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Krankengeld - Bitte um Hilfe!!!
Verfasst: 21.01.2015, 13:13
von Dragan200
Hallo,
ich bin neu hier und sehr froh dieses Forum gefunden zu haben, muss aber gleich um Hilfe bitten.
Wurde von der Firma gekündigt, bin seit einigen Monaten Krank (Depression) und erhalte von meiner Krankenkasse auch Krankengeld.
Jetzt vor kurzem habe ich die Gerichtsverhandlung wegen der Kündigung gehabt und es wurde mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen.
Ich bleibe bis ende März in der Firma beschäftigt und ab da wegen krankheitsbedingter Kündigung endet mein Arbeitsverhältnis. Da es aber davon auszugehen dass ich noch weiter krank sein werde, werde ich von der Firma freigestellt und es wurde eine Abfindungszahlung vereinbart.
So, das habe ich auch der Krankenkasse so gemeldet und auch dass ich immer noch und bis auf weiteres krank bin.
Vor einigen Tagen wurde ich dann von der Krankenkasse angerufen und es wird verlangt dass ich den dieses "Gerichtsurteil" schicken soll. Hierbei handelt sich aber um kein Urteil, sondern eine Vereinbarung, in der Sachen stehen die meiner Meinung nach niemanden etwas angehen und nichts mit meiner Krankheit oder der Krankenkasse zu tun haben.
Kann die Krankenkasse so was verlangen???
Muss ich oder soll ich den das dann auch geben???
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte und Ratschläge geben kann.
Schöne Grüße
Verfasst: 28.01.2015, 12:14
von Netti
Hallo,
die KK ist, wie jede Behörde, dazu verpflichtet, bei Forderungen auch die jeweilige Rechtsgrundlage zu nennen.
Einfach mal telefonisch schnell was anfordern..das geht gar nicht.
Also, falls die sich wieder melden sollten, bitte darum, dass sie dir das schriftlich mitteilen, unter Nennung der Rechtsgrundlage, damit du das mit deinem Anwalt rechtlich abklären kannst.
Gleichzeitig kannst du auch den Bundesdatenschutz anschreiben und die Frage, die du hier gestellt hast, auch dort stellen.
Du bekommst von denen relativ schnell eine Antwort.
Nenne dort bitte auch den Namen der KK, damit dort ggf. nachgefragt werden..
hier die e-mail-Addi:
poststelle@bfdi.bund.de
ggf. auch vorher dort anrufen, die sind sehr nett.
0228-997799-0
ohne schriftliche Aufforderung, Nennung der Rechtsgrundlage und Rechtsfolgenbelehrung mußt du bei der KK gar nichts machen...
Verfasst: 28.01.2015, 13:01
von Dragan200
Hallo Netti,
vielen Dank für deine Antwort und ja, ich habe mir so was schon gedacht.
Meine Diagnose ist der KK bereits bekannt und ich bekomme regelmäßig meine Bescheinigung für die Krankengeldzahlung vom Arzt, die ich dann auch der KK abgebe.
Da es aber jetzt länger dauert, wollen sie eine Bescheinigung bzw. ein Schreiben vom Arzt haben, um zu wissen was ich habe und wie es weiter gehen soll.
Noch interessanter finde ich aber, dass sie auch den Gerichtsurteil haben möchten.
Schöne Grüße
Verfasst: 28.01.2015, 13:14
von Netti
ja eben...sie sollen dir mitteilen, nach welcher Rechtsgrundlage sie das Urteil benötigen..
für die Frage, ob du noch länger AU bist, gibt es vorgefertigte, datenschutzrechtlich abgestimmte, Formulare von der kassenärztlichen Vereinigung, die von der KK für solche Fragen beim Arzt eingesetzt werden können.
Du mußt nichts weiter machen, als die Behandlung durchführen lassen und die Zahlscheine pünktlich, überlappend, bei der KK abgeben....Prognosemeldungen über deinen Gesundheitszustand mußt du nicht mit dem SB der KK besprechen....das machst du alles mit deinem Arzt...
Verfasst: 28.01.2015, 13:32
von Dragan200
Super, obwohl ich nichts zu verbergen habe oder ähnlich und auch bis jetzt mit der KK Sachbearbeiterin super klar gekommen bin, empfand ich das jetzt als übertrieben und fragte mich die ganze Zeit warum soll ich hier was machen.
Ich habe ihr bereits geschrieben was beim Gericht beschlossen bzw. vereinbart wurde und bis wann ich noch in der Firma "beschäftigt" bin und ab wann dann nicht mehr.
Die Diagnose ist natürlich auch bekannt und wie es weiter geht oder gehen wird, bestimmt mein Arzt und nicht die KK.
Verfasst: 28.01.2015, 13:51
von Netti
die KK bekommt auch "automtisch" vom AG eine korrigierte Abmeldung...da müssen sie dann nun mal ein wenig warten...und notfalls nach 6 Wochen die Abmeldung beim AG selber einfordern....
m.E. geht es bei der Anforderung des Urteils auch nicht um die Leistungsseite, sondern um die Beitragsseite..mal will wissen, bis wann du beim AG nun tatsächlich beschäftigt warst und da genügt ggf. auch die Kernaussage des Urteils...also eben nur der Teil, in dem festgelegt wurde, bis wann du nun zu beschäftigen bist..
aber auch nur dann, wenn dir die Rechtsgrundlage dafür genannt wurde..
Verfasst: 29.01.2015, 23:27
von Gesundheit
Zu wann war denn die eigentliche Kündigung?
Hat die Krankenkasse evtl. wegen der Kündigung schon vor Ablauf der 6 Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld gezahlt, da deine Beschäftigung vorher geendet hat?
Dann braucht sie wahrscheinlich das Urteil/die Vereinbarung, da ja der Arbeitgeber bei fortbestehender Beschäftigung zu 6 Wochen Fortzahlung verpflichtet ist und die KK zB schon nach 2 oder 3 Wochen mit Krankengeld eingestiegen ist? Sie würde sich dann das Geld (Krankengeld, welches zu früh gezahlt wurde - also von Woche X bis zum Ende der 6 Woche der AU) vom AG wieder einfordern nehme ich an.
Verfasst: 16.07.2015, 17:23
von Dragan200
Hallo Leute,
ich muss mich leider erneut hier melden und um Ratschläge bitten. Jetzt bin ich fast 1 Jahr krank geschrieben und bekomme von der KK Krankengeld.
Die Sachbearbeiterin hat mich auch früher schon mal angerufen, verlangte Sachen und fragte mich aus usw.
Jetzt aber, hat sie mich vorhin angerufen und es war richtig schlimm!!!
Obwohl ich Ihr bereits alles vorgelegt habe, mein Arzt ihr ihren Fragebogen beantwortet hat, ich jetzt eine Therapie angefangen habe, die KK mich bereits zu MDK geschickt hat und hier wurde mir gesagt dass ich weiterhin krank bleibe und die geplante Therapie auch so ok ist.
Die Sachbearbeiterin verlangt jetzt von mir, ich soll mich darum kümmern dass sie einen schriftlichen Bericht vom Arzt bekommt, was und wie weiter usw. Sie meinte es geht so nicht, da sie mich dann zur Agentur für Arbeit schickt (da ich nicht mehr Berufstätig bin, wegen Kündigung)
Also, mein Arzt stellt mir regelmäßig die Auszahlscheine, ich war bei MDK, ich habe mit einer Therapie angefangen die mir von zwei Ärzten empfohlen wurden, für die ich eine Überwesung hatte, die auch MDK für gut und ok bewertet hat.
Was kann ich hier tun, dass mich diese Sachbearbeiterin ENDLICH in ruhe lässt???
Verfasst: 16.07.2015, 20:53
von GerneKrankenVersichert
Zunächst mal: Untersage der Kasse, dass sie dich anruft.
Dann ist es Aufgabe der Kasse bzw. des MDK, sich die ärztlichen Unterlagen zu beschaffen. Eigentlich aus datenschutzrechtlichen Gründen die des MDK, aber oft übernimmt das die Kasse, damit es schneller geht und dann ist die Übersendung in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MDK auch in Ordnung.
Also würde ich als nächsten Schritt beim Arzt Bescheid sagen, dass Daten ab sofort nur noch an den MDK weitergeleitet werden dürfen.
Solange du arbeitsunfähig bist, kann die Kasse dich nicht an die Agentur für Arbeit verweisen. Das Problem ist allerdings, dass für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit unterschiedliche Maßstäbe gelten. Wenn du in einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet hast, bist du dann arbeitsunfähig, wenn du die letzte oder eine ähnliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst, unabhängig davon, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht. Warst du jedoch in einem Anlernberuf oder als Ungelernter beschäftigt, liegt Arbeitsunfähigkeit nur dann vor, wenn du nicht in der Lage bist, irgendeine Arbeit zu verrichten. Je nachdem welche Konstellation bei dir vorliegt, rate ich dir, im Vorfeld mit deinem Arzt zu reden, ob Arbeitsunfähigkeit nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien vorliegt und er dich unterstützt würde, sollte der MDK auf Arbeitsfähigkeit entscheiden.
Und ansonsten: Immer auf lückenlose Krankeschreibungen achten.
Verfasst: 16.07.2015, 22:32
von Dragan200
Vielen Dank GerneKrankenVersichert,
bei mir ist die Sache ganz klar, was ich habe und warum ich krank geschrieben bin. Wie schon gesagt, die KK hat mich bereits zu dem Vertrauensarzt, also MDK geschickt und es war von hier auch alles ok.
Das Problem hat die Sachbearbeiterin die meine Auszahlscheine immer erhält. Sie möchte immer wieder was, wie heute z.B ob es nicht besser wäre in eine Klinik zu gehen als z.B. ambulante Therapie zu machen. Dann möchte sie unbedingt wissen wie es weiter gehen wird, was der Arzt plant bzw. sagt usw.
Sie denkt dass sie besser weiß, was für mich gut ist als meine Ärzte.