. Wenn Sie über den Aufenthalt hinaus weiter arbeitsunfähig sind, müssen Sie auf den lückenlosen Anschluss der weiteren Krankschreibung achten. Angenommen, Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und erhalten bereits Krankengeld (nach sechs Wochen Lohnfortzahlung).
Sie werden am Freitag ohne weitere Krankschreibung aus dem Krankenhaus entlassen, an diesem Tag endet auch die festgestellte Arbeitsunfähigkeit Ihres letzten Auszahlscheins für Krankengeld. Am Montag suchen Sie Ihren Hausarzt auf, der Sie ab sofort wieder arbeitsunfähig schreibt. Krankengeldanspruch entsteht aber erst am Tag, der auf die ärztliche Feststellung folgt, das heißt in unserem Fall am Dienstag. Dies bedeutet, dass Sie von Samstag bis Montag, für drei Tage, Ihren Krankengeldanspruch verlieren. Um dies zu vermeiden, muss man sich entweder über die Entlassung hinaus vom Krankenhausarzt arbeitsunfähig schreiben lassen oder noch am Freitag den Hausarzt beziehungsweise einen Wochenendbereitschaftsdienst aufsuchen.
http://www.vdk.de/deutschland/pages/pre ... gefaehrden[/url]
Gruß
dreschie
Danke Czauderna für Deine Antwort.
Arbeitslos bin ich nicht, das stimmt nur beunruhigt mich halt die Aussage vom Sachbearbeiter der AOK, hab ja schon mit Ihm gesprochen, dass er unbedingt den "gelben Schein" AU ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts benötigt....was ich halt komisch finde...
Ich kann mich natürlich auch vom Hausarzt krank schreiben lassen aber ich weiß doch gar nicht wie lange ich im KH bin und halte das für keine gute Idee...nur möchte ich auch nichts falsch machen...
und dann habe ich folgenden Text gefunden, siehe unten wo steht wenn man freitags entlassen wird und erst montags zum Arzt geht, quasi erst wieder am Dienstag Anspruch auf Krankengeld besteht...
VdK-Zeitung: Ich liege als Arbeitnehmer im Krankenhaus. Wann muss der Arbeitgeber meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf dem Tisch haben?
Jürgen Walther: Wenn Sie im Krankenhaus stationär behandelt werden, beispielsweise nach einem Unfall, müssen Sie den Arbeitgeber unverzüglich informieren, sobald Sie dazu in der Lage sind, oder Familie, Freunde und Bekannte bitten, dieses für Sie zu tun. Bei der Entlassung bekommen Sie eine Aufenthaltsbestätigung vom Krankenhaus, die den Anspruch auf Entgeltfortzahlung sichert. Wenn Sie über den Aufenthalt hinaus weiter arbeitsunfähig sind, müssen Sie auf den lückenlosen Anschluss der weiteren Krankschreibung achten. Angenommen, Sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und erhalten bereits Krankengeld (nach sechs Wochen Lohnfortzahlung).
Sie werden am Freitag ohne weitere Krankschreibung aus dem Krankenhaus entlassen, an diesem Tag endet auch die festgestellte Arbeitsunfähigkeit Ihres letzten Auszahlscheins für Krankengeld. Am Montag suchen Sie Ihren Hausarzt auf, der Sie ab sofort wieder arbeitsunfähig schreibt. Krankengeldanspruch entsteht aber erst am Tag, der auf die ärztliche Feststellung folgt, das heißt in unserem Fall am Dienstag. Dies bedeutet, dass Sie von Samstag bis Montag, für drei Tage, Ihren Krankengeldanspruch verlieren. Um dies zu vermeiden, muss man sich entweder über die Entlassung hinaus vom Krankenhausarzt arbeitsunfähig schreiben lassen oder noch am Freitag den Hausarzt beziehungsweise einen Wochenendbereitschaftsdienst aufsuchen.
http://www.vdk.de/deutschland/pages/pre ... gefaehrden[/url]
Gruß
dreschie
Hallo,
das, was da geschrieben steht, meine ich, gilt nur für arbeitslose Versicherte.
Wenn du aber ganz sicher gehen willst kannst du vorsorgen, in dem du dir am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus bestätigen lässt, dass du Arbeitsunfähig entlassen worden bist. Einen "gelben Zettel" wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bekommen, aber du hast etwas, was du der Kasse dann am nächsten Werktag, zusammen mit der "richtigen" Folgekrankmeldung vorlegen kannst. Wie gesagt, ich meine, musst du nicht machen, kannst du aber. Und solltest du am Freitag entlassen werden, rufst du die Kasse an und meldest dich mündlich "Arbeitsunfähig" mit dem Hinweis, dass du erstens keine Au-Bescheinigung vom Krankenhaus bekommen hast und erst am Montag zu deinem Arzt gehen kannst - auch dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruss
Czauderna
das, was da geschrieben steht, meine ich, gilt nur für arbeitslose Versicherte.
Wenn du aber ganz sicher gehen willst kannst du vorsorgen, in dem du dir am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus bestätigen lässt, dass du Arbeitsunfähig entlassen worden bist. Einen "gelben Zettel" wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bekommen, aber du hast etwas, was du der Kasse dann am nächsten Werktag, zusammen mit der "richtigen" Folgekrankmeldung vorlegen kannst. Wie gesagt, ich meine, musst du nicht machen, kannst du aber. Und solltest du am Freitag entlassen werden, rufst du die Kasse an und meldest dich mündlich "Arbeitsunfähig" mit dem Hinweis, dass du erstens keine Au-Bescheinigung vom Krankenhaus bekommen hast und erst am Montag zu deinem Arzt gehen kannst - auch dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruss
Czauderna