Krankengeldzahlschein, wann bei der Krankenkasse vorlegen?
Moderator: Czauderna
Krankengeldzahlschein, wann bei der Krankenkasse vorlegen?
Hallo,
gerade angemeldet und schon habe ich eine Frage.
Ich bin seit dem 27.08.14 krankgeschrieben. Seit Oktober beziehe Krankegeld. Ich bin erwerbstätig.
Meine Ärztin schreibt mich momentan im 3-4Wochen Rythmus krank.
Das letzte Mal habe ich meinen Auszahlungschein am 11.12. vorgelegt, da war ich damm bis 09.01.15 krankgeschrieben.
Die letzte AU habe ich der Krankenkasse noch nicht vorgelegt, da ich das Krankengeld jetzt erst wieder einreichen wollte, ich muß heute eh zum Arzt.
Der Auszahlungsschein ist lückenlos ausgefüllt. Aber jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass man innerhalb einer Woche die AU der Krankenkasse melden muß. Das habe ich ja nicht. Macht das nicht mein Arzt?
Ich habe mir die ganzen Schriftstücke der Krankenkasse durchgelesen, da ist nur vermerkt, dass man einmal im Monat den aktuellen Zahlschein vorlegen soll, mehr nicht.
Kann es sein, dass nun mein Krankengeld ruht oder ganz wegfällt? Das betrifft die AU vom 09.01 -31.01.
Ich mache mir jetzt ernsthaft Sorgen.
gerade angemeldet und schon habe ich eine Frage.
Ich bin seit dem 27.08.14 krankgeschrieben. Seit Oktober beziehe Krankegeld. Ich bin erwerbstätig.
Meine Ärztin schreibt mich momentan im 3-4Wochen Rythmus krank.
Das letzte Mal habe ich meinen Auszahlungschein am 11.12. vorgelegt, da war ich damm bis 09.01.15 krankgeschrieben.
Die letzte AU habe ich der Krankenkasse noch nicht vorgelegt, da ich das Krankengeld jetzt erst wieder einreichen wollte, ich muß heute eh zum Arzt.
Der Auszahlungsschein ist lückenlos ausgefüllt. Aber jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass man innerhalb einer Woche die AU der Krankenkasse melden muß. Das habe ich ja nicht. Macht das nicht mein Arzt?
Ich habe mir die ganzen Schriftstücke der Krankenkasse durchgelesen, da ist nur vermerkt, dass man einmal im Monat den aktuellen Zahlschein vorlegen soll, mehr nicht.
Kann es sein, dass nun mein Krankengeld ruht oder ganz wegfällt? Das betrifft die AU vom 09.01 -31.01.
Ich mache mir jetzt ernsthaft Sorgen.
Re: Krankengeldzahlschein, wann bei der Krankenkasse vorlege
Grusssisi hat geschrieben:Hallo,
gerade angemeldet und schon habe ich eine Frage.
Ich bin seit dem 27.08.14 krankgeschrieben. Seit Oktober beziehe Krankegeld. Ich bin erwerbstätig.
Meine Ärztin schreibt mich momentan im 3-4Wochen Rythmus krank.
Das letzte Mal habe ich meinen Auszahlungschein am 11.12. vorgelegt, da war ich damm bis 09.01.15 krankgeschrieben.
Demzufolge hast du auf den Schein vom 11.12. auch nur bis 11.12. Krankengeld erhalten. Wenn du bis 9.1. arbeitsunfähig warst, musstest du auch am 9.1. beim Arzt gewesen sein um einen neuen Auszahlschein mit Stempel und Unterschrift erhalten, aufgrund dessen du dann Krankengeld vom 12.12. - 09.01.2015 erhalten hättest.
wenn du aber seit dem 11.12. nicht mehr beim Arzt warst, dann könntest du ein Problem bekommen, oder hast du den Auszahlschein einfach nur zu hause liegen ?
Die letzte AU habe ich der Krankenkasse noch nicht vorgelegt, da ich das Krankengeld jetzt erst wieder einreichen wollte, ich muß heute eh zum Arzt.
Der Auszahlungsschein ist lückenlos ausgefüllt. Aber jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass man innerhalb einer Woche die AU der Krankenkasse melden muß. Das habe ich ja nicht. Macht das nicht mein Arzt?
Nein, der Arzt bescheinigt die AU auf dem Krankengeldauszahlschein und schickt diesen nicht an die Kasse sondern händigt diesen Nachweis dem Patienten aus.
Ich habe mir die ganzen Schriftstücke der Krankenkasse durchgelesen, da ist nur vermerkt, dass man einmal im Monat den aktuellen Zahlschein vorlegen soll, mehr nicht.
Kann es sein, dass nun mein Krankengeld ruht oder ganz wegfällt? Das betrifft die AU vom 09.01 -31.01.
Am 9.1. musste ein weiterer Auszahlschein bestätigt worden sein, auf dem die AU. bis heute bestätigt wurde ??!!
Ich mache mir jetzt ernsthaft Sorgen.
Czauderna
Hallo,sisi hat geschrieben:Ja, am 9.1. war ich erneut beim Arzt und der hat mich bis zum 31.01. weiter krankgschrieben und das so auf dem Auszahlschein vermerkt. Der ist, wie gesagt lückenlos. Nur die Krankenkasse hat den noch nicht gesehen
Ich habe es echt nicht besser gewußt
na, dann ist es doch nicht schlimm - lass dir heute den nächsten Schein ausstellen und schick die zwei Scheine an die Kasse.
Dann sollte alles okay sein.
Gruss
Czauderna
Meinst du nicht? Ich mache mich gerade ein wenig verrückt.
Ich habe um 15.30Uhr einen Arzttermin und wollte danach gleich persönlich zur Krankenkasse.
Ich meine jetzt hier Punkt 5:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html
Das müßte doch auf mich zutreffen. Ich male mir schon aus, die schmeissen mich aus der Krankenkasse raus. Ich bin bei der IKK
Ich habe um 15.30Uhr einen Arzttermin und wollte danach gleich persönlich zur Krankenkasse.
Ich meine jetzt hier Punkt 5:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html
Das müßte doch auf mich zutreffen. Ich male mir schon aus, die schmeissen mich aus der Krankenkasse raus. Ich bin bei der IKK
Hallo,sisi hat geschrieben:Meinst du nicht? Ich mache mich gerade ein wenig verrückt.
Ich habe um 15.30Uhr einen Arzttermin und wollte danach gleich persönlich zur Krankenkasse.
Ich meine jetzt hier Punkt 5:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html
Das müßte doch auf mich zutreffen. Ich male mir schon aus, die schmeissen mich aus der Krankenkasse raus. Ich bin bei der IKK
nur ruhig, das trifft auf dich nicht zu. Am wichtigsten ist, dass deine Arbeitsunfähigkeit überschneidend/überlappend vom Arzt mittels Auszahlschein bestätigt wurde, und das eben der Fall. Dass du dein, dir zustehendes Krankengeld drei Wochen soäter von der Kasse anforderst, in dem du den Auszahlschein erst jetzt zuschickst, das kann die Kasse doch letztendlich freuen, sie muss es erst jetzt zahlen.
Desweiteren würde es dich auch nur dann eventuell betreffen wenn du arbeitslos wärst, denn nur dann sind die "Lücken" gefährlich.
Gruss
Czauderna
Danke, jetzt werde ich etwas ruhiger.
Ich schreibe dann mal nachher, was die Krankenkasse gesagt hat.
Der Auszahlschein hat definitiv keine Lücken, ich habe ihn ja hier liegen, weil ich ihn immer persönlich abgegeben habe. Habe strikt darauf geachtet, dass ich spätestens am letzten Tag der Krankschreibung eine neue AU darauf vermerkt bekommen habe.
Ich schreibe dann mal nachher, was die Krankenkasse gesagt hat.
Der Auszahlschein hat definitiv keine Lücken, ich habe ihn ja hier liegen, weil ich ihn immer persönlich abgegeben habe. Habe strikt darauf geachtet, dass ich spätestens am letzten Tag der Krankschreibung eine neue AU darauf vermerkt bekommen habe.
Ich war nachmittags beim Arzt und habe dann persönlich den Auszahlschein bei der Krankenkasse vorgelegt.
Der Sachbearbeiter hat ihn wie immer kopiert und ihn mir dann wieder mitgegeben.
Mehr war nicht. Das Geld habe ich noch nicht überwiesen bekommen, aber das dauert ja immer ein paar Tage.
Auf meinem Auszahlschein steht drauf, dass ich ihn einmal im Monat zur Auszahlung des Krankengeld vorlegen soll und dass man eben spätestens am letzten Tag der Krankschreibung wieder eine Verlängerung der AU nachtragen sollte.
So richtig beruhigt bin ich erst, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Ich melde mich dann nochmal.
Ich habe deinen Fall gelesen, der mich jetzt wieder verunsichert hat.
Der Sachbearbeiter hat ihn wie immer kopiert und ihn mir dann wieder mitgegeben.
Mehr war nicht. Das Geld habe ich noch nicht überwiesen bekommen, aber das dauert ja immer ein paar Tage.
Auf meinem Auszahlschein steht drauf, dass ich ihn einmal im Monat zur Auszahlung des Krankengeld vorlegen soll und dass man eben spätestens am letzten Tag der Krankschreibung wieder eine Verlängerung der AU nachtragen sollte.
So richtig beruhigt bin ich erst, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Ich melde mich dann nochmal.
Ich habe deinen Fall gelesen, der mich jetzt wieder verunsichert hat.