Vorläufiger Bescheid / kurze Selbständigkeit bei 15 Stunden
Verfasst: 26.01.2015, 15:23
Hallo zusammen,
folgende Konstellation:
Im Jahr 2012, war ich einige Monate auf Basis von ca. 15 Stunden wöchentlich selbständig. Mir ist der Status, in den ich dafür eingeordnet wurde, nicht bekannt.
Ich habe dafür - nach einem Widerspruchsverfahren - in 2012 einen vorläufigen Bescheid bekommen und den verminderten Satz bezahlt (für 4 Monate waren das knapp 1.450 EUR). Das war, betrachtet man meine E/Ü aus 2012, bereits ein deftiger Betrag, angesichts des tatsächlichen Gewinns, den ich hatte.
Nach 4 Monaten habe ich mich damals erneut für eine Festanstellung entschieden und war darüber in derselben GKV versichert.
Ich habe heute morgen diese Akte in der Hand gehabt und mir fiel auf, dass die betreffende KV mir in der Zwischenzeit weder in 2013 noch 2014 ein "jährliches" Anfrageschreiben geschickt hat, obwohl der Bescheid aus 2012, für die besagten 4 Monate, nur "vorläufig" war, kam niemals mehr eine Rückfrage nach meinen Einkommensverhältnissen (die sich seit dem beginn der Festanstellung allerdings auch nicht mehr geändert haben!)
Jetzt liegt mir seit einigen Tagen die Steuerfestsetzung für 2012 vor. Es gab wegen zwei STB-Wechseln mit dieser Erklärung einen monatelangen Hickhack, die Sachbearbeiterin beim FA war 2014 fast 8 Monate krank, deshalb zog sich das ellenlang.
Zwischendurch habe ich mit der KV einmal telefoniert um zu erklären, dass ich noch etwas Zeit für die Abgabe der Zahlen für diese 4 Monate brauche. Da hieß es, ich sei als Angestellte geführt und müsse nichts mehr unternehmen, das sei alles ok.
Frage: Ist das denn richtig?
Müsste ich nicht den EkSt-Bescheid 2012 jetzt sofort an die KV schicken? Auf mich wirkt das Verhalten der KV so, als würde das dort gar niemanden noch interessieren!
Dasselbe sagt mein STB. Er meint, es liege im Ermessen der KV, das nochmal anzufragen oder eben nicht und ich soll das Thema für mich abhaken.
Nachdem ich mich nun hier ein bisschen eingelesen habe bin ich ziemlich unsicher, was ich machen soll? Mir erscheint die Einschätzung des STB etwas sehr "lapidar".
Für Eure Antworten dankt deshalb sehr herzlich, Liza
folgende Konstellation:
Im Jahr 2012, war ich einige Monate auf Basis von ca. 15 Stunden wöchentlich selbständig. Mir ist der Status, in den ich dafür eingeordnet wurde, nicht bekannt.
Ich habe dafür - nach einem Widerspruchsverfahren - in 2012 einen vorläufigen Bescheid bekommen und den verminderten Satz bezahlt (für 4 Monate waren das knapp 1.450 EUR). Das war, betrachtet man meine E/Ü aus 2012, bereits ein deftiger Betrag, angesichts des tatsächlichen Gewinns, den ich hatte.
Nach 4 Monaten habe ich mich damals erneut für eine Festanstellung entschieden und war darüber in derselben GKV versichert.
Ich habe heute morgen diese Akte in der Hand gehabt und mir fiel auf, dass die betreffende KV mir in der Zwischenzeit weder in 2013 noch 2014 ein "jährliches" Anfrageschreiben geschickt hat, obwohl der Bescheid aus 2012, für die besagten 4 Monate, nur "vorläufig" war, kam niemals mehr eine Rückfrage nach meinen Einkommensverhältnissen (die sich seit dem beginn der Festanstellung allerdings auch nicht mehr geändert haben!)
Jetzt liegt mir seit einigen Tagen die Steuerfestsetzung für 2012 vor. Es gab wegen zwei STB-Wechseln mit dieser Erklärung einen monatelangen Hickhack, die Sachbearbeiterin beim FA war 2014 fast 8 Monate krank, deshalb zog sich das ellenlang.
Zwischendurch habe ich mit der KV einmal telefoniert um zu erklären, dass ich noch etwas Zeit für die Abgabe der Zahlen für diese 4 Monate brauche. Da hieß es, ich sei als Angestellte geführt und müsse nichts mehr unternehmen, das sei alles ok.
Frage: Ist das denn richtig?
Müsste ich nicht den EkSt-Bescheid 2012 jetzt sofort an die KV schicken? Auf mich wirkt das Verhalten der KV so, als würde das dort gar niemanden noch interessieren!
Dasselbe sagt mein STB. Er meint, es liege im Ermessen der KV, das nochmal anzufragen oder eben nicht und ich soll das Thema für mich abhaken.
Nachdem ich mich nun hier ein bisschen eingelesen habe bin ich ziemlich unsicher, was ich machen soll? Mir erscheint die Einschätzung des STB etwas sehr "lapidar".
Für Eure Antworten dankt deshalb sehr herzlich, Liza