Seite 1 von 1

Krankengeld abgelehnt weil Fristlosekündigung durch eigenver

Verfasst: 28.01.2015, 17:37
von APatric85
Ich habe folgendes Problem!
Das hat mir die KK geschrieben auf mein Antrag auf KG.

"Aus den uns vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis aufgrung eines Fehlverhaltens Ihrerseits fristlos zum 22.12.2014 gekündigt wurde.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, das der Anspruch auf KG ruht, wenn das Beschäftigunsverhältnis aufgrund eines arbeitswidrigen Verhaltens beendet wurde und damit vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt wurde.
Wir beabsichtigen daher, das von Ihnen beantragte KG für den die Zeit ab dem 23.12.14 abzulehnen."

Ich habe jetzt eine frist bis zum 04.02.15 mich zu äußern und dann wird endschieden. Wie soll ich reagieren und was soll ich Antworten.
AU bin ich seit dem 18.12.14 gekündigt wurde ich allerdings erst am 22.12.14 fristlos.

Ich bitte um Hilfe!!!

Lg Patric

Verfasst: 28.01.2015, 18:23
von GerneKrankenVersichert
Das Ruhen des Krankengeldes ist im § 49 SGB V geregelt http://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html . Den von der Kasse genannten Ruhensgrund kann ich dort nicht erkennen. Ich würde die Kasse mal nach der Rechtsgrundlage für das Ruhen befragen.